Der Begriff Einwilligung steht für

einen Rechtfertigungsgrund im deutschen Strafrecht, siehe Einwilligung (Strafrecht) die vorige Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft im deutschen Zivilrecht, siehe Zustimmung die vorige Zustimmung zu einer ärztlichen Behandlung, siehe Informierte Einwilligung eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO, siehe Einwilligung (Datenschutzrecht) seltener auch für

das Einvernehmen zwischen Eheleuten oder zwischen den Eltern eines Kindes, siehe Einvernehmen#Zivilrecht das Einvernehmen eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren, siehe Einvernehmen#Verwaltungsrecht __DISAMBIG__ Kategorie:Begriffsklärung