Das Gebiet Sickinger Tal ist ein vom Landratsamt Karlsruhe durch Verordnung vom 22. Dezember 1987 in Verbindung mit den beiden flächenhaften Naturdenkmalen Röhricht und Erlenwald ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinden Kürnbach und Oberderdingen im Landkreis Karlsruhe.
Lage und Beschreibung Der Schutzgebietskomplex liegt zwischen Kürnbach und dem Oberderdinger Ortsteil Flehingen. Die Ausdehnung des schmalen Schutzgebiets misst an der breitesten Stelle in Nord-Süd-Richtung ungefähr 180 m in Ost-West-Richtung etwa 2,8 km. Es wird im Osten durch die Landesstraße 593, im Westen durch die Auffahrt zur Bundesstraße 293, im Süden durch einen Feldweg und im Norden durch die Kreisstraße 3507 begrenzt.
Das 37,3 Hektar große Landschaftsschutzgebiet umfasst einen Abschnitt des Humsterbachs und der angrenzenden Aueflächen. Es umfasst den Bachlauf des Humsterbachs samt der bachbegleitenden Gehölzvegetation sowie die angrenzenden, teils mit Feuchtbiotopen durchsetzten Wiesen und Ackerflächen.
Das 1,8 Hektar große flächenhafte Naturdenkmal „Erlenwald“ liegt auf der Nordseite des Schutzgebiets, das 0,5 Hektar große Naturdenkmal „Röhricht“ im Osten des Gebiets. Während ersteres ein unmittelbar am Bachufer liegendes, von Erlen dominiertes Feldgehölz umfasst, handelt es sich bei zweiterem um ein mit Kopfweiden umstandenes Schilfröhricht.
Der gesamte Schutzgebietskomplex gehört zum Naturraum Kraichgau und liegt im Naturpark Stromberg-Heuchelberg.
Schutzzweck Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist laut Schutzgebietsverordnung
Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Karlsruhe
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Karlsruhe Kategorie:Kürnbach Kategorie:Oberderdingen Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Schutzgebietsgründung 1987