mini|Max Alsberg (Porträtzeichnung von Emil Stumpp, 1931) Max Alsberg (16. Oktober 1877 in Bonn – 11. September 1933 in Samedan) war ein deutscher Jurist und Schriftsteller. Er gehörte zu den bekanntesten Strafverteidigern der Weimarer Republik.

Leben Bis zur Zeit des Nationalsozialismus mini|Karikatur über Max Alsberg von Hellmuth Stockmann (1922) mini|Berliner Gedenktafel für Max Alsberg mini|Villa Max Alsberg in der Richard-Strauß-Straße 22 in Berlin-Grunewald

Alsberg entstammte einer jüdischen Kaufmannsfamilie. Sein Vater hieß Lehmann und seine Mutter Sophie geb. Rosenbaum. Sie heirateten 1873 in Lippstadt, dem Geburtsort von Sophie Rosenbaum. Seine jüngere Schwester war die Schriftstellerin und Modejournalistin Ola Alsen. Nach seinem juristischen Studium in München, Berlin, Leipzig und Bonn legte er 1899 das erste juristische Staatsexamen ab. Es folgten die große (zweite) juristische Staatsprüfung und die Promotion (1906 in Bonn). Danach eröffnete er im November 1906 eine Anwaltspraxis in Berlin. Zuvor hatte er das Angebot eines Lehrstuhls an der Universität Bonn ausgeschlagen. Später erhielt Alsberg auch die Zulassung als Notar in Berlin. Alsberg trat vor allem als Strafverteidiger in Erscheinung. Er war mit Leib und Seele Anwalt und bald einer der „Stars“.

Alsberg heiratete 1912 Ellinor Sternberg. Sie war evangelisch, er gehörte der mosaischen Religion an. Fünf Jahre später bezeichnete er sich als „dissident“.Martin Schumacher: Von Max Alsberg bis Ludwig Töpfer. Bücher und Bibliotheken jüdischer Rechtsanwälte nach 1933 – Verluste, Fundstücke und ein Erbe aus „Reichsbesitz“. Schmidt, Neustadt an der Aisch 2012, ISBN 978-3-87707-844-0, S. 92 ff. Ob Alsberg Anfang der 1930er Jahre jüdischer Konfession war oder nicht, ist laut dem Historiker Martin Schumacher nicht bekannt. Alsberg gilt als Mentor Walter Luetgebrunes, ehe sich dieser während der Weimarer Republik dem antisemitischen Lager zuwandte. Legal Tribune Online: Anwälte im Zwielicht, Bild 7.

Seit 191 war Alsberg Mitglied der Deutschen VolksparteiMichael Grüttner: Ausgegrenzt. Entlassungen an den deutschen Universitäten im Nationalsozialismus, de Gruyter, Berlin/Boston 2023, ISBN 978-3-11-123678-0, S. 41. Seine Mandanten kamen aus unterschiedlichen politischen Lagern. In der Nachkriegszeit vertrat er unter vielen den deutschen Exkaiser, den Wirtschaftsmagnaten Hugo Stinnes wegen des Vorwurfs von Schiebereien. Er verteidigte 1920 auch einen der führenden rechtsgerichteten Politiker und Republikgegner aus der DNVP. Das war der als Finanzstaatssekretär im Kaiserreich tätig gewesene Karl Helfferich, der den Finanzminister und heute häufig als „Wegbereiter der Demokratie“ gewerteten Matthias Erzberger mit einer Rufmordkampagne überzogen hatte, um vom eigenen Versagen in der Politik des Kaiserreichs abzulenken. Helfferich war darauf von Erzberger wegen übler Nachrede und Beleidigung verklagt worden.z. B. u. a. das Begleitbuch zur gleichnamigen Ausstellung des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg in Münsingen (Hrsg.): Matthias Erzberger, ein Wegbereiter der deutschen Demokratie.Stuttgart 2011, ISBN 978-3-933726-38-4.Reinhard Weber (Hrsg.), Max Hirschberg: Jude und Demokrat. Erinnerungen eines Münchener Rechtsanwalts 1883–1939. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1998, ISBN 3-486-56367-X, S. 192. Helfferich wurde zwar nur zu einer geringen Geldstrafe verurteilt, seine Behauptungen vom rechts eingestellten Gericht zum Teil als wahr unterstellt. Erzberger trat einen Tag nach dem Urteil von dem Amt des Finanzministers zurück.Heinrich August Winkler: Weimar, 1918–1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie. Beck, München 1998, ISBN 3-406-43884-9, S. 117 f.

1931 verteidigte Alsberg aber auch mit den der Linken zugerechneten Anwälten Kurt Rosenfeld, Alfred Apfel und Rudolf Olden den Herausgeber der Weltbühne, Carl von Ossietzky, und den Journalisten Walter Kreiser wegen des Vorwurfs des Landesverrats. Dieser war erhoben worden, nachdem Kreiser 1929 in dem Artikel Windiges aus der Luftfahrt über den heimlichen Aufbau einer Luftwaffe berichtet hatte, der der Weimarer Republik durch den Versailler Vertrag untersagt war, und der auch den Mitgliedern des Reichstages nicht bekannt war. Der Prozess endete mit einer Niederlage. Die beiden Journalisten wurden zu Gefängnis verurteilt. Kreiser flüchtete nach Frankreich, Ossietzky ging 1932 ins Gefängnis.

Alsberg hat zahlreiche Veröffentlichungen zu strafrechtlichen Fragen vorgelegt, daneben verfasste er auch die Theaterstücke Voruntersuchung, (1927, verfilmt 1931) und Konflikt (Premiere am 9. März 1933 in Berlin). Sein berühmtester Beitrag zur Rechtswissenschaft ist das auch 2019 noch aufgelegte Handbuch Der Beweisantrag im Strafprozess. 1931 wurde Alsberg Honorarprofessor an der Berliner Universität. Er hielt unter anderem Vorlesungen über Psychologie und Soziologie im Strafvollzug. Im gleichen Jahr wurde ihm von der Universität die Befähigung, ordentlicher Professor zu sein, mit folgenden Worten zuerkannt: „Alsberg gehört zu den nicht sehr zahlreichen strafrechtlichen Praktikern, welche eines Ordinariats würdig wären. Er steht unter den wissenschaftlich arbeitenden strafrechtlichen Praktikern weitaus an erster Stelle.“Dokument der Juristischen Fakultät vom 13. März 1931 zitiert in Anna-Maria Gräfin von Lösch: Der nackte Geist. Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933. Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4, S. 81.

In der Öffentlichkeit erfuhren Alsbergs Prozesse regelmäßig eine hohe Aufmerksamkeit. Oft druckten Zeitungen das Frage-und-Antwort-Spiel bei den Vernehmungen mehr oder weniger vollständig ab, und nicht selten gaben sie die Plädoyers im Wortlaut wieder, obwohl diese stets sehr lang waren. Sein Biograph Curt Riess nennt ein Plädoyer von sechs Stunden „für Alsbergs Verhältnisse kurz“. Im Caro-Petschek-Prozess, den er für seinen Mandanten Nikodem Caro gewann, plädierte er sechs Tage.Werner Sarstedt: Max Alsberg, ein deutscher Strafverteidiger. (S. 23) Festvortrag vor der 1. Deutschen Strafverteidiger-Tagung am 13. 10. 1977 in Bonn, abgerufen am 2. Dezember 2019.

Verfolgung und Tod Wegen seiner jüdischen Herkunft und als prominenter, der Demokratie verpflichteter Rechtsanwalt war Alsberg nach dem Reichstagsbrand den Nachstellungen von SA, SS und der Polizei ausgesetzt.Horst Göppinger: Juristen jüdischer Abstammung im „Dritten Reich“. Entrechtung und Verfolgung. 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München 1990, ISBN 3-406-33902-6. S. 230. Die Anwaltskanzlei Alsbergs bekam Probleme, weil ein nichtjüdischer Sozius sich von ihm trennen wollte. Nach der wider Erwarten ungestörten Premiere seines Theaterstücks Konflikt am 9. März 1933 in Berlin flüchtete Alsberg um den 20. März nach Baden-Baden. Zuvor war er von einem Bekannten aus der SA vor einer drohenden Verhaftung gewarnt worden. In Baden-Baden quartierte er sich in einem Hotel ein und wartete ab, was passieren würde. Die Verfolgung ging weiter. Während des „Judenboykotts“ vom 1. April 1933 wurde in Berlin das Kanzleischild an der Hauswand abgerissen und entwendet. Im April 1933 schrieb eine anonyme Gruppe, die sich Deutsche Studenten nannte, in einem denunziatorischen Brief an den preußischen Justizminister: Soll wirklich ein Judensprößling, ein Warenhauskonzernbruder, weiter über „Deutsches Recht“ vor Studenten lesen?Anna-Maria Gräfin von Lösch: Der nackte Geist. Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933. Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4, S. 210.

Zusätzlich fand sich im Mai 1933 sein Name auf einer Liste „noch zu entlassender“ Anwälte der Rechtsanwaltskammer Berlin, mit dem Hinweis, dass er Ossietzky im Weltbühne-Prozess verteidigt habe. Dies geschah, obwohl Alsberg gemäß dem Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 eigentlich seine Zulassung als sogenannter „Altanwalt“ noch behalten konnte, weil er schon vor dem Ersten Weltkrieg zugelassen worden war. Außerdem bedrohten SA und NSDAP alle jüdischen Juristen mit Gewaltanwendung. Viele jüdische Juristen, Anwälte, Richter und Staatsanwälte waren von SA-Schlägern, die sich teilweise aus Jura-Studenten rekrutierten, mit Knüppeln und anderen Schlagwerkzeugen aus den Gerichten und auch von ihren Arbeitsplätzen aus der Universität vertrieben worden.

Alsberg wurde gedrängt, auf seine Vorlesungen über Strafrecht im Sommersemester zu verzichten, worauf er einging. Zwar konnte er seine Anwaltszulassung mit der Altanwaltklausel noch behalten. Den Beruf konnte er jedoch nicht mehr ausüben und verlor im Juli 1933 formell sein Notariat.

Mitte April emigrierte er in die Schweiz. Dort erhielt er den Zwangsfragebogen zu seiner in Aussicht genommenen, willkürlichen Entlassung von seiner Professur an der Berliner Universität. Dieser Fragebogen gehörte zu der Durchführung der Entlassungen, die durch das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ legalisiert wurden. Damit war Max Alsberg klar, dass seine berufliche Karriere bald ganz zu Ende sein und er kein Einkommen mehr haben werde. Während dieser Bedrohungen erhielt Max Alsberg aber auch Zuspruch von verschiedenen Seiten, denn er war auch im Ausland sehr bekannt. Der Vorsitzende der französischen Sozialisten Léon Blum teilte ihm mit, dass die Universität Sorbonne bereit wäre, eine außerordentliche Professur für ihn einzurichten. Alsberg erhielt auch ein Angebot, in eine Rechtsanwaltskanzlei in London einzusteigen. Er nahm diese Hilfsangebote nicht an, weil ihm unter anderem ausreichende Sprachkenntnisse fehlten. Alsberg fühlte sich als Deutscher, er konnte sich sein Leben nur als deutscher Jurist vorstellen und litt ungeheuer unter den Verfolgungsmaßnahmen in Berlin.Curt Riess: Der Mann der schwarzen Robe. Das Leben des Strafverteidigers Max Alsberg. Hamburg 1965. S. 325–332.

Die Nationalsozialisten in Universität und Kultusministerium forcierten unterdessen seine Entlassung als Hochschullehrer. Am 4. September wurde die Entlassung im Kultusministerium ausgefertigt, aber nach Intervention des Staatssekretärs Stuckart noch nicht verkündet, weil Alsberg als Strafrechtler weit über die Grenzen Deutschlands hinaus anerkannt war, dessen willkürliche Entlassung eine schlechte Presse gebracht hätte.Anna-Maria Gräfin von Lösch: Der nackte Geist. Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933. Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4, S. 211.

Nachdem Alsberg im August einen psychischen Zusammenbruch erlitten hatte, brachte ihn seine mittlerweile ebenfalls emigrierte Frau in ein Sanatorium nach Samedan. Dort erschoss sich Alsberg am 11. September 1933 in großer Verzweiflung. Das Ministerium vernichtete danach die noch nicht verschickte Entlassungsurkunde, sodass die Entlassung geheim blieb.Anna-Maria Gräfin von Lösch: Der nackte Geist. Die Juristische Fakultät der Berliner Universität im Umbruch von 1933. Mohr Siebeck, Tübingen 1999, ISBN 3-16-147245-4. S. 211 f. Alsberg wurde am 14. September 1933 in Chur beerdigt.

Umgang des Dritten Reiches mit dem Verstorbenen