Die Volksentscheide zur Verfassung in Bayern vom 15. September 2013 waren obligatorische Referenden über verschiedene Änderungen der Bayerischen Landesverfassung, die in fünf getrennt voneinander abgestimmten Änderungsgesetzen zusammengefasst waren. Die Plebiszite waren nach deren Beschluss durch den Bayerischen Landtag notwendig geworden, da in Bayern aller Verfassungsänderungen zwingend einer Bestätigung durch das Stimmvolk bedürfen. Sie wurden zusammen mit der Bayerischen Landtagswahl abgehalten.

Die fünf Vorlagen zielten auf die Verankerung zweier Staatsziele, der Stärkung der bayerischen Gesetzgebung gegenüber politischen Entscheidungen der Europäischen Union, der Einführung einer Schuldenbremse sowie der Stärkung des Konnexitätsprinzips. Alle Vorlagen wurden jeweils von einer großen Mehrheit der gültig Abstimmenden (etwa 84–91 %) gebilligt. Es entschied die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen.

Es waren der sechzehnte bis zwanzigste Volksentscheid in der Geschichte Bayerns, der fünfzehnte bis neunzehnte nach der Zeit des Nationalsozialismus und zugleich das achte bis zwölfte obligatorische Referendum über eine Verfassungsänderung.

Der Weg zu den Volksentscheiden In Bayern entwickelte sich seit den 1990er Jahren eine politische Debatte über die Notwendigkeit der Modernisierung der Landesverfassung. Beschlossen im Jahr 1946, noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, ist sie nach der hessischen, die älteste geltende Landesverfassung in Deutschland.

Vor dem Hintergrund, dass in Bayern jegliche Verfassungsänderungen zwingend in einem Plebiszit bestätigt werden müssen, waren die politischen Parteien darum bemüht, dass die angestrebten Änderungen von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit getragen wurden. Erste umfassende Änderungen wurden 1998 in zwei Volksentscheiden bestätigt. Weitere Änderungen wurden 2003 in zwei weiteren Volksentscheiden, die von allen damals im Parlament vertretenen Parteien gemeinsam getragen wurden, angenommen.

Die Möglichkeit einer erneuten Verfassungsänderung wurde zunächst vom damaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer in seiner Aschermittwochsrede 2011 vorgebracht. In der Folge signalisierten mehrere der im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen, dass sie sich ebenfalls weitere Überarbeitungen der Verfassung vorstellen können. Hierzu gehörte die regierende CSU, die mit ihr zusammen regierende FDP, sowie die in der Opposition stehenden SPD und die Freien Wähler. Zunächst brachten CSU und FDP beziehungsweise SPD und Freie Wähler unterschiedliche Entwürfe in das Parlament ein (Drucksachen der 16. Legislaturperiode mit den Nummer 13930, 14090, 14120, 10661 und 10678). Schließlich legten 57 Abgeordnete dieser vier Fraktionen einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor.

Als einzige im Bayerischen Landtag vertretene Partei, beteiligte sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht mit einem eigenen Vorschlag an Überarbeitung der Verfassung. Sie kritisierten die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen seien . So wünschenswert einige der genannten Ziele auch seien, gebe es bessere Mittel zu deren Erreichung, als Absichtserklärungen in der Landesverfassung.

Am 20. Juni 2013 stimmte der Bayerische Landtag über das Änderungsgesetz ab. Bei 131 „Ja“-Stimmen, 13 „Nein“-Stimmen und zwei Enthaltungen wurde es angenommen.

Volksentscheide mini|Stimmzettel für die Volksentscheide Die fünf Volksentscheide über die verschiedenen Verfassungsänderungen wurden am 15. September 2013 zusammen mit der bayerischen Landtagswahl abgehalten. Bei den Plebisziten entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Von den gut 9,4 Millionen Stimmberechtigten nahmen 5.962.063 (= 63,2 %) an den Volksentscheiden teil, das waren nur geringfügig weniger, als bei der zeitgleich abgehaltenen Landtagswahl (dort: 63,6 %). Während die Stimmbeteiligung für alle Volksentscheide gemeinsam erfasst wurde, war dennoch ein getrenntes Abstimmen und Ungültigmachen möglich. Alle Vorlagen erhielten eine sehr große Zustimmung von über 80 %. Die meisten „Ja“-Stimmen erhielt die Vorlage „Angemessene Finanzausstattung der Gemeinden“ mit 91,6 %. Die geringste Unterstützung, bei jedoch immer noch 84,1 % „Ja“-Stimmen, erhielt die Vorlage „Angelegenheiten der Europäischen Union“. Die Zahl der ungültigen Stimmen war bei allen Vorlagen recht hoch, teilweise sogar zweistellig, mit 7,6 % bei der Vorlage „Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen“ bis zu 11,9 % bei der Vorlage „Angelegenheiten der Europäischen Union“.

Amtliches Endergebnis der Volksentscheide vom 15. September 2013 in BayernBayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Hrsg.): Volksentscheide zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern am 15. September 2013. VorlageDie Kurzbezeichnung der Vorlagen folgt derjenigen des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung: Volksentscheide zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern am 15. September 2013. Stimm­berechtigte(a) Abstimmende(b) gültigeStimmen (c) ungültigeStimmen Ja Nein Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anzahl Anteil(an c) (1) Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen 9.441.125 5.962.063 63,15 % 5.509.460 92,41 % 452.603 7,59 % 4.936.357 89,60 % 573.103 10,40 % (2) Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl 5.398.044 90,54 % 564.019 9,46 % 4.894.924 90,68 % 503.120 9,32 % (3) Angelegenheiten der Europäischen Union 5.252.060 88,09 % 710.003 11,91 % 4.418.721 84,13 % 833.339 15,87 % (4) Schuldenbremse 5.345.969 89,67 % 616.094 10,33 % 4.738.907 88,64 % 607.062 11,36 % (5) Angemessene Finanzausstattung der Gemeinden 5.351.300 89,76 % 610.763 10,24 % 4.902.018 91,60 % 449.282 8,40 %

Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen Mit der ersten Vorlage sollte das Streben nach gleichwertigen Lebensverhältnissen und Arbeitsbedingungen als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden. Konkret sollte der Artikel 3 Absatz 2 () um einen weiteren Satz mit folgendem Wortlaut ergänzt werden:

Diese Änderung der Verfassung sollte vorbehaltlich der Bestätigung durch das Stimmvolk am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Im Volksentscheid unterstützte eine sehr große Mehrheit von 89,6 % der gültig Abstimmenden diese Verfassungsänderung.

Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl Mit der zweiten Vorlage sollte die Förderung des Ehrenamts ebenfalls als Staatsziel ausdrücklich aufgenommen werden. Hierzu sollte im Artikel 121 () ein neuer Satz 2 mit folgendem Wortlaut ergänzt werden:

Diese Änderung der Verfassung sollte vorbehaltlich der Bestätigung durch das Stimmvolk am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Im Volksentscheid unterstützte eine sehr große Mehrheit von 90,7 % der gültig Abstimmenden diese Verfassungsänderung.

Angelegenheiten der Europäischen Union Die dritte Vorlage sollte die Rechtsstellung des Landes Bayern gegenüber Entscheidungen der Europäischen Union stärken. Hierzu sollte in den die Gesetzgebung betreffenden Artikel 70 ein neuer Absatz 4 mit folgendem Wortlaut aufgenommen werden:

Diese Änderung der Verfassung sollte vorbehaltlich der Bestätigung durch das Stimmvolk am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Im Volksentscheid unterstützte eine große Mehrheit von 84,1 % der gültig Abstimmenden diese Verfassungsänderung. Im Vergleich zu den anderen Vorlagen erhielt diese Änderung die geringste Unterstützung.

Schuldenbremse Die vierte Vorlage betraf die Verankerung einer sogenannten Schuldenbremse in der Verfassung. Hierzu sollte der bislang recht knappe Artikel 80 (bisherige Fassung: ) erweitert und mit folgendem Wortlaut neu gefasst werden:

Diese Änderung der Verfassung sollte vorbehaltlich der Bestätigung durch das Stimmvolk am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Im Volksentscheid unterstützte eine große Mehrheit von 88,6 % der gültig Abstimmenden diese Verfassungsänderung.

Angemessene Finanzausstattung der Gemeinden Die fünfte Vorlage stärkte das in Artikel 83 enthaltene Konnexitätsprinzip weiter. Hierzu sollte in Absatz 2 ein neuer Satz 3 mit folgendem Wortlaut aufgenommen werden:

Diese Änderung der Verfassung sollte vorbehaltlich der Bestätigung durch das Stimmvolk am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Im Volksentscheid unterstützte eine große Mehrheit von 91,6 % der gültig Abstimmenden diese Verfassungsänderung. Im Vergleich zu den anderen Vorlagen erhielt diese Änderung die größte Unterstützung.

Folgen Nach Bestätigung der Verfassungsänderungen in den fünf Volksentscheiden, wurden diese am 15. November 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und traten überwiegend am 1. Januar 2014 in Kraft. Ausschließlich die Regelung zur Schuldenbremse sollte erst zum 1. Januar 2020 Wirkung erlangen.

Siehe auch Direkte Demokratie in Bayern Änderungen der Bayerischen Verfassung seit 1945 Liste der Plebiszite in Deutschland

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

Volksentscheid 2013 #2013 Bayern 2013 Bayern 2013