Der Volksentscheid über den Rücktritt des Senats in Bremen fand am 9. Januar 1921 statt. Der unmittelbare Auslöser war der Rücktritt des Senats am 7. Dezember 1920, der gemäß der Verfassung von 1920 einem Drittel der Mitglieder der Bürgerschaft die Möglichkeit einräumte, einen Volksentscheid über die Bestätigung des Senatsrücktritt oder der Neuwahl der Bürgerschaft einzufordern. Den weiteren politischen Hintergrund für die Anrufung des Volksentscheids bildete die starke politische Polarisierung Bremens, die im November 1920 über den langjährigen Streit um die Bremer Stadtwehr eskalierte.

Beim Volksentscheid sprachen sich 57,4 % der gültig Abstimmenden gegen den Senatsrücktritt und für die Neuwahl der Bürgerschaft aus. Es entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die daraufhin angesetzte Wahl am 20. Februar 1921 führte zu einer deutlichen Schwächung der USPD und einer knappen Mehrheit der bürgerlichen Parteien in der Bremischen Bürgerschaft.

Hintergrund Die Novemberrevolution in Bremen (November 1918 – März 1919)

Die Novemberrevolution führte in Bremen zwischen dem 6. und 14. November 1918 zur Machtübernahme durch Arbeiter- und Soldatenräte.Konrad Elmshäuser: Geschichte Bremens, S. 92. In den Wochen seiner Herrschaft versuchte der Rat einerseits die sich aus der zusammenbrechenden Kriegswirtschaft und dem Embargo der Entente ergebende Not der Bremer Bevölkerung zu lindern, und andererseits zugleich ein revolutionäres Programm zur Umgestaltung der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse in Bremen und ganz Deutschland zu verwirklichen. Zu den bestimmenden politischen Kräften gehörten in Bremen dabei die USPD und die KPD. Die Vertreter der bürgerlichen Parteien waren teils aus der Stadt geflohen und versuchten vom benachbarten Verden aus, auf eine gewaltsame Niederschlagung der Räteherrschaft hinzuwirken. Die Bremer SPD unterstützte zwar die gemäßigteren Teile des sozialistischen Programms, lehnte jedoch das von USPD und KPD angestrebte Modell einer Räterepublik nach sowjetrussischem Vorbild ab.

Im Januar 1919 wurde deutlich, dass sich der vom Rat der Volksbeauftragten eingeschlagene Weg politisch nicht durchsetzen ließ. Neben der Uneinigkeit im Linken Lager über den richtigen Kurs, verweigerten viele Banken die Bereitstellung dringend benötigter Kredite, wenn in Bremen nicht bald Wahlen für eine verfassungsgebende Versammlung abgehalten würden. Zudem entsandte die Reichsregierung nach der Niederschlagung des Berliner Spartakusaufstands in der ersten Januarhälfte 1919 die sogenannte Division Gerstenberg unterstützt vom Freikorps Caspari nach Verden, um die am 10. Januar 1919 ausgerufene Bremer Räterepublik notfalls auch gewaltsam auflösen zu lassen.Konrad Elmshäuser: Geschichte Bremens, S. 92–93.

Während die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 noch ungestört abgehalten wurde, spitzen sich die Ereignisse Ende des Monats zu. Nachdem die Räteregierung der Aufforderungen zur Selbstauflösung am 30. Januar 1919 nicht nachkam, rückten die aus Berlin entsandten Truppen am 4. Februar in Bremen ein. Bei den bis zu den Abendstunden anhaltenden Kämpfen kamen 81 Menschen ums Leben.Konrad Elmshäuser: Geschichte Bremens, S. 93. Am 6. Februar wurden Senat und Bürgerschaft wieder in ihre Rechte eingesetzt und am 9. März 1919 erfolgte die Wahl zur Bremer Nationalversammlung.

Ausarbeitung der Verfassung (April 1919 – Mai 1920) Allerdings führten die Wahlen zur Bremer Nationalversammlung nicht zur erhofften politischen Beruhigung. Bei den Wahlen setzte sich zwar die Mehrheits-SPD als stärkste Kraft durch (32,7 %), jedoch blieben USPD (19,2 %) und KPD (7,7 %) wichtige politische Kräfte. Auf der bürgerlichen Seite war die DDP (20 %) die bestimmende politische Kraft, während die auf einer gemeinsamen Liste antretenden DVP/DNVP (13,4 %) mit einigem Abstand folgten. Die starke politische Polarisierung bestand fort.Herbert Schwarzwälder: Bremen in der Weimarer Republik, S. 221–225. Ende April 1919 eskalierte die Lage noch einmal während der „Stacheldraht-Ostern“, als USPD und KPD mit einem Generalstreik drohten. Während der mehrtätigen Auseinandersetzungen kam es verschiedentlich zu Schießereien und einigen Toten zwischen Streikenden auf der einen und der Bremer Stadtwehr auf der anderen Seite. Letztlich kam es nicht zum befürchteten Umsturz, jedoch blieb die politische Situation weiterhin sehr angespannt.Herbert Schwarzwälder: Bremen in der Weimarer Republik, S. 232–237.

Die Ausarbeitung der Verfassung zog sich über fast ein Jahr hin. Während die KPD die Mitarbeit vollständig verweigerte, übte die USPD in der Nationalversammlung Fundamentalopposition an dem von Theodor Spitta, Senator und liberaler Politiker, vorgelegten Verfassungsentwurf. Mit ihren eigenen Vorstellungen einer die Gewaltenteilung ablehnenden Volkssouveränität und einem nahezu unbeschränkt herrschenden „Großen Arbeiterrat“, konnte sie in den Verhandlungen nicht durchdringen. Ähnlich erging es DVP/DNVP mit ihrer Kritik, die andersherum die Kontrolle des Senats durch die Bürgerschaft und den geringen Einfluss der wirtschaftlich starken Kreise auf die Gesetzgebung bemängelten.Herbert Schwarzwälder: Bremen in der Weimarer Republik, S. 256–266.

Während die Verfassungsberatungen liefen, blieb die Situation in Bremen äußerst angespannt. Die bürgerlichen Kräfte, zumeist unterstützt von der MSPD, bekämpften die Linksradikalen mit der Einschränkung der Bürgerrechte durch die Ausrufung des Belagerungszustandes, mittels Zensur sowie der Verhängung von Schutzhaft für Funktionäre. Ein wesentliches Mittel zur Bekämpfung von Streiks und Demonstrationen waren dabei die Bremer Stadtwehr, sowie die im Herbst 1919 neu aufgestellte Sicherheitspolizei. Diese Verbände waren politisch reaktionär und wurden auch von der MSPD-Basis abgelehnt, wenngleich ihre Abgeordneten sie tolerierten.Herbert Schwarzwälder: Bremen in der Weimarer Republik, S. 237–240. Während die Sicherheitspolizei überwiegend vom Reich finanziert wurde, hatte Bremen die nicht unbeträchtlichen Kosten für die Bremer Stadtwehr selbst zu tragen.Herbert Schwarzwälder: Bremen in der Weimarer Republik, S. 240–244.

Die Debatte um die Stadtwehr spitze sich noch einmal zu, als im März 1920 erst der Kapp-Putsch und anschließend der Ruhraufstand losbrachen. Die MSPD setzte sich dafür ein, dass die Stadtwehr durch die Aufnahme gewerkschaftlicher Arbeiter, die eine schriftliche Treuererklärung zur Verfassung abzugeben hätten, politisch reformiert und auch von den sozialistischen Kräften akzeptiert werden würde. Der Befehlshaber der Stadtwehr, Rittmeister Egbert Wilcken, lehnte dies nachdrücklich ab, während USPD und KPD weiterhin die sofortige Auflösung der Stadtwehr forderten.Herbert Schwarzwälder: Bremen in der Weimarer Republik, S. 251–255.

Geschäftsführender Senat und 1. Bremische Bürgerschaft (Mai – November 1920) Die Verfassung der Freien Hansestadt Bremen trat am 18. Mai 1920 in Kraft. Am 6. Juni wurde die erste ordnungsgemäße Bürgerschaft auf Grundlage der neuen Verfassung gewählt. Der Wahlkampf war von unerbittlichen Tönen geprägt, der die Gräben zwischen den republikfeindlichen Kräften auf der rechten (DVP und DNVP) sowie der linken (USPD und KPD) und den Republik-Befürwortern (MSPD, DDP, Wirtschaftliche Verbände) noch vertiefte. Das Ergebnis der Wahl führte zu einer äußerst schwierigen politischen Situation:Konrad Elmshäuser: Geschichte Bremens, S. 94–95. Die MSPD hatte herbe Stimmverluste hinzunehmen und kam nur noch auf 18,3 %, während die USPD 30,7 % erringen konnte und damit zur stärksten Kraft wurde. Die KPD verlor hingegen und sank auf 4,6 %, nicht zuletzt, weil sich Teile der Partei abgespalten und der neu gegründeten KAPD angeschlossen hatten. Auch die DDP musste deutliche Verluste hinnehmen und sank auf 13,9 %, wie auch die Wirtschaftlichen Verbände abgeben mussten und nur noch auf 5,5 % kamen. Die rechten Parteien konnten sich hingegen verbessern, die diesmal getrennt antretenden DVP und DNVP konnten ihre Stimmanteile auf 20 % beziehungsweise 6,8 % ausbauen.Herbert Schwarzwälder: Bremen in der Weimarer Republik, S. 266–270.

Die Regierungsbildung erwies sich als äußerst schwierig. Da eine Zusammenarbeit von USPD, MSPD und KPD von jeweils maßgeblichen Teilen dieser Parteien selbst abgelehnt wurde, schied ein rechnerisch möglicher sozialistischer Senat aus. Auf der anderen Seite verweigerte die DVP jede Zusammenarbeit mit der MSPD, was wiederum einen liberalen Senat zusammen mit der DDP unmöglich machte. Schließlich erklärte sich die MSPD bereit, einen „geschäftsführenden“ Senat zu tolerien, der zu gleichen Teilen aus DVP und DDP zusammengesetzt war. Die USPD boykottierte die Senatswahl vollständig. So kam es, dass der Senat bei seiner Wahl durch die Bürgerschaft am 9. Juli 1920 mit nur 49 von 120 Stimmen gewählt wurde – die restlichen 71 Abgeordneten waren der Abstimmung ferngeblieben oder hatten sich enthalten.Herbert Schwarzwälder: Bremen in der Weimarer Republik, S. 268–269.

Der neue Senat sah sich von Beginn an einer sehr schwierigen politischen Situation gegenüber. Die wirtschaftliche Lage blieb auch 1920 noch problematisch. So hatte es noch vom 23. bis 25 Juni Lebensmittelunruhen in Bremen gegeben. Die vom Reich durch Verordnung zur Demobilmachung ermöglichten Notorganisationen und Befugnisse wurden zum 1. Juli 1920 aufgelöst. Dadurch verloren alle von der Bremer Nationalversammlung und dem vorigen Senat erlassenen entsprechenden Verordnungen ihre Geltung. Der notwendige Neubeschluss vieler Maßnahmen war jedoch unter den geltenden Mehrheitsverhältnissen kaum vorstellbar. Versuche der Bremischen Bürgerschaft, die desolate Finanzlage beispielsweise durch pauschale Lohnkürzungen von 10 % zu verbessern, riefen Arbeiterproteste und erbitterten Widerstand seitens der USPD und KPD hervor.Herbert Schwarzwälder: Bremen in der Weimarer Republik, S. 270–273.

Während angesichts der sich verschärfenden Inflation die Arbeitskämpfe im Herbst 1920 wieder zunahmen, gerieten auch die Stadtwehr und die Sicherheitspolizei erneut in das Zentrum politischer Diskussionen. So hatte die Entente festgelegt, dass beide Verbände als paramilitärische Formationen zu betrachten und daher nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags bis zum 1. März 1921 aufzulösen seien. Die Sicherheitspolizei wurde bereits im September 1920 formal in die Bremer Stadtpolizei eingegliedert, wobei das Reich weiterhin 90 % der Kosten übernahm. Ihren Charakter als eigenständige militarisierte Polizei in der Polizei behielt sie faktisch jedoch bei.Herbert Schwarzwälder: Bremen in der Weimarer Republik, S. 273–274.

Die Situation der Bremer Stadtwehr war ungleich komplizierter. Als Lokalmiliz war ihre Eingliederung in die Polizei nicht ohne weiteres möglich. Zudem wurden die erheblichen laufenden Kosten vollständig von der Freien Hansestadt Bremen getragen, was angesichts der angespannten Finanzsituation die fortlaufenden Forderungen der sozialistischen Parteien nach Auflösung der Stadtwehr umso plausibler erscheinen lassen mussten. Im November 1920 eskalierte dann der Streit um die Bremer Stadtwehr, der schließlich zum Volksentscheid führen sollte.Herbert Schwarzwälder: Bremen in der Weimarer Republik, S. 275–276.

Der Weg zum Volksentscheid Beschluss zur Auflösung der Bremer Stadtwehr