Das Kreisgericht Schweidnitz war ein preußisches Kreisgericht in der 1815 errichteten Provinz Schlesien mit Sitz in der Stadt Schweidnitz.

Geschichte In Bezirk des Kreisgerichts Schweidnitz bestanden bis 1849 das königliche Land- und Stadtgericht Schweidnitz sowie viele Patrimonialgerichte.

1849 wurden in Preußen einheitlich Kreisgerichte geschaffen. Hierbei wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft und die Patrimonialgerichte wurden aufgehoben. Auch die eingangs genannten Gerichte wurden aufgehoben und es entstand das Königliche Kreisgericht Schweidnitz im Sprengel des Appellationsgerichts Breslau. Es war für den Kreis Schweidnitz zuständig.

Das Gericht war auch Schwurgericht für die Kreisgerichte Schweidnitz, Reichenbach und Waldenburg. Am Gericht waren 1870 ein Direktor und elf Kreisrichter eingesetzt. 1870 betrug die Zahl der Gerichtseingesessenen 78.996. Gerichtskommissionen bestand in Freiburg und Zobten.Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 180 f., Digitalisat

Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Gerichtswesen in Deutschland 1879 vereinheitlicht. Damit wurde das Kreisgericht Schweidnitz aufgehoben und das königlich preußische Amtsgericht Schweidnitz mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zehn Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Liegnitz als Nachfolger gebildet. Auch die Gerichtskommissionen wurde in Amtsgerichte (Amtsgericht Freiburg in Schlesien, Amtsgericht Zobten) umgewandelt.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 462 f., Digitalisat

Quellen Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 19–23; erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)

Einzelnachweise

Kategorie:Geschichte (Świdnica) Schweidnitz Kategorie:Gerichtsgründung 1849 Kategorie:Aufgelöst 1879