Der Volksentscheid „WIR gegen die Rechtschreibreform“ in Schleswig-Holstein fand am 27. September 1998 statt. Auslöser war eine erfolgreiche Volksinitiative, mit dem die 1996 vereinbarte Reform der deutschen Rechtschreibung für das Land Schleswig-Holstein durch eine Änderung des Schulgesetzes rückgängig gemacht werden sollte. Der Schleswig-Holsteinische Landtag machte von seinem Recht Gebrauch, eine Gegenvorlage zur Abstimmung zur stellen.

Bei der Abstimmung sprachen sich 56,4 % der Abstimmenden für die begehrte Änderung des Schulgesetzes und die Wiedereinführung der alten Rechtschreibung aus. Die über 885.000 abgegebenen „Ja“-Stimmen machten zugleich 41,6 % der Stimmberechtigten aus, womit das 25-%-Zustimmungsquorum deutlich überschritten wurde. Die Vorlage des Landtags, die ein Festhalten an der reformierten Rechtschreibung vorsah, wurde von 29,1 % der Abstimmenden unterstützt. Für die Ablehnung beider Vorlagen, was faktisch ebenfalls den Verbleib bei der reformierten Rechtschreibung bedeutete, sprachen sich 14,6 % der Teilnehmenden aus.

Der Volksentscheid war der zweite und bislang letzte in der Geschichte Schleswig-Holsteins. Er fand zusammen mit der Bundestagswahl 1998 statt.

Hintergrund

Die bereits lange währende Debatte um die Reform der deutschen Rechtschreibreform verdichtete sich Ende der 1980er Jahre. Sowohl in den beiden deutschen Staaten als auch in Österreich und der Schweiz baten die Regierungen Expertinnen und Experten um die Ausarbeitung von Reformvorschlägen. Im Jahr 1992 stellte der sogenannte Internationale Arbeitskreis den Entwurf „Deutsche Rechtschreibung – Vorschläge zu ihrer Neuregelung“ vor und bat um Stellungnahmen. Auf Grundlage der Rückmeldungen wurde Ende 1994 in Wien ein konsolidierter Vorschlag vorgestellt, der im Anschluss in die politischen Beschlusswege der deutschsprachigen Länder gegeben wurde. Am 1. Juli 1996 verpflichteten sich schließlich Deutschland, Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und weitere Staaten mit deutschsprachigen Bevölkerungsteilen durch die Wiener Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, die reformierte Orthographie bis zum 1. August 1998 einzuführen.

Schon kurz nach der Unterzeichnung formierte sich in Deutschland Kritik an dem Vorhaben. So wurde beispielsweise auf der Frankfurter Buchmesse am 6. Oktober 1996 die „Frankfurter Erklärung“ veröffentlicht, die die Reform ablehnte. Die Unterzeichnerstaaten der Wiener Absichtserklärung setzten 1997 die Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung ein, um auf Basis der von vielen Seiten geäußerten Kritik weitere Anpassungen der Rechtschreibung zu prüfen. Eine vollständige Rücknahme der Reform sollte jedoch nicht erfolgen.

Auch in Teilen der deutschen Bevölkerung formierte sich Widerstand gegen die Rechtschreibreform, der auch mit den Mitteln der direkten Demokratie vorgetragen wurde. So war in Bayern 1996/97 ein Antrag auf ein Volksbegehren erfolgreich, das eigentliche Volksbegehren wurde dann jedoch nicht angestrengt. In Bremen, Niedersachsen und Berlin scheiterten 1998 und 1999 jeweils Volksbegehren gegen die Reform. In Schleswig-Holstein hingegen waren Volksinitiative und Volksbegehren erfolgreich, sodass es dort als einzigem deutschen Bundesland im Jahr 1998 zu einem Plebiszit über die Rechtschreibreform kam.

Volksentscheid Der Volksentscheid zur Festschreibung der alten Rechtschreibung im Schulgesetz Schleswig-Holsteins fand am Sonntag, den 27. September 1998 statt. Die Abstimmung war mit der Bundestagswahl 1998 zusammengelegt.

Gestaltung der Abstimmung Beim Volksentscheid in Schleswig-Holstein 1998 kam ein heute weitgehend aufgegebenes Verfahren zum Einsatz, bei dem die zur Abstimmung stehenden Vorlagen nicht getrennt voneinander mit „Ja“ oder „Nein“ bestimmt werden (beispielhaft siehe Volksentscheid über den Erhalt des Tempelhofer Feldes in Berlin 2014), sondern gegeneinander abgestimmt werden müssen. Im Ergebnis hatten die Abstimmenden auf dem Stimmzettel drei Möglichkeiten: Die Unterstützung der Volksinitiative („Vorschlag 1“), die Unterstützung des Gegenvorschlags des Landtags („Vorschlag 2“) und die Ablehnung beider Vorlagen („Vorschlag 3“). Da der Gegenvorschlag des Landtags keine substantielle Änderung der bestehenden Praxis, nämlich der Orientierung an der reformierten Rechtschreibung vorschlug, und Vorschlag 3 ebenfalls die Beibehaltung genau dieses Status quo hinauslief, hätten Vorschlag 2 und 3 faktisch zum gleichen Ergebnis geführt.

Die Abstimmungsfrage zu Vorschlag 1 lautete:

Die Abstimmungsfrage zu Vorschlag 2 lautete:

Die Abstimmungsfrage zu Vorschlag 3 lautete:

Ergebnisse Von den gut 2,1 Millionen Stimmberechtigten beteiligten sich 1.624.288 (=76,4 %). Von den gültig abgegebenen Stimmen sprach sich eine klare Mehrheit von 885.511 (=56,4 %) für die Volksinitiative zur Rückkehr zur alten Rechtschreibung aus. Das waren 41,6 % der Stimmberechtigten, wodurch das 25-%-Zustimmungsquorum deutlich überschritten wurden. Die Gegenvorlage des Landtags zur Festschreibung der reformierten Rechtschreibung wurde von 29,1 % der Abstimmenden unterstützt, beide Vorlagen lehnten 14,6 % der Abstimmenden ab. Es wurden mit 53.568 (=3,3 %) vergleichsweise viele ungültige Stimmen abgegeben.

Die Stimmverteilung fiel in allen Kreisen und kreisfreien Städten ähnlich aus: Überall stimmte eine Mehrheit von 50–60 % für die begehrte Rückkehr zur alten Rechtschreibung und das Quorum wurde durchgängig überschritten. Die vergleichsweise höchste Zustimmung erhielt die Volksinitiative in den kreisfreien Städten Neumünster (60,6 %) und Kiel (60 %), die geringste Unterstützung war in der Kreisen Schleswig-Flensburg (52,6 %) und Nordfriesland (53 %) zu verzeichnen.

Amtliches Endergebnis des Volksentscheids vom 27. September 1998 in Schleswig-HolsteinStatistisches Landesamt Schleswig-Holstein (Hrsg.): Volksentscheid „WIR gegen die Rechtschreibreform“. Gebiet Beteiligung Stimmverteilung Stimmbe-rechtigte(a) Abstimm-ende (b) Gültige (c) Un-gültige Vorlage der Initiative Vorlage des Landtags keine der Vorlagen Anzahl Anzahl Anteil(an a) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an b) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) Anzahl Anteil(an c) Anteil(an a) Flensburg 65.475 46.807 71,49 % 38.245 81,71 % 1.503 3,21 % 24.953 55,08 % 38,11 % 13.292 29,34 % 20,30 % 7.059 15,58 % 10,78 % Kiel 180.644 134.394 74,40 % 114.746 85,38 % 3.530 2,63 % 78.459 59,95 % 43,43 % 36.287 27,73 % 20,09 % 16.118 12,32 % 8,92 % Lübeck 165.841 114.343 68,95 % 93.746 81,99 % 3.741 3,27 % 64.715 58,51 % 39,02 % 29.031 26,25 % 17,51 % 16.856 15,24 % 10,16 % Neumünster 62.698 45.350 72,33 % 38.025 83,85 % 1.524 3,36 % 26.550 60,58 % 42,35 % 11.475 26,18 % 18,30 % 5.801 13,24 % 9,25 % Kreis Dithmarschen 106.074 79.885 75,31 % 65.687 82,23 % 2.953 3,70 % 44.049 57,26 % 41,53 % 21.638 28,13 % 20,40 % 11.245 14,62 % 10,60 % Kreis Herzogtum Lauenburg 135.516 106.137 78,32 % 86.756 81,74 % 3.615 3,41 % 58.186 56,75 % 42,94 % 28.570 27,87 % 21,08 % 15.766 15,38 % 11,63 % Kreis Nordfriesland 125.055 95.026 75,99 % 77.621 81,68 % 3.437 3,62 % 48.534 52,99 % 38,81 % 29.087 31,76 % 23,26 % 13.968 15,25 % 11,17 % Kreis Ostholstein 156.340 120.428 77,03 % 99.125 82,31 % 4.048 3,36 % 68.095 58,51 % 43,56 % 31.030 26,66 % 19,85 % 17.255 14,83 % 11,04 % Kreis Pinneberg 217.927 169.865 77,95 % 140.159 82,51 % 5.740 3,38 % 92.084 56,11 % 42,25 % 48.075 29,29 % 22,06 % 23.966 14,60 % 11,00 % Kreis Plön 99.001 80.282 81,09 % 67.568 84,16 % 2.543 3,17 % 45.541 58,58 % 46,00 % 22.027 28,33 % 22,25 % 10.171 13,08 % 10,27 % Kreis Rendsburg-Eckernförde 206.247 162.456 78,77 % 135.783 83,58 % 5.037 3,10 % 88.383 56,15 % 42,85 % 47.400 30,11 % 22,98 % 21.636 13,74 % 10,49 % Kreis Schleswig-Flensburg 147.699 115.667 78,31 % 94.505 81,70 % 3.921 3,39 % 58.752 52,58 % 39,78 % 35.753 31,99 % 24,21 % 17.241 15,43 % 11,67 % Kreis Segeberg 186.925 140.232 75,02 % 117.194 83,57 % 4.234 3,02 % 77.289 56,83 % 41,35 % 39.905 29,34 % 21,35 % 18.804 13,83 % 10,06 % Kreis Steinburg 104.115 81.816 78,58 % 65.827 80,46 % 3.323 4,06 % 41.660 53,07 % 40,01 % 24.167 30,79 % 23,21 % 12.666 16,14 % 12,17 % Kreis Stormarn 167.520 131.600 78,56 % 106.933 81,26 % 4.419 3,36 % 68.261 53,67 % 40,75 % 38.672 30,41 % 23,09 % 20.248 15,92 % 12,09 % 2.127.077 1.624.288 76,36 % 1.341.920 82,62 % 53.568 3,30 % 885.511 56,38 % 41,63 % 456.409 29,06 % 21,46 % 228.800 14,57 % 10,76 %

Folgen Aufgrund der Annahme der Volksinitiative im Volksentscheid wurde das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz wie begehrt geändert und die alte Rechtschreibung darin festgeschrieben. Allerdings hatte das Kabinett Simonis II bereits vor dem Volksentscheid angekündigt, dass es im Fall der Annahme der Volksinitiative durch das Stimmvolk eine Rücknahme durch Landtagsbeschluss anstreben werde. Hierzu kam es knapp ein Jahr nach dem Volksentscheid, als der Landtag in Kiel am 17. September 1999 die Einführung der reformierten Rechtschreibung beschloss.

Siehe auch Liste der Plebiszite in Deutschland Direkte Demokratie in Schleswig-Holstein

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

Volksentscheid 1998 #1998 Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein 1998