Die Landtagswahl in der Steiermark 2029 findet voraussichtlich im Herbst oder Winter 2029 statt. Gewählt werden 48 Abgeordnete zum Landtag Steiermark der XX. Gesetzgebungsperiode.
Ausgangslage
Die FPÖ wurde erstmals seit 2009 bei einer österreichischen Landtagswahl und zum ersten Mal in der Steiermark deutlich stärkste Kraft. Die ÖVP und die Grünen verloren stark, die SPÖ und KPÖ leicht, während die NEOS leichte Zugewinne erzielen konnten.
Verhandlungen über eine Koalition zwischen FPÖ und ÖVP liefen vom 3. bis 16. Dezember 2024. Im Anschluss wurde am 18. Dezember 2024 die Landesregierung Kunasek sowie Mario Kunasek zum Landeshauptmann gewählt.
Wahlrecht Wahlberechtigt sind Österreicher mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Jeder Wähler hat eine Stimme zur Wahl einer Partei. Er kann außerdem einem Bewerber des Kreiswahlvorschlags der gewählten Partei eine Stimme geben.§§ 20, 72 und 73 Landtagswahlordnung Der Tag für die vorgezogene Stimmabgabe wurde bereits für die Wahl 2024 gestrichen. Dafür kann bei persönlicher Abholung der Wahlkarte diese direkt wieder abgegeben werden.
Die 48 Sitze im Landtag werden auf die Wahlkreise verteilt im Verhältnis der Zahlen der dort wohnenden österreichischen Staatsbürger.§§ 2 und 3 Landtagswahlordnung Es bestehen folgende vier Wahlkreise:Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Februar 2024 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages Steiermark WahlkreisGebietSitzeWahlkreis 1 (Graz und Umgebung)Graz, Bezirk Graz-Umgebung16Wahlkreis 2 (Oststeiermark)Bezirke Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark und Weiz11Wahlkreis 3 (Weststeiermark)Bezirke Deutschlandsberg, Leibnitz und Voitsberg8Wahlkreis 4 (Obersteiermark)Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Liezen, Murau und Murtal13 Parteien können für jeden Wahlkreis einen Kreiswahlvorschlag und einen Landeswahlvorschlag einreichen. Ein Landeswahlvorschlag darf nur Bewerber der Kreiswahlvorschläge derselben Partei enthalten.§§ 38 und 95 Landtagswahlordnung.
In jedem Wahlkreis wird die Wahlzahl berechnet, indem die Gesamtzahl der gültigen Stimmen durch die um eins erhöhte Zahl der Sitze des Wahlkreises geteilt werden. Für jede volle Wahlzahl erhalten die Parteien jeweils einen Sitz (erstes Ermittlungsverfahren). Sitze, die in den Wahlkreisen nicht vergeben werden (Restmandate), werden im zweiten Ermittlungsverfahren auf Landesebene verteilt. Dabei nehmen nur Parteien mit gültigem Landeswahlvorschlag teil, die mindestens einen Sitz im ersten Ermittlungsverfahren erzielt haben. Für jede Partei werden die Stimmen aus den einzelnen Wahlkreisen addiert, die nicht zur Zuteilung eines zusätzlichen Sitzes im Wahlkreis ausgereicht haben (Reststimmen). Die Restmandate werden auf Basis der Reststimmen proportional nach dem D’Hondt-Verfahren verteilt.§§ 88 und 97 Landtagswahlordnung
Sonntagsfrage
VeröffentlichungInstitut/AuftraggeberBefragteZeitraumMethodikFPÖÖVPSPÖGRÜNENEOSKPÖSonst. 14.08.2026 IFDD/Kronen Zeitung 800 08.–13.08.2026 O 43 % 19 % 19 % 9 % 4 % 6 % — 23.11.2025 OGM/FPÖ Steiermark 815 21.–29.10.2025 O 42 % 18 % 15 % 11 % 7 % 7 % 1 % 19.06.2025 IFDD/Kronen Zeitung 805 02.–10.06.2025 O 38 % 24 % 22 % 6 % 5 % 5 % — 24.11.2024 Landtagswahl — — — 34,8 % 26,8 % 21,4 % 6,2 % 6,0 % 4,5 % 0,4 % laut den VdMI-Qualitätsrichtlinien sind reine Online-Befragungen für Sonntagsfragen nicht geeignet. T = Telefonisch, O = Online, P = Persönlich
Einzelnachweise
2029 29, Steiermark Steiermark