Bereits in den 1520er Jahren erreichte die Reformation die Markgrafentümer Ansbach und Brandenburg-Kulmbach. Neben Kurhessen und Kursachsen zählt Kulmbach somit zu den Fürstentümern, die die neue Glaubensrichtung zuerst angenommen haben. Besonders die in diesem Gebiet durchgeführten Visitationen führten zu einer sich rasch ausbreitenden Welle der Reformation in ganz Deutschland und markierten 1528 auch die offizielle Einführung der Reformation in Kulmbach durch Markgraf Georg. Kulmbach war in den auf die Reformation folgenden Jahrhunderten evangelisches Kernland (jedoch rückläufig: Stand 1987: 71,1 % evangelisch; Stand 2011: 59,8 % evangelisch). Die erste katholische Stadtkirche in Kulmbach wurde erst 1892 erbaut.
Verlauf Ansbacher Landtag 1524 Im September 1524 trafen sich Vertreter der Städte, Klöster und Stifte in Ansbach, unter ihnen auch ein Kulmbacher Delegierter, der das reformatorische Anliegen befürwortete. Bereits zu dieser Zeit war die reformatorische Lehre in Kulmbach präsent: Seit 1524 war der reformatorische Prediger Johann Wildenauer mit dem Beinamen „Egranus“ als erster evangelischer Prediger in Kulmbach zu hören.
Der Landtag hatte die „neue Lehre“, also das evangelisch-lutherische Gedankengut, zum Diskussionsinhalt, welches sich dank des Buchdrucks ab 1520 rasch in Deutschland verbreitete. Diskussionsgrundlage waren 23 Artikel (Verfasserschaft unbekannt), die sich unter anderem mit der Ohrenbeichte, der Aufhebung des Zölibates und dem Abendmahl beschäftigten. Auch die Bitten des Volkes wurden berücksichtigt, beispielsweise kam immer mehr der Wunsch auf, „die Messe in deutscher Sprach zu lesen“. Markgraf Kasimir stellte jedoch klar, dass er keine Entscheidungen über diese Fragen treffen und diese lediglich prüfen will. Da er dem Papst und dem Kaiser untergeordnet war, wurden viele Fragen nicht in die Diskussion mit einbezogen, weil beispielsweise die kirchliche Lehrfrage laut dem Bischof von Würzburg bereits antireformatorisch entschieden worden war. Nach dem Landtag wurde ein Ausschuss, bestehend aus altgläubigen und reformatorischen Theologen, gebildet, der sich näher mit den 23 Artikeln beschäftigen sollte und die Aufgabe hatte, ein Gutachten zu erstellen. Als dieses dem Markgrafen vorgestellt wurde, erlaubte dieser lediglich, dass bei theologischen Diskussionen das reformatorische Schriftprinzip angewendet werden dürfe und ordnete an, über Gottes Wort zu predigen. Auf viele Forderungen der evangelisch Gesinnten – z. B. das Abendmahl in beiderlei Gestalt oder die deutsche Messe – ging der jedoch nicht ein. Die Religionsfrage blieb ungeklärt.
Der Bauernkrieg 1525 Der Kampf der Bauern gegen die Privilegierten und Stände begann im März 1525 und hatte auch kirchliche Auswirkungen: Die Forderung einer Pfarrerwahl und der „Verwendung des Zehnten für kirchliche Zwecke“ sind in diese Zeit einzuordnen, dass Verbot des Tragens einer Mönchskutte und die nun mögliche Belastung der Geistlichen mit Gemeindesteuern sind auf Kasimir zurückzuführen. Nach der Niederschlagung des Bauernkrieges befürchtete Kasimir erneute Aufstände, weshalb er sich nun vermehrt für die reformatorischen Forderungen der Bauern, wie beispielsweise die Taufe in deutsche Sprache oder einer Art Aufnahmeprüfung für Geistliche, die von der Gemeinde durchgeführt werden sollte, einsetzte. Der Bischof von Bamberg stand diesen Reformen kritisch gegenüber.
Der Ansbacher Landtag 1526 Nachdem auf dem Reichstag zu Speyer 1526 beschlossen wurde, dass die Klärung der Konfessionsfrage dem jeweiligen Landesfürsten obliege, berief Kasimir im Oktober einen Landtag ein. Dieser führte zu folgenden Änderungen:
- Es sollte weiter die lateinische Messe gehalten werden. Die Epistel und das Evangelium durften jedoch in deutscher Sprache gelesen werden.
- Man durfte bei dem Abendmahl zwischen einer oder beiderlei Gestalt wählen.
- Bauern durften an Sonntagen nach dem Gottesdienst auf dem Feld arbeiten.
Mit dieser Art „interimistisch[en] [...] Kirchenordnung“ war jedoch keine der beiden Parteien zufrieden. Kasimir ging hart gegen Ordnungsverstöße vor und ließ Schuldige verfolgen, weshalb viele Geistliche fliehen mussten. Noch im selben Jahr wurde Kasimir zum Kommissar des Speyerer Reichstages ernannt, das reformatorische Gedankengut gerieht in Vergessenheit.
Der Ansbacher Landtag 1528 und die Einführung des Amtseides Nachdem Kasimir Juni 1527 starb und dessen Sohn Albrecht noch unmündig war, übernahm dessen Bruder Georg die Markgrafschaft. 1528 lud er zum Landtag nach Ansach ein. Im Landtagsabschied wurde beschlossen, dass auf die ausschließliche Predigt des Evangeliums mehr Wert gelegt werden sollte. Neu war, dass die evangelische Predigt vorgeschrieben und nicht nur, wie einst unter Kasimir, gestattet war. Auch kirchliche Zeremonien, die nicht schriftgemäß waren, wurden verboten. Ein Pfarrer benötigte ab sofort die Genehmigung des Markgrafen, um seinen Dienst antreten zu können. Dieser Landtagsabschied wurde zum geltenden Gesetz und war somit zu befolgen. Es wurde außerdem der Amtseid eingeführt. Das bedeutete, dass Pfarrer die Zustimmung Georgs benötigten und einen Eid ablegen mussten. Mit diesem Eid versprachen sie, das Evangelium „lauter und clar [zu] predigen“, dem Fürsten treu zu sein der Gemeinde nur Gottes Wort und nichts, was diesem widersprechen könnte, zu lehren. Die Geistlichen waren mit dem Amtseid der bischöflichen Jurisdiktion letztlich enthoben und so dem Fürsten untertänig.
Die Kirchenvisitation 1528 Vorbereitung und Kooperation mit Nürnberg Markgraf Georg beschloss, gemeinsam mit Nürnberg eine Kirchenvisitation, d. h. eine Bestandsaufnahme, durchzuführen. Sie hatte insbesondere das Ziel, alle Pfarrer auf deren Lehre zu prüfen und durch Besuche in Städten und Dörfern einen Überblick zu erhalten, wie weit die reformatorischen Anordnungen umgesetzt wurden. Zwar war die Rivalität zwischen Nürnberg und der Markgrafschaft Georgs groß, doch die Überzeugung beider von Luthers Lehre half zur Zusammenarbeit. Die Problematik, dass man zu einer Visitation eine Verfügungsgewalt benötigte, diese jedoch größtenteils den Bischöfen, Klöstern und Stiften zustand, wurde durch ein Gutachten gelöst. In diesem wurde beteuert, dass man nicht vorhabe, durch die Visitation mehr Macht zu erlangen, sondern lediglich prüfen wolle, ob die Geistlichen ihre Ämter würdig ausfüllen und nicht „gotteswidrig“ predigen oder die Gebote verletzen. Auch sollte damit erneut aufkommender Aufruhr wie durch den Bauernkrieg verhindert werden.
Der Fragenkatalog und die Lehrnorm als Grundlage der Visitation Die Geistlichen, die zum Examen geladen waren, mussten 30 Fragen aus dem Fragenkatalog, der „Ansbacher Visitationvorlage“, beantworten. Diese Fragen beinhalteten größtenteils Aspekte, die die reformatorische Kirche von der katholischen unterscheiden, wie beispielsweise die Schrift- und Sakramentslehre, der Zölibat, die Ehe oder das Abendmahl.
Die wichtigsten Lehrnormen wurden im „Nürnberger Visitationsartikel“ zusammengefasst, dem Pfarrer der Gemeinde und einem weiteren Mann dieser Gemeinde vorgelegt und anschließend mit ihnen besprochen. Falls der Geistliche sich weigerte, die Neuerungen zu akzeptieren und umzusetzen, wurde er abgesetzt.
Zentrum der Lehrnormen bildeten die Exklusivformeln „sola scriptura“, „sola gratia“ und „solus Christus“. Bis heute sind sie „zentral für evangelisches Selbstverständnis“:
Gottes Wort ist für das Seelenheil wichtig und muss der Gemeinde unverfälscht nähergebracht werden. Die zehn Gebote sowie Nächstenliebe müssen vom Geistlichen vorgelebt und an die Gemeinde vermittelt werden. Ein Mensch bleibt immer Sünder. Ihm kann nur von Christus, der für uns gestorben ist, geholfen werden. Darauf muss vertraut werden. Die Ohrenbeichte wird abgeschafft. Der Gläubige erfährt Rechtfertigung durch die gute Nachricht des Evangeliums. Das Abendmahl soll in beiderlei Gestalt gefeiert werden Die Ehe ist gottgewollt und gesegnet. Ehescheidung ist bei Ehebruch möglich. Das Zölibat ist aufgehoben, Geistliche sollen heiraten dürfen. Weltliche Herrscher sind von Gott in ihr Amt eingesetzt, ihr Handeln wird aber an der Bibel gemessen. Taufen sollen in deutscher Sprache gehalten werden. Insgesamt soll in Gottesdiensten vermehrt Deutsch verwendet werden.
Ergebnis der Kirchenvisitation Die Durchführenden der Visitation, laut dem reformatorisch gesinnten Nürnberger Lazarus Spengler „verständige und taugliche Leute“, gaben den überprüften Geistlichen Noten. Es wurde unterschieden zwischen gut, mittelmäßig und schlecht. Es sind leider nicht mehr viele Noten überliefert. Aus dem Oberland – und somit aus Kulmbach – gar keine, doch aus dem vorhandenen Notenbild des Unterlandes ist die große Kluft zwischen gut und schlecht ersichtlich. Die Note „mittelmäßig“ wurde selten vergeben. Viele Geistliche verweigerten jedoch eine Aussage, da sie als Untertan des Bischofs bei einer „reformationsbekennenden Aussage“ mit Konsequenzen rechnen mussten. Oftmals verbot ihnen der Bischof auch die Aussage. Am Zölibat wurde trotz der geforderten Aufhebung an vielen Orten weiterhin festgehalten. Die Durchführung der Visitation dauerte bis zum Jahr 1529. Im Frühjahr 1529 wurde auch das Oberland - mit Kulmbach- vor Ort visitiert, jedoch sind davon keine Unterlagen mehr vorhanden.
Der Reichstag zu Speyer 1529 Nach der Visitation befürchtet Markgraf Georg, dass auf dem Reichstag von Speyer 1529 versucht werden könnte, die Reformation zurückzudrängen. Diese Sorge bewahrheitete sich. Erzherzog Ferdinand hob den Glaubensartikel des Reichstages von 1526 auf. Dieser besagt, dass jeder Stand sein Territorium reformieren darf, wenn er dies mit Gott und dem Kaiser vereinbaren kann. Er begründete die Aufhebung mit dem Verstoß gegen das Wormser Edikt von 1521. Das Wormser Edikt wurde von Kaiser Karl. V. erlassen und verhängte über Luther die Reichsacht. Des Weiteren wurden die Schriften Luthers und deren Verbreitung verboten. Georg und weitere Anhänge der Reformation bekannten sich öffentlich zu ihrem Glauben. Georgs Kanzler Vogler verfasste auf Wunsch des Markgrafen das Gutachten, die „Speyerer Protestation“, laut der am Reichsabend von 1526 festgehalten werden sollte und dass in Glaubensdingen und Dingen, die das Seelenheil betreffen, Mehrheitsentscheidungen niemals verbindlich sein können (Seitdem nannten sich die evangelischen Vertreter Protestanten). Die Forderung wurde dem Erzherzog Ferdinand vorgelegt. Dieser vertrat zwar weiterhin eine klare antireformatorische Haltung, doch der Glaubensartikel wurde dank der Protestation nicht aufgehoben.
Der Reichstag von Augsburg 1530 und die Confessio Augustana Karl V., der im Krieg gegen die Türken war, brauchte innerhalb des Reiches Einigkeit und Zusammenhalt, um diesen Krieg gewinnen zu können. Deshalb berief er 1530 den Reichstag von Augsburg ein. Auf diesem Reichstag wurde Karl V. die Bekenntnisschrift Confessio Augustana vorgelegt. Philipp Melanchthon hatte diese zuvor angefertigt, um auf dem Reichstag auf eine Diskussion vorbereitet zu sein. Die evangelischen Stände, unter ihnen auch Markgraf Georg, unterzeichneten diese Bekenntnisschrift.
Ihr Inhalt fasst die bereits in der Speyerer Protestation genannten Streitpunkte zusammen. Der Kaiser ließ eine Gegenschrift entwerfen, die Confutatio, die zur Widerlegung der Confessio Augustana dienen sollte. Nachdem diese öffentlich auf dem Reichstag vorgetragen wurde und somit die Confessio Augustana als widerlegt galt, verfasste Melanchthon abermals eine Gegenschrift zur Confutatio.
Im Reichstagsabschied wurde den evangelischen Ständen Gegenwehr, auch in Form von Gewalt, angedroht. Um sich zu schützen, verbündeten sich etliche Stände zum Schmalkaldischen Bund. Markgraf Georg schloss sich jedoch nicht diesem Bund an, da er Gewalt gegen den Kaiser nicht akzeptierte. Da der Krieg gegen die Türken anhielt und Karl V. Unterstützung brauchte, kam es nur zu wenigen Versuchen, gegen die Reformation vorzugehen.