Die Regelung ECE-R90 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen legt einheitliche Anforderungen an Bremsenersatzteile in Bezug auf Material, Verarbeitung, Verpackung, Kennzeichnung und Prüfungen fest. Damit soll ein Mindeststandard geschaffen werden, der für alle Bremsbeläge, Bremsscheiben und Bremstrommeln aus dem Aftermarket-Segment für Kraftfahrzeuge und Anhänger gilt. Die ursprüngliche Regelung vom 16. Oktober 1995 galt nur für die Bremsbeläge. Erst mit der Änderungsserie 02 vom 28. Oktober 2011 wurde sie um Bremsscheiben und Bremstrommeln erweitert.
Geltungsbereich und Rechtsstellung Die Regelung gilt für Ersatzbremsenteile, die Bestandteil einer Bremsanlage in Kraftfahrzeugen der Klassen M, N, L und O sind, für die eine Typgenehmigung nach den Regelungen Nr. 13, 13-H oder 78 erforderlich sind. Sie gilt nicht für Originalbremsenteile, die ab Werk im Fahrzeug verbaut sind und auch nicht für Original-Ersatzteile, die bei der Wartung der Bremsanlage eingesetzt werden.
Genehmigungsverfahren Im Allgemeinen wird ein Antrag zur Genehmigung vom Hersteller des Bauteils eingereicht. Für das Genehmigungsverfahren sind allgemein folgende Dokumente mit einzureichen: Beschreibung des Ersatzteils und seines Herstellungsverfahrens in dreifacher Ausfertigung Zeichnungen, die die Funktion des Ersatzteils bzw. ihre Abmessungen, Merkmale, Toleranzen und alle zugehörigen Teile darstellt Angabe zur Einbauposition
Zusätzlich muss eine ausreichende Anzahl des Bauteils für das Durchführen der Prüfungen bereitgestellt werden und ist der Wahl der repräsentativen Fahrzeug(e) und/oder der repräsentativen Bremse(n) zuzustimmen. Wird für die Überprüfung ein Vergleich mit den Originalbremsteilen gefordert, sind auch diese in ausreichender Anzahl vorzulegen.
Für das Prüfen von Bremsbelägen werden zusätzlich noch die Reibwerte benötigt. Bei Bremsscheiben und Bremstrommeln sind die Abmessungen in Millimeter, das Gewicht in Gramm und die verwendete Werkstoffzusammensetzung relevant. Außerdem ist ein Nachweis über die Zuverlässigkeit des Herstellungsverfahrens beizulegen.
Bei der Werkstoffzusammensetzung geht es neben der chemischen Zusammensetzung und der Mikrostruktur vor allen Dingen um die mechanischen Eigenschaften. Bremsscheiben und Bremstrommeln müssen eine Brinellhärte gemäß ISO 6506-1:2005 und eine Zugfestigkeit gemäß ISO 6892:1998 aufweisen. Zusätzlich sind Angaben zum Korrosions- und Oberflächenschutz, zur höchstzulässigen Unwucht und zum größtmöglichen Ausmaß des Verschleiß (Mindestdicke bei Bremsscheiben und maximaler Innendurchmesser bei Bremstrommeln) zu machen.
Die zuständige Behörde prüft anhand aller Angaben, ob die geplanten Prüfungen ausreichen, um eine zufriedenstellende Übereinstimmung der Produktion zu ermöglichen. Für eine erfolgreiche Genehmigung muss das Ersatzbauteil vergleichbare Funktions- und mechanische Eigenschaften aufweisen und annähernd die gleiche Bremswirkung erbringen, wie das entsprechende Originalbauteil. Werden alle Vorschriften erfüllt, erhält das Bauteil eine Genehmigungsnummer.
Aufbau der Genehmigungsnummer Eine Genehmigungsnummer besteht aus vier Zifferngruppen. An erster Stelle wird die Nummer der Änderungsserie angegeben, die zur Zeit der Prüfung, galt. Gegenwärtig wäre es die 02. Danach folgt ein Buchstabe, der die Kategorie des Bauteils definiert: mini|Abbildung einer ECE-R90 Genehmigungsnummer auf einem Bremsbelag A = Bremsbelag für Bremsscheiben
B = Trommelbremsbelag
C = Bremsscheibe
D = Bremstrommelmini|Abbildung einer ECE-R90 Genehmigungsnummer auf einer BremsscheibeIm dritten Block folgt die vierstellige Typennummer des Ersatzteils in Verbindung mit dem Hersteller. Die vier Ziffern hinter dem Trennzeichen sind entweder:
Die Variantennummern bei Bremsscheiben und Bremstrommeln
Die Bezeichnung der Bremsbacke bzw. der Trägerplatte bei Bremsbelägen
Die Abmessungen bei Trommelbremsbelägen
Ist eine internationale Genehmigungsnummer vergeben, wird sie auf dem Bauteil gut sichtbar und dauerhaft angebracht. Im Allgemeinen wird sie aufgedruckt oder gestanzt. Vor der Genehmigungsnummer ist dann noch die Länderkennung zu sehen, mit dem Land, in dem die Genehmigung erfolgt ist. Die Länderkennung ist ein großes „E“ mit einer kleinen tiefergestellten Nummer in einem Kreis. Die Nummer gibt das Land an. Die „1“ steht für Deutschland, die „2“ für Frankreich und so weiter. Hinter dem Kreis ist die Zeichenfolge 90R zu sehen. Danach folgt die eigentliche Genehmigungsnummer.
Die Genehmigungsnummer gilt für das Bauteil, egal wie oft es produziert wird und egal, in wie viele Fahrzeugtypen es passt. Die Genehmigungsnummer ist für genau dieses Bauteil individuell erstellt und darf nicht für andere Bauteile genutzt werden. Da sie dauerhaft auf dem Bauteil angebracht ist, ist auch kein Nachweis darüber mitzuführen.
ECE-R90 löst deutsche ABE ab Im Gegensatz zur deutschen KBA-Nummer, die bisher für bestimmte Bauteile verwendet wurde, hat die ECE-R90 den Vorteil, dass sie grenzüberschreitend im gesamten ECE-Vertragsraum gültig ist und nicht nur innerhalb von Deutschland. Zudem sind die Leistungs- und Prüfungsanforderungen weitreichender, wodurch Bauteile, die die ECE-R90 Norm erfüllen, den höchsten Qualitätsansprüchen gerecht werden. Zudem ist es für die Fahrer praktisch, dass kein Nachweis über die Genehmigung eines ECE-R90 zertifizierten Bauteils mitzuführen ist.
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Einzelnachweise
Kategorie:Bremstechnik