Die (Frei-/Edel-)Herren von (der) Dyck (auch: Dicco, Dick, Dicka, Dicke, Dickka, Diecke, Dycka, Dycke o. ä.) waren ein ab 1094 auftretendes, rheinisches Adelsgeschlecht. Das Geschlecht war im Besitz der Herrschaft Dyck, vieler allodialer Eigengüter, von Kirchenpatronaten in Norf (Neuss), Glehn und Krefeld, des Zehnts in Nievenheim, von Häusern in Duisburg und insbesondere ab 1345 einem der Richterämter (Vogt) im Gräflichen Gericht des Gräflichen Landes, dem Amt Liedberg bzw. dem Amt Hülchrath. Die Familie war eng mit den Grafen von Hochstaden, Grafen von Liedberg und dem Haus Myllendonk verwandt. Das Adelsgeschlecht Dyck war eines Stammes mit dem Haus Saffenberg, eine Nebenlinie der Ezzonen.Peter Norrenberg: Geschichte der Pfarreien des Dekanates M. Gladbach, 1889, S. 26. mini|Stammwappen derer von (der) Dyck
Geschichte mini|Schloss Dyck (2012) Ursprünge In einer Urkunde des Erzbischofs Hermann III. von Köln ist das Geschlecht mit Hermann von Dyck (Hermannus de Dicco) im Jahre 1094 belegt. Ebendieser war Besitzer von Dyck und einer Befestigungsanlage, an dessen Stelle sich heute das Schloss Dyck befindet. Außerdem war er im Besitz einiger Rechte, Kirchenpatronaten und sonstigen Besitztümern in der Grafschaft Liedberg.
Rheinische Linie 12. Jahrhundert Die Brüder Heinrich von Dyck (Henricus de Dycke) und Rether von Dyck (Retherus de Dycke), Söhne des Hermann von Dyck, wurden in einer Urkunde des Erzbischofs Friedrich I. von Köln im Jahre 1127 als Freie erwähnt. Rether wurde im Jahre 1135 als Laie des Erzbischofs Bruno II. von Köln urkundlich erwähnt. Dann waren die Brüder ab 1138 als Freie des Erzbischofs Arnold II. von Köln bekannt. Danach verlor sich ihre Spur.
Möglicherweise war ein im Jahre 1136 erwähnter Peter von Dyck (Peter de Dycka) ihr Bruder.
Heinrich hatte vier Söhne, Hermann (Herimannus), Arnold, Alexander und Heinrich, und eine Tochter, die Eucharius von Wickerode aus dem Geschlecht der Grafen von Hochstaden heiratete.
Im Jahre 1154 wurde Hermann von Dyck (Herimannus de Dicke) mit seinen Söhnen erwähnt. Ab 1166 war er als Freier der Stiftung Meer bekannt. Nach dem Pontifikat im Jahre 1167 nahm er, laut Erzbischof Philipp von Köln, das Gut Lechenich des Grafen von Müllenark und weitere Güter des Grafen Theoderich von Are zu Lehen. Zwischen den Grafen brach eine Fehde aus, woraufhin der Graf von Müllenark um Unterstützung bei seinem Vasallen, Hermann, suchte. Dieser allerdings wollte ihn nicht unterstützen; daraufhin gab er ihm das Gut Lechenich zurück. Im Jahre 1176 wurden seine Besitzungen durch Philipp von Köln dem Kloster Meer bestätigt; darunter die Schenkung an die Kirche zu Krefeld, die er mit seinen Geschwistern tätigte.
Hermann hatte drei Söhne, Konrad (Cunradus), Rether und Heinrich, und eine Tochter, die Lothar von Wickerode aus dem Geschlecht der Grafen von Hochstaden heiratete.
Weiter erschien Konrad von Dyck (Cunradus de Dicke) mit seinem Bruder Rether am 5. August 1190 am Hoftag Erzbischofs Philipp von Köln in Neuss. Am 22. Januar 1197 wurde er als Herr von Dyck in Gefolgschaft des Erzbischofs Adolf I. von Köln erwähnt, kurz später, am 12. Juli 1198, war er bei der Krönung Ottos IV. in Aachen.
13. Jahrhundert Im Jahre 1202 wurde Konrads Sohn, Constantin, erwähnt. Zu dieser Zeit befand Constantin sich am Hoftag in Braunschweig, als Otto IV. Heinrich von Sayn mit halb Saffenberg belehnte. Konrad war am 30. Juni 1209 mit Otto IV. in Speyer, am 16. März 1212 war er am Reichstag in Frankfurt.
Heinrich, Erzdiakon zu Lüttich, Herr zu Helpenstein, Bruder Konrads, war ab 1216 als Stiftsherr von St. Gereon in Köln bekannt. Erzbischof Engelbert I. von Köln verkaufte im Jahre 1223 Konrad, nun Edelherr (nobilis vir), Besitzungen des Oberklosters in Neuss; den Hof in Dericheim mit Zubehör. Dazu schenkte er ihm das Patronat über die Kirche in Norpe und den kleinen und großen Zehnt. Die Verhandlung geschah in Neuss unter Beisein und Genehmigung Erzbischofs Engelbert, der die Urkunde auch siegelte. Im Jahre 1227 genehmigte Lothar von Wickerode seinem Schwager Konrad die Schenkung eines Waldes bei Eggershoven an das Kloster Knechtsteden. Konrad schenkte im Jahre darauf, 1228, zusammen mit seinem Bruder Heinrich ihren Hof Düssern bei Duisburg an die duisburger Johanniterkommende.
Durch Schulden gedrängt verkaufte Konrad im Jahre 1237 dem Kloster Eppinghofen seinen Rosdorferhof. Heinrich wird außerdem als Heinrich Edelherr von Helpenstein bezeichnet.
Konrad von Dyck starb nach 1237. Mit seiner Frau, einer Tochter Ottos von Wickerode, hatte er drei Kinder: Constantin, Ludolf (Ludolphus) und Hermann.
Ein weiterer Sohn Konrads, Ludolf von Dyck (Ludolphus de Dicke), wurde im Jahre 1245 zu Neuss als Zeuge erwähnt. Als Nächstes bürgte er im Jahre 1248 für den Erzbischof Konrad von Köln, als dieser Frieden mit Walram von Jülich schloss. Ludolf genehmigte im Jahre 1262 den durch seinen Vater getätigten Verkauf am Rosendorferhof. Er bezeugte den Verkauf von Elsen im März 1263 an den Deutschen Orden.
In den nächsten Jahren verkaufte und verschenkte Ludolf einige Besitzungen: Im Jahre 1264 trat er ein Gut am Gohrbusch an die Abtei Altenberg ab, am 27. Oktober 1268 verkaufte Ludolf von Dyck, der sich ab diesem Zeitpunkt als Erster Herr von Dyck (dominus de Dicke) nannte, zusammen mit seinen Kindern Gerard, Heinrich, Ludolf, Wilhelm und Aleid, den Zehnt zu Hackenbroich an das Deutschordenshaus in Koblenz. Unter den Zeugen des Verkaufs befand sich außerdem Herrman von Dyck als Chorbischof. Am nächsten Tag schenkten dieselben das Patronat der Kirche Hackenbroich an letzteres Deutschordenshaus.
Am 22. April 1269 verzichteten Ludolf und seine Kinder auf Lehnsherrlichkeit über 27 Morgen zu Eppinghofen und Rosdorferhof, am 21. September 1270 verzichteten sie auf die Lehnsherrlichkeit über 25 Morgen zu Hemmerde. Beide Angebote stammten vom Kloster Eppinghofen.
Mit dem Verkauf fuhr das Geschlecht am 20. November 1282 fort, als Gerard, nun Edel- und Herr von Dyck (nobilis vir, dominus de Dicke), das heutige Gut Vinkenpütz bei Stommeln an die Schwestern Alaid und Irmgard von Wevelinghoven verkaufte. Diese waren Nonnen zu Cäcilia in Köln. Gerard erhielt von seinen Brüdern Heinrich, Stiftsherr von St. Gereon und Ludolf die Zustimmung für den Verkauf. Gerards Frau, Sophie, wurde am 20. Dezember 1285 erwähnt, als die beiden ihren Hof zu Merkenich vom Lehnsverband freigaben.
Adolph Graf von Berg befreite am 25. Februar 1290 Güter zu Hemmerde, die Ludolf von Dyck, der als Kanoniker zu Köln aufgeführt wird, von Johannes von Benrath kaufte. Am 26. März 1296 stiftete Gerard Edel- und Herr von Dyck im Kloster Eppinghofen für sich und seine Eltern ein Jahresgedächtnis. Durch die dazugehörige Urkunde wird bekannt, dass seine Mutter wohl Agathe hieß. Sie starb wohl im Jahre 1292. Gerard siegelte am 30. September 1297 eine Urkunde.
Ludolf von Dyck war von 1297 bis 1299 Domherr von Köln. Am 2. Februar 1297 war er Schiedsrichter in Sachen des Grafen Gerard von Jülich gegen Erzbischof Wigbold von Köln. Sein Bruder Gerard und er waren am 29. Juni 1299 Schiedsrichter in Sachen Kleve gegen Erzbischof Wigbold. Ludolf war am 14. August 1300 ein weiteres Mal Schiedsrichter zwischen dem Grafen von Jülich und dem Erzbischof von Köln.
14. Jahrhundert Am 24. Februar 1304 verkaufte Ludolf von Dyck unter Mithilfe seines Bruders Gerard Edel- und Herr von Dyck alle seiner Allodialgüter zu Hemmerde an das Kölner Domstift. Am 28. Mai desselben Jahres kamen beide als Zeugen Arnolds von Randerath vor.
Einige Jahre später, am 6. März 1330, trat Gerards Sohn Konrad von der Dyck (Conrait van der Dicke) bei der Teilung der Herren von Reifferscheid auf. Dieser Konrad trat außerdem am 22. September 1333 beim Verkauf des Hofes Schlich und des Patronats der Pfarrei Glehn durch die Brüder von Helfenstein an das Kölner Domkapitel auf. Mit seiner Frau Richarda von Jülich verkaufte Konrad am 29. Oktober 1334 ihre Hofstatt zu Aldenhoven bei Dyck mit dem Patronat der Kirche zu Rosellen und dem halben Pfarrzehnten dem Stift St. Georg in Köln. Im selben Jahre überlassen Konrad und Richarda den Klarissen zu Neuss den Hof Kleinschechtelhausen. Das Ehepaar war dem Hof lehenspflichtig, Ritter Rabodo von Zoppenbroich verkaufte ihn aber an die Klarissen zu Neuss. Im Jahre 1338 verkaufte Wilhelm von Schleiden (Wilhelmus de Sleyda) mit Zustimmung seiner Brüder, Konrad Herr von Schleiden (Conradum Dominum de Sleyda) und Theodor (Theodoricum de Sleyda), und Konrads, der als Blutsverwandter (consanguineus) benannt wird, dem Kölner Domstift den Becherhof und das Kirchspiel Bedburg.
Am 23. April 1345 verpflichtete Konrad sich, dem Erzbischof Walram von Köln zehn berittene, bewaffnete und behelmte Mann gegen die Grafen von Mark und Arnsberg zu stellen. Für die zehn Mann wurden ihm 50 Gold-Realen versprochen, die ihm ab dem nächsten 1. November zur Verfügung stehen sollten. Als Sicherheit stellte der Erzbischof Walram Konrad die halbe Gerichtsbarkeit zu Bütgen mit allen dazugehörigen Rechten, Einkünften, Gütern und Leuten zur Pfandnutzung. Der Erzbischof kaufte die halbe Gerichtsbarkeit zu Bütgen dem Friedrich von Myllendonk ab.
Johann König von Böhmen, sicherte dem Erzbischof von Köln im Jahre 1346 eine Begünstigung zu, mit der Bedingung, dass er seinem Sohn Karl die Stimme bei der Kriegswahl gibt. Konrad Herr von Dyck trat hierbei als Bürge auf. Noch im selben Jahr verzichtete sein Sohn Konrad von Dyck (Conrad de Dicka) auf das Obereigentum zweier Güter zu Bockum bei Linn.
Am 11. September 1347 bekannte Letzterer, dass die Solstätte des Schlosses Kapellen Lehn des Erzstifts Köln sei. Ebendiese Solstätte erbte er von seinem Anverwandten Otto Herr von Cuyk.
Derselbe schloss am 14. April 1349 ein Schutz- und Trutzbündnis auf Lebenszeit gegen jedermann ausgenommen von der Gesellschaft von den fahlen Pferden mit Gerard Graf von Berg und Wilhelm von Jülich. Am 1. Juli desselben Jahres fand man ihn als Bürgen vom Frieden zwischen den Söhnen des Markgrafen von Jülich, Gerard und Wilhelm, und dem Erzbischof Wilhelm von Köln, außerdem trug sein Vater Haus und Burg Dyck mit beiden Vorburgen dem Grafen Reinald von Geldern nach zutphenschen Rechten zu Lehn auf.
Mit Zustimmung seiner Tochter Richarda (Richardis) schenkte Konrad, nun Herr zu Dyck und Ritter, am 2. Januar 1351 das Patronat der Kirche zu Bedburdyck dem Kölner Domstift. In der dazugehörigen Urkunde wird Konrad unter anderem als Ritter aufgeführt. Einen Monat später stellte Konrad zwölf Bürgen für die Schenkung. Am 13. November desselben Jahres war er einer der Richter über die Güter der in Köln erschlagenen Juden.
Wilhelm Markgraf von Jülich verglich sich am 11. Mai 1352 mit Konrad wegen des Dorfs Wanlo (Wannel). Das Dorf, das Konrads Vater Gerard an den Markgrafen verpfändete, der es weiter an Heinrich von Reifferscheid verpfändete, sollte nun zurück in den Besitz Konrads fallen. Dennoch sollte der Markgraf einen sprechenden (repräsentative Befugnisse) Amtmann im Dorf behalten, Konrad hingegen einen nur einen schweigenden (eingeschränktere Befugnisse). Um dies zu tun, musste der Markgraf das Dorf vorerst von Heinrich von Reifferscheid einlösen. Sollte dieser es nicht einlösen wollen, einigte man sich darauf, notfalls mit Gewalt durchzugreifen.
Wenige Jahre später, am 2. Mai 1356, versöhnte Konrad sich mit der Stadt Dortmund. Zuvor brach zwischen ihm und der Stadt eine Fehde aus; diese wurde durch einen Streit zwischen ihm und dem Herrn Stail Fleck ausgelöst. Konrad hielt während der Fehde sechs Bürger der Stadt in Dyck gefangen.
Am 15. November 1357 schlossen Richarda, Tochter Konrads, und Ritter Heinrich Edelherr von Reifferscheid, Sohn Johanns und Metzens, den Heiratsvertrag. Metzen stammte aus Dyck und war vermutlich mit den Herren von Dyck verwandt.