Der Holocaust im Unabhängigen Staat Kroatien fand parallel zum Völkermord an den Serben und dem Völkermord an den Roma im Unabhängigen Staat Kroatien (USK) während des Zweiten Weltkriegs statt. Ihm fielen knapp 30.000 Juden zum Opfer. Er wurde auf kroatischer Seite durch die Ustascha zur Homogenisierung des kroatischen Staatsvolkes betrieben und von der Seite der deutschen Besatzungsmacht durch die Nationalsozialisten zur Vernichtung des europäischen Judentums.mini|Eingang zum KZ Jasenovac III

Unabhängiger Staat Kroatien mini|Unabhängiger Staat Kroatien unter deutsch-italienischer Besatzung Nach dem Balkanfeldzug zerschlugen das nationalsozialistische Deutschland und das faschistische Italien das Königreich Jugoslawien im April 1941 und schufen den Unabhängigen Staat Kroatien (USK) mit einer Ustascha-Führung unter dem faschistischen Diktator Ante Pavelić. Bosnien-Herzegowina und Slawonien wurden dem Satellitenstaat zugeschlagen, der im Süd-Westen unter italienischer und im Nord-Osten unter deutscher Besatzung stand. Die Achsenmächte annektierten Teile des heutigen Sloweniens und Italien auch noch einen Teil Dalmatiens.

Der USK war der ethnisch und religiös wohl heterogenste Staat in Hitlers Europa. Der USK hatte im Jahr 1941 etwa 6,5 Mio. Einwohner, von denen fast die Hälfte Nichtkroaten waren. Laut der hochgerechneten Volkszählung von 1931 gab es etwa 1,9 Mio. orthodoxe Serben, 0,8 Mio. muslimische Bosniaken, 175 Tsd. Deutsche, 75 Tsd. Ungarn, 45 Tsd. Tschechen, 40 Tsd. Juden, je 25. Tsd. Ukrainer und Roma, 22 Tsd. Slowaken und 5 Tsd. Italiener in Kroatien. Die Juden lebten in etwa 50 städtischen Gemeinden, wobei in Kroatien und Dalmatien überwiegend aschkenasische Juden und in Bosnien sephardische Juden mit der Muttersprache Ladino lebten. Weiterhin gab es eine größere Anzahl von jüdischen Flüchtlingen aus dem Deutschen Reich.

Rassengesetze und „Judenfrage“ mini|Schlagzeile zur Rassegesetzen, 1. Mai 1940 Am 30. April 1941 erließ der nach dem Balkanfeldzug aufgestiegene Diktator Ante Pavelić drei Rassengesetze, mit denen die Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen eingeleitet wurde:Brigitte Mihok, Wolfgang Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus – Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart. Walter de Gruyter, 2009, ISBN 978-3-598-24072-0, S. 620. Gesetz über die Rassenzugehörigkeit mit der Definition von Juden und Zigeunern Gesetz über den Schutz des arischen Blutes und der Ehre des kroatischen Volkes Gesetz über die Staatsangehörigkeit, das zwischen Staatsbürgern und mehr oder weniger rechtlosen Staatsangehörigen unterschied. Da Serben und Juden eine vermeintliche Gefahr für die Sicherheit des neuen Staates darstellten, wurden sie meldepflichtig und durch zahlreiche Verbote ausgegrenzt. Ihre Jugendlichen, die nicht zu den neu gegründeten kroatischen Streitkräften eingezogen wurden und damit privilegiert ihren heimischen Berufen nachgehen konnten, stellten für die Ustascha eine Bedrohung der inneren Sicherheit dar und es wurde ein Zwangsarbeitsdienst für Serben eingeführt. Viele Juden und Roma wurden von lokalen Ustascha-Trupps zu schwerer Arbeit gezwungen. Der Ausschluss aus dem sozialen und wirtschaftlichen Leben wurde durch Verbote und die Kennzeichnungspflicht für serbische und jüdische Geschäfte von den Planern eines völkischen kroatischen Nationalstaats weiter vorangetrieben.

Vom Deutschen Reich ausgehende völkische Umsiedlungspläne mündeten in das deutsch-kroatische Umsiedlungsabkommen, das die Vertreibung von Serben aus Kroatien vorsah. Die Deportation von Juden und Zigeunern ins deutsch besetzte Serbien lag nicht im Interesse Deutschlands und erfolgte allenfalls individuell oder in Kleingruppen. Für diese beiden Gruppen wurden zunächst Umsiedlungsfantasien mit Zwangsarbeitsprojekten diskutiert und der Öffentlichkeit suggeriert, dass diese dem kroatischen Volkskörper „Artfremden“ so zu „produktiver Arbeit“ als eine Art Helotenvolk herangezogen werden könnten. Man sprach von internen „territorialen Lösungen“ und die Ustascha-Regierung ließ keinen Zweifel, dass „die Judenfrage gelöst werden müsse“.

Verfolgung im Unabhängigen Staat Am 26. Juni 1941 leitete Pavelic mit einem Dekret eine antisemitische Eskalation ein. Die Juden würden mit erlogenen Nachrichten die Bevölkerung beunruhigen und die Versorgung der Bevölkerung mit „ihrer bekannten spekulativen Art“ stören und erschweren und seien dafür kollektiv verantwortlich. Über die strafrechtliche Verantwortung hinaus sollten sie in Häftlingslager unter freiem Himmel verbracht werden. Hintergrund dürfte laut Alexander Korb gewesen sein, dass die Verfolgung der landwirtschaftlich produktiven Serben mit Inflation, Schwarzmarkt und Versorgungsnöten einherging und die Juden gleichzeitig als Verursacher serbisch-kroatischer Auseinandersetzungen und als serbische Agenten dargestellt werden sollten.

Bis 1941 war Gewalt gegen Juden in Kroatien eine seltene Ausnahme gewesen. Der Einmarsch der Deutschen hatte die Standards geändert. Wehrmachtsangehörige demolierten oder zündeten Synagogen an und Juden wurden zur Zwangsarbeit für die Wehrmacht gezwungen. Pläne zur Lösung der „Judenfrage“ durch Judenreservate und Arbeitslager wurden von kroatischer Seite zirkuliert und kommunale Behörden waren an der Deportation wohnungsloser Serben und Juden interessiert, die man zuvor aus ihren Wohnungen vertrieben hatte. Um das Gewaltmonopol des Ustascha-Aufsichtsdienstes (UNS) gegenüber den lokalen Initiativen zu verteidigen, untersagte Eugen Dido Kvaternik diese Praxis Ende September 1941 und ordnete dann selbst umfangreiche Deportationen in Internierungslager an. Kontributionen und Arisierung Im Frühjahr 1941 wurden jüdische Persönlichkeiten von Ustascha-Größen in Geiselhaft genommen und die jüdischen Gemeinden mussten für sogenannte Kontributionen für deren Freilassung leisten.

Rassisch motivierte Enteignungen in Kroatien richteten sich nicht nur gegen Juden und sesshafte Roma, sondern vor allem gegen Serben. Statt des Begriffs „Arisierung“ wird auch oft beschönigend von „Nationalisierung“ oder „Verstaatlichung“ gesprochen. Bei der Verfolgung von Serben, Juden und Roma bereicherten sich Einzelpersonen, Ustascha-Gliederungen, Behörden sowie deutsche und italienische Besatzer durch Raub, Erpressung, Schnäppchenjagd und öffentliche Versteigerungen. Dabei entgingen dem kroatischen Staat unermessliche Werte. Der kroatische Staat versuchte mit Verordnungen und der Gründung der Ponova (Staatsdirektion für wirtschaftliche Erneuerung) und des Amt für einbehaltene Vermögen den Kontrollverlust und die dreiste Bereicherung einzuschränken.

Die Auslandsorganisation der NSDAP forderte durch die neu gegründete Deutsche Handelskammer lauthals die „Entjudung“ der kroatischen Wirtschaft. Der Wehrwirtschaftsstab Südost der Wehrmacht, die Organisation Todt und die SS versuchten davon zu profitieren. Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg war vor allem an der Beschlagnahmung von Hebraica und Judaica für sein antisemitisches Institut zur Erforschung der Judenfrage interessiert, ging dann aber auch zum Kunstraub allgemein über. Der deutsche Einfluss auf die Enteignungen in Kroatien blieb aber beschränkt.

Verhaftungen und Ustascha-Lager

In den drei bedeutendsten Städten fanden folgende Deportationen und Internierungen statt:

Zagreb: Ins KZ Danica im Mai 1941, Massenverhaftungen im Sommer 1941, die meisten verbliebenen Juden im Mai 1943 nach Auschwitz deportiert Sarajevo: Ins KZ Kruščica im September 1941, umfangreiche Verhaftungen im Oktober und November 1941, Verhaftung von Facharbeitern im August 1942 Osijek: Ins Ghetto Tenje im Juni 1942

Die Juden wurden an folgenden Orten konzentriert:

Frühe Lager: KZ Danica, Insel Pag (mit KZ Slana und KZ Metajna), KZ Jadovno und KZ Kruščica Spätere Lager: KZ Đakovo, Ghetto Tenje, KZ Loborgrad Todes- und Vernichtungslager: KZ-Komplex Jasenovac (insbesondere Lager III Ziegelei und Lager V KZ Stara Gradiska für Frauen und Kinder) Aufgrund des Deportationserlasses von Pavelic wurde das KZ Gospic ab Juli 1941 zum Zentrallager für serbische wie jüdische „Kommunisten“, die von dort weiterverteilt wurden. Die Lager auf Pag und das KZ Jadovno galten wegen ihrer Bedingungen als besonders mörderisch. Schon sehr früh kam es auch zu Massentötungen durch die Wachmannschaften, weil die Lagerkapazität nicht ausreichte. Auf Pag wurden die Toten ins Meer und in Jadovno in Dolinen geworfen. Jadovno und Pag wurden deshalb in der Forschung teilweise auch als Vernichtungs- bzw. Todeslager eingestuft. mini|„Srbosjek“ (Serben-Schnitter), Tötungsinstrument im KZ Jasenovac Mit der Zentralisierung des Lagersystems und dem Aufbau des KZ Jasenovac erreichten die innerkroatischen Deportationen im September und Oktober 1941 ihren Höhepunkt. Den kroatischen Behörden ging es in dieser Phase nicht um die physische Vernichtung der Juden, sondern um die Entfernung aus den Städten. Die Auswanderung nach Serbien war den Juden gestattet und es gab kein Auswanderungsverbot. Die nachweisbaren und ergebnislosen kroatischen Initiativen ab Oktober 1941 zur Deportation der Juden ins Deutsche Reich, können nicht als ein kroatisches Vorpreschen auf dem Weg zum Massenmord in Auschwitz gedeutet werden, weil der deutsche Entscheidungsprozess zum Holocaust noch nicht abgeschlossen und im Vasallenstaat nicht abzusehen war.

In Jasenovac erfolgten Massentötungen als Repressalien nach Fluchtversuchen, aus Furcht vor Häftlingsaufständen und wegen der ständigen Überbelegung und dem permanenten Mangel an Nahrungsmitteln. Massenmorde durch Giftgas in Gaskammern gab es nicht, aber neben Erschießungen auch grausame Tötungsmethoden mit Schlagwaffen. Diese archaisch anmutenden Tötungsmethoden wurden oft als pathologischer Sadismus der Ustascha-Wachen interpretiert. Doch die Wahl der Tötungsinstrumente (wie Hammer und Messer) erlaubt allein keine Aussage über die Mentalität der Täter, da sie effizient eingesetzt werden konnten, ohne dass Massaker in eine Entgrenzung im Sinne eines Kontrollverlustes der Täter enden mussten.

Italienischer Schutz mini|Italienische Besatzungszonen I, II und III Ausschreitungen der Ustascha gegen Serben und Juden führten in der italienischen Zone zu einem Chaos, so dass die 2. Armeei neben der annektierten Zone I im September 1941 die demilitarisierte küstennahe Zone II (einen 50 km breiten Streifen), und teilweise die Zone III unter ihre Befehlsgewalt nahm. Sie beriefen sich dabei auf ihre Zuständigkeit für die Sicherheit nach dem italienisch-kroatische Abkommen von Rom, während von kroatischer Seite die „Einmischung in innere Angelegenheiten“ beklagt wurde.

Während die Truppen im Feld sich der Ustascha aus humanitären Gründen widersetzten, war die italienische Judenschutzpolitik trotz deutschen Drucks motiviert durch:

Die italienisch-kroatische Feindschaft Die Befürchtung, die Auslieferung der Juden könnte das italienische Ansehen der Bevölkerung im besetzten Gebiet schaden. Trotz italienischer Schwäche wollte man sich keinem deutschen Diktat beugen. Befürchteten Vertrauensverlust bei den verbündeten Serben (Tschetniks). Ab Sommer 1943 wurde das Verhalten als nützlich bei den geheimen Waffenstillstandsverhandlungenen mit den Alliierten angesehen.