Die Wahl zur Volkskammer in Sachsen fand am 2. Februar 1919 statt und war die erste Wahl eines sächsischen Landesparlaments seit dem Ende des Ersten Weltkrieges. Die Sächsische Volkskammer war das provisorische Parlament Sachsens, das die Landesverfassung Sachsens in der Weimarer Republik erarbeitete. Es wurde 1920 vom Sächsischen Landtag abgelöst.
Wie auch bei allen späteren Landtagswahlen im Freistaat Sachsen der Weimarer Republik wurden die Sozialdemokraten stärkste Kraft.
Vorgeschichte Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und der Abdankung des letzten sächsischen Königs Friedrich August III. am 13. November 1918 fiel die bisherige politische Ordnung des Kaiserreichs bzw. des Königreichs Sachsen zusammen. Insbesondere in Sachsen kam es im Vorfeld der Wahl im Zuge der Novemberrevolution zu Massenstreiks und Unruhen. Die Wahl der Volkskammer markiert den Zeitpunkt des Übergangs von diesen Zuständen zur ersten parlamentarischen Demokratie in Sachsen. Erstmals wurde beschlossen, nicht das zuvor verwandte Pluralstimmrecht zu nutzen, sondern jedem Wähler (einschließlich der Frauen) das gleiche Stimmgewicht einzuräumen.
Detailergebnisse Die Ergebnisse der Wahl zur Volkskammer in Sachsen werden nachfolgend aufgelistet:
Folgen Die sächsische Volkskammer erarbeitete in rund anderthalb Jahren eine Verfassung und bereitete das sächsische Staatswesen auf die republikanischen Erfordernisse vor. Die Regierungsgewalt wurde nach der Volkskammerwahl von März 1919 bis Mai 1920 vom Gesamtministerium Gradnauer II unter Leitung von Georg Gradnauer wahrgenommen. Er wurde abgelöst von Wilhelm Buck, der sein erstes Gesamtministerium bildete, das bis nach der Landtagswahl 1920 im Amt blieb.
Siehe auch Liste der Mitglieder der Sächsischen Volkskammer Sächsische Volkskammer Sächsischer Landtag (Weimarer Republik)
Belege
Kategorie:Parlamentswahl 1919 #1919