Theodor Meder (* 20. Mai 1905 in München; † nach 1991) war ein deutscher Jurist und Richter. Er war unter anderem Vizepräsident des Oberlandesgerichts München und Generalsekretär des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.
Leben Meder legte 1923 am humanistischen Wilhelmsgymnasium München das Abitur ab und studierte anschließend Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit dem Studium war er Mitglied der Studentenverbindung Akademischer Gesangverein München im SV. Verband Alter SVer (VASV): Anschriftenbuch, Aachen 1972, S. 121. 1927 legte er die erste und 1930 die zweite juristische Staatsprüfung ab. 1928 wurde er zum Dr. jur. promoviert.
1930 absolvierte Meder zunächst ein Volontariat bei der Deutschen Bau- und Bodenbank in Berlin und wurde dann 1930 Regierungsassessor bei der Regierung von Oberbayern (Kammer des Innern). Er wurde 1932 Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft München I, 1933 Zweiter Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I ernannt und im selben Jahr Amtsgerichtsrat am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen. Bis 1933 war er Mitglied der Bayerischen Volkspartei (BVP), trat jedoch nicht der NSDAP bei.
Während des Zweiten Weltkriegs leistete Meder von 1942 bis 1943 Wehrdienst. Laut Spruch der Spruchkammer Garmisch-Partenkirchen vom 17. August 1946 war er vom Befreiungsgesetz nicht betroffen.
Nach Kriegsende wurde Meder 1945 von der US-Militärregierung erneut als Amtsgerichtsrat eingesetzt und übernahm zugleich die Dienstaufsicht beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen. 1946 wurde er Oberamtsrichter.
1951 wurde er Landgerichtsdirektor am Landgericht München II, wobei er die Dienstaufsicht über das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen beibehielt. Im selben Jahr wurde er Amtsgerichtsdirektor in Garmisch-Partenkirchen. 1953 wurde er zum Senatspräsidenten am Oberlandesgericht München sowie zum Berufsrichter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewählt.
1960 wurde Meder an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur ständigen Dienstleistung abgeordnet und übernahm dort die Funktion des Generalsekretärs. Nach Inkrafttreten der Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes vom 1963 wurde er offiziell als Generalsekretär bestätigt. 1962 erfolgte seine Ernennung zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts München und 1968 wurde er Senatspräsident am Bayerischen Obersten Landesgericht. 1970 trat er in den Ruhestand.
Einzelnachweise
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