Der Gerichtsbezirk Gurk war ein bis 1978 bestehender Gerichtsbezirk in Kärnten.
Ausdehnung Der Gerichtsbezirk umfasste Mitte des 20. Jahrhunderts 6 Gemeinden mit zusammen 377 km² und 11 067 Einwohnern (Stand 1947). Zugeordnet war er dem Landesgericht Klagenfurt. Er erstreckte sich über weite Teile des Gurktals und lag im politischen Bezirk St. Veit an der Glan. Der Sprengel umfasste damals die folgenden Gemeinden: Deutsch-Griffen Glödnitz Gurk Pisweg (ab 1909) Straßburg Weitensfeld
Geschichte Der Gerichtsbezirk Gurk wurde am 26. Juli 1849 eingerichtet und am 1. Juli 1850 aktiviert. Mit 30. Oktober 1854 wurde er aufgelöst und ging im Gemischten Bezirk Gurk auf. Nur in diesem Zeitraum 1850 bis 1854 hatte auch die Gemeinde Albeck zum Gerichtsbezirk Gurk gehört.
Am 13. Juni 1868 wurde der Gerichtsbezirk wiedererrichtet und am 31. August 1868 aktiviert.Joachim Adolf Walter: Die territoriale Entwicklung der Gerichtsbarkeit und Verwaltung in Kärnten, Krain und dem Küstenland zwischen 1848 und 2013. Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2013. S. 100. Mit 1. Juli 1909 wuchs der Gerichtsbezirk Gurk um die Gemeinde Pisweg, die bis dahin zum Gerichtsbezirk Sankt Veit gehört hatte.
In den 1970er-Jahren erfolgte eine Konsolidierung der Gerichtsbezirke mit dem Ziel, diese mit den (zumeist größeren) Verwaltungsbezirken in Deckung zu bringen. In diesem Zuge wurden mit Wirkung zum 1. Juli 1978 die Bezirksgerichte Friesach, Althofen, Eberstein und Gurk dem Gerichtsbezirk Sankt Veit an der Glan angeschlossen. Die Urkundensammlung ging dabei an das Kärntner Landesarchiv.
Belege
Kategorie:Gurk (Kärnten) Gurk