alternativtext=Bürgerinformation KatS-Lt|mini|Offizieller Aushang in einer öffentlichen Einrichtung in Brandenburg zu den Aufgaben eines KatS-Lt Katastrophenschutzleuchttürme (Abgekürzt KatS-Lt) sind von Ländern und Kommunen eingerichtete Anlaufstellen für die Bevölkerung, die bei großflächigen Ausfällen kritischer Infrastruktur Informationen bereitstellen, Warnungen weitergeben und Notrufe an Leitstellen übermitteln. Vergleichbare Konzepte werden je nach Land unter unterschiedlichen Bezeichnungen umgesetzt, etwa „Katastrophenschutzleuchttürme“ in Berlin und Brandenburg, „Notfalltreffpunkte“ in Baden-Württemberg und „Notfallinfopunkte“ in Schleswig-Holstein. Das Modell geht auf ein in Berlin erarbeitetes, vom Bund gefördertes Forschungsprojekt der Jahre 2012 bis 2015 zurück und wird seit den 2020er Jahren in mehreren Ländern eingeführt.

Zweck Katastrophenschutz-Leuchttürme sind lokal verankerte Anlaufstellen. Ein typisches Einsatzszenario ist ein großflächiger Stromausfall mit Störungen der Telekommunikation. Vor Ort werden Lageinformationen bereitgestellt und in lebensbedrohlichen Notfällen Verbindungen zu Leitstellen hergestellt; je nach Land und Standort kommen weitere Angebote hinzu.

In den offiziellen Rahmenpapieren und Länderseiten werden unter anderem genannt: Informationsvermittlung zur Lage und Weitergabe von Warnungen vor Ort Möglichkeit der Notrufübermittlung an Leitstellen bei Ausfall der Telefonnetze Notstromversorgung und Basisausstattung nach landesrechtlichen Vorgaben oder Empfehlungen KategorieLeistungErläuterung / BeispieleSollInformation vor OrtLageinformationen und Handlungsempfehlungen an der AnlaufstelleSollNotfallkommunikationErreichen der Leitstellen über Digitalfunk und Veranlassen von Rettungsmaßnahmen in lebensbedrohlichen NotfällenSollBetrieb der AnlaufstelleDurchgängige Besetzung und Beleuchtung, dauerhafte Beschilderung, barrierefreier ZugangKannNotstromversorgung vor OrtVorhalten von Notstromaggregaten; Laden lebenswichtiger medizinischer Geräte möglichKannLademöglichkeit für KleingeräteLaden von Akkus und Handys, kapazitiv begrenztKannErste HilfeMedizinische Erstversorgung, falls vorgesehen; Notrufhilfe ist stets möglichKannBetreuung / VersorgungAufenthaltsbereich, einfache Versorgung vor OrtKannTrinkwasser / VerpflegungAusgabe je nach StandortKannWärme / Kälte, AufenthaltAufwärmen oder Abkühlen in bereitgestellten RäumenKannPrivate KommunikationUnterstützung beim Kontakt zu AngehörigenKannInternet / WLANZugangspunkte, sofern verfügbarKannKinderbetreuungBetreuungsangebote je nach StandortKannUnterkunftVorübergehende NotschlafstellenKannAusgabe JodtablettenNur bei amtlicher AnordnungKannKoordination von SpontanhelfernInformationsstelle und Koordination vor Ort Quellen zur Tabelle bzw. den regionalen Unterschieden sowie den Piktogrammen:

Zuständigkeiten Katastrophenschutz ist in Deutschland Aufgabe der Länder, der Bund hat dabei keine unmittelbaren Zuständigkeiten. Zivilschutz ist Bundessache.

Geschichte Das Grundkonzept wurde in Berlin 2012 bis 2015 im Forschungsprojekt „Katastrophenschutz-Leuchttürme“ entwickelt. Die Berliner Feuerwehr dokumentiert Ziele, Aufbau und Ergebnisse in einer Broschüre und im Schlussbericht. Die Förderung erfolgte unter anderem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Das BBK wertet seit 2025 Erfahrungen aus verschiedenen Ländern aus und stellt Good-Practice-Hinweise als PDF-Download zur Verfügung.

Umsetzung und Bezeichnung nach Ländern Berlin Berlin nutzt den Begriff „Katastrophenschutz-Leuchttürme“ und zusätzlich „Informationspunkte“. Die Senatsverwaltung veröffentlicht Standorte und Zuständigkeiten. Laut Übersicht planen die Bezirke 44 behördlich betriebene Katastrophenschutz-Leuchttürme und 147 ehrenamtliche Informationspunkte. Die Seite kennzeichnet Standorte mit dem Vermerk „bei Ereignissen betriebsbereit“ und stellt eine Adressliste als PDF bereit.

Brandenburg Brandenburg spricht von „Katastrophenschutz-Leuchttürmen“. Das Innenministerium beschreibt Aufgaben und Ausstattung und weist für 2024 ein Maßnahmenvolumen in Höhe von 39.687.360 Euro aus. Zum Bundesweiten Warntag 2025 konnte die Bevölkerung Brandenburgs zahlreiche einsatzbereite Katastrophenschutzleuchttürme besichtigen.

Baden-Württemberg Baden-Württemberg verwendet „Notfalltreffpunkte“. Das Innenministerium hat eine landesweite Rahmenempfehlung für die Planung und den Betrieb von Notfalltreffpunkten herausgegeben und stellt Kommunen Ausstattungssätze zur Verfügung.

Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein verwendet „Notfallinfopunkte“. Das Innenministerium setzt vergleichbare Anlaufstellen als Notfallinfopunkte um. 2024 wurden 1.032 Standorte mit rund 1,35 Millionen Euro gefördert. Für die Umsetzung existiert eine landesweite Rahmenempfehlung.

Piktogramme und Beschilderung Die Gestaltung der Beschilderung und die verwendeten Piktogramme werden auf Länderebene festgelegt. Für Baden-Württemberg stellt das Innenministerium Mustervorlagen bereit.

Für Schleswig-Holstein weist die Landesregierung auf ein einheitliches Erkennungszeichen hin und ergänzt je nach Angebot weitere Piktogramme.

Weblinks Berliner Feuerwehr: Katastrophenschutz-Leuchttürme. Projektbroschüre 2015. Online als PDF. Land Berlin: Anlaufstellen für die Bevölkerung – Standorte der Katastrophenschutz-Leuchttürme. Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg: Kat-Leuchttürme. Innenministerium Baden-Württemberg: Notfalltreffpunkte. Land Schleswig-Holstein: Rahmenempfehlung Notfallinfopunkte und Informationsseite. Brandenburg: Kommunale Informationsseite mit Piktogrammerläuterungen.

Einzelnachweise

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