mini|Tal des Regens im nördlichen Regensburg unweit der Mündung in die Donau mit FFH-Gebiet „Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung“ (rot schraffiert). Die Sallerner Regenbrücke soll in die Regenaue zwischen der Bundesstraße 15 (rechts), der Autobahn 93 (links) und dem Lappersdorfer Kreisel (oben), d. h. über Fußballplatz und Gärtnerei, gebaut werden. Die Sallerner Regenbrücke ist eine geplante vierspurige Straßenbrücke über den Regen in der Regensburger Gemarkung Sallern. Sie wird seit 2008 als Teil einer Nordspange genannten Verbindung zwischen der Nordgaustraße als B 15 im Osten und der A 93 bzw. dem Lappersdorfer Kreisel im Westen geplant. Nach einer abgewiesenen Klage besteht seit 2024 vollziehbares Baurecht. Vorbehaltlich vorbereitender Arbeiten könnte der Bau der politisch noch immer umstrittenen Brücke 2028 beginnen. Über den Regen führen in unmittelbarer Nähe schon mehrere Brücken: 1 km nördlich die Bundesstraße B 16 und 1 km südlich die Reinhausener Brücke und die Frankenbrücke.

Geschichte Eine Brücke über den Regen nördlich der beim Regensburger Stadtbezirk Steinweg wurde erstmals 1917 im Generalbaulinienplan des Architekten und Stadtplaners Otto Lasne als Teil eines Netzes von Umgehungsstraßen angestrebt. Erste Ideen für den Bau der Sallerner Regenbrücke als Verlängerung der Nordgaustraße reichen bis in die 1960er Jahre zurück. Ab den 1990er Jahren wurden im Verlauf der Bundesstraße 15 südlichere Abschnitte durch Regensburg einschließlich der Nibelungenbrücke vierspurig ausgebaut. Der westlich des Regens verlaufende Abschnitt der A 93 war 1982 fertiggestellt worden.

Konkrete Planungen für die Sallerner Regenbrücke und angrenzende Straßen gehen auf einen Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen der Stadt Regensburg vom Mai 2006 zurück. Aufgrund zahlreicher gewichtiger Einwendungen wurde im Herbst 2007 entschieden, die nächste Phase der Planfeststellung (den Erörterungstermin) nicht mehr durchzuführen. Die Bürgerinitiativen LOS („Leben ohne Stadtautobahn“) und „Wohngerechtes Verkehrskonzept“ reichten im November 2007 über 7.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren „Keine Sallerner Regenbrücke und Ostumgehung nur mit Einhausung“ ein. Der Regensburger Stadtrat wies dies im Dezember 2007 als unzulässig zurück, da in der vorliegenden Fragestellung zwei voneinander unabhängige Fragen in einem einzigen Bürgerbegehren verbunden würden. Dies wurde im Juni 2008 vom Verwaltungsgericht Regensburg bestätigt,Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg, Urteil vom 18. Juni 2008, Az. . eine Berufung gegen dieses Urteil wurde im April 2009 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen.Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 3. April 2009, Az. .

2008 wurden die Planungsunterlagen für das Projekt eingereicht. Bis zum Planfeststellungsbeschluss 2014 kam es zu Änderungen im Planungs- und Genehmigungsrecht und Klagen verschiedener Einwender. Auf Empfehlung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung aufgestellt und die Regierung der Oberpfalz erließ im April 2022 einen Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss. Dabei wurden u. a. die Themenbereiche Immissionsschutz, Naturschutz, Landschaftspflege, Gewässerschutz, Klima sowie die Verträglichkeit mit dem FFH-Gebiet „Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung“ behandelt. Gegen beide Beschlüsse klagte der Besitzer einer Gärtnerei, dessen Grundstück durch den Bau der Brücke teils dauerhaft und teils vorübergehend in Anspruch genommen werden soll. Diese Klage wurde im Januar 2024 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof als zulässig aber unbegründet abgewiesen.Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Januar 2024, Az. . Eine Revision wurde nicht zugelassen, was im September 2024 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. September 2024, Az. . Seit diesem Zeitpunkt besteht für das Vorhaben vollziehbares Baurecht.

Zweck und technische Details Der Neubau der Sallerner Brücke soll neben dem Ausbau der Nordgaustraße auf vier Spuren inklusive Einhausung und dem Umbau des Lappersdorfer Kreisels zur neuerdings sogenannten Nordspange Regensburg gehören, die die Verkehrsverhältnisse im Norden Regensburg verbessern soll. Dazu werden die Entlastung der Amberger Straße (in nördlicher Richtung zur B 16) und die dann durchgehend vierspurige Achse durch Regensburg entlang der B 15 gezählt. In jüngerer Zeit wird diese Maßnahme auch als Baustein für die als Megaprojekt bezeichnete Sanierung des Pfaffensteiner Tunnels der A 93 bezeichnet. Dies sind auch die Hauptkritikpunkte der Gegner des Projekts: sie befürchten durch genau diese Verbesserungen der Straßen-Infrastruktur eine deutliche Zunahme des motorisierten Individualverkehrs durch das Stadtgebiet von Regensburg. Zur Erneuerung des Tunnels (und der südlich anschließenden Donaubrücke Pfaffenstein) gibt es allerdings Stand Juni 2026 keine zeitlich konkreten Planungen.

Die Sallerner Regensbrücke würde 280 Meter lang und 22,5 Meter breit werden und auf acht Tragfelder- und zwei Flusspfeilerpaaren stehen. Es würden insgesamt fünf neue Kreuzungen mit Ampeln entstehen.

Beeinträchtigungen

Klimaschutz Bei der Prüfung einer solchen klimarelevanten Beschlussvorlage durch die Stadt Regensburg wurde im Februar 2025 eingeräumt, dass das Projekt „negative Auswirkungen auf das Klima“ hätte. Dies wurde dadurch relativiert, dass die Amberger Straße von Verkehr und Lärm entlastet würde. Der Ausbau der Radwege würde dazu dienen, dass „viele Bürger vom Auto auf das Rad umsteigen und somit zur CO2-Einsparung beitragen.“

Stadtklima Auf der Klimaresilienz-Webseite der Stadt Regensburg wird in der Klimabestandskarte der gesamte Fluss Regen als „Kaltluftleitbahn (Bergwind) mit regionaler Bedeutung“ markiert. Nur die westliche Donau ist ebenfalls von regionaler Bedeutung auf die Altstadt zu, die ein „lokaler thermischer Belastungsschwerpunkt“ ist. Außerdem stellt die Regenaue im fraglichen Gebiet einen „lokale[n] thermische[n] Entlastungsraum“ dar. In der Planungshinweiskarte ist gesamte Regenaue ein „regional wichtiger thermischer Ausgleichsraum mit bedeutsamer klimarelevanter Aktivität“, auf dem „keine weitere Bebauung wünschenswert“ ist.

mini|Regenufer (Blickrichtung Südwesten) am Ort der geplanten Brücke. Natur- und Landschaftsschutz Laut Planfeststellungsbeschluss würde das Projekt durch Bodenversiegelung bzw. Verlust von Wiesen, Gehölzbeständen, Straßenbegleitgrün, gärtnerisch gepflegten Flächen etc. insgesamt knapp 14 ha Landschaft neu in Anspruch nehmen. Die Regenaue gehört in diesem Abschnitt zum FFH-Gebiet 6741-371 „Chamb, Regentalaue und Regen zwischen Roding und Donaumündung“ und beinhaltet drei Lebensraumtypen: LRT-Code 3260 (Fließgewässer), 3270 (Flüsse mit Schlammbänken) und 91E0 (Auenwälder). Im nationalen FFH-Bericht 2025 werden sowohl Erhaltungszustand als auch Zukunftsaussichten dieser drei Lebensraumtypen als „ungünstig-schlecht“ beurteilt. Der Planfeststellungsbeschluss behandelt nur ersteren als „beurteilungsrelevant“: Verlust an Gewässersohle und baubedingte Beeinträchtigungen werden eingeräumt, die Dauer der Bauarbeiten im Regen wird aber mit zwei Monaten angesetzt und es wird eine schnelle Regeneration des Gewässers angenommen.

Zuständigkeiten und Kosten Für den Neubau der Sallerner Regenbrücke als auch für den Umbau des Lappersdorfer Kreisels ist der Bund bzw. in Auftragsverwaltung der Freistaat Bayern verantwortlich, der durch das Staatliche Bauamt Regensburg vertreten wird. Die Stadt Regensburg ist für den vierspurigen Ausbau der Nordgaustraße zwischen Amberger Straße und Isarstraße zuständig. Zwischen den drei Teilprojekten bestehen verkehrliche und bauliche Abhängigkeiten, sodass eine Nichtrealisierung eines der Teilprojekte starke Auswirkungen auf die Gesamtfunktionalität hätte.

Die Gesamtkosten des Projekts wurden laut der aktuellen Kostenfortschreibung (Jahr 2024) auf ca. 175 Millionen Euro geschätzt, wobei diese Kostenschätzung weiterhin an „aktuelle Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben werden müssen“. Die Gesamtkosten für die Stadt Regensburg wurden im Februar 2025 mit 104,5 Millionen Euro angegeben, u. a. weil die weniger als einen Kilometer lange Einhausung der Nordgaustraße einen großen Anteil an den Kosten hätte.

Bürgerinitiative gegen die Brücke Um den Bau der Sallerner Regenbrücke zu verhindern, gründete sich im Januar 2024 die Bürgerinitiative (BI) „Mobilität neu denken – ohne Sallerner Regenbrücke“. Unterstützt wird sie vom Bund Naturschutz, VCD, Fridays und Scientists for Future, ADFC, den Altstadtfreunden und weiteren, insgesamt 21 Gruppen und Parteien. Die BI befürchtet neben dem oben erwähnten Eingriff in das FFH-Gebiet und der Verschlechterung der Frischluftschneise, dass die 4-spurige Brücke den „Beginn einer Stadtautobahn durch Regensburg“ bedeutet und somit die im Stadtentwicklungsplan vorgesehene Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs nicht erreicht wird. Mehr Straßen brächten, über kurz oder lang, immer mehr Autoverkehr. Als bessere Alternativen zur Lösung des Verkehrsproblems schlägt die BI einen Ausbau der vorhandenen Brücke der B 16 vor sowie verschiedene Maßnahmen für eine Verbesserung der Park-and-Ride-, ÖPNV- und Rad-Infrastruktur. Allein der Ausbau der Norgaustraße koste 100.000 Euro pro Meter.

Im Juni 2025 begann die BI Unterschriften für einen Bürgerentscheid in der Stadt Regensburg zu sammeln, der Text dafür lautet:

mit dem Zusatz: „Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für den verbleibenden Teil.“ Binnen weniger Monate hatte die BI nach eigenen Angaben die Hälfte der etwa 6.000 notwendigen Unterschriften gesammelt (davon 40 Prozent aus den nördlichen Bezirken mit den Postleitzahlen 93059 und 93057), im Januar 2026 etwa drei Viertel.

Da der Bürgerentscheid nur für Einwohner der Stadt Regensburg in Frage kommt, bekundeten einige Bürger aus dem Landkreis Regensburg ihre Ablehnung durch eine symbolische Unterschrift.

mini|Abschlusskundgebung des Klimastreiks (als Rad-Sternfahrt) der Fridays for Future Regensburg am nordwestlichen Ende der Nordgaustraße (März 2024). Zur Unterstützung des Widerstands gegen die Regenbrücke, die sie als „fossiles Großprojekt“ bezeichnen, organisierten Fridays for Future und die Gruppe „Bass gegen Beton“ mehrere Klimastreiks und andere Aktionen, zum Teil auf dem für den Bau vorgesehenen Gelände.

Im Juli 2026 übergab die BI dem neuen Regensburger Oberbürgermeister Thomas Burger 7.840 Unterschriften, das erforderliche Quorum wurde erreicht.

In seiner Beschlussvorlage für den Stadtrat beurteilte Rechts- und Regionalreferent Dr. Boeckh das Bürgerbegehren als unzulässig. Die Formulierung, alle rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, genüge dem Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Außerdem sei das Begehren rechtlich unmöglich, da die Stadt in der Rahmenvereinbarung von 2016 kein Kündigungsrecht gegenüber Vertragspartnern habe. Eine Mehrheit im Stadtrat folgte dieser Sicht und wies das Bürgerbegehren zurück.

Weitere Positionierungen