Die Vierte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung bestimmt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die bis zum 1. Juli 1992 in der alten Fassung der StVO hergestellt wurden, bis zum 1. Juli 1994 anstelle von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den neuen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden durften. Dies war eine Ausnahme von Paragraph 53 Abs. 9 Satz 2 der StVO in der Fassung vom 16. November 1970.
Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Verkehr erlassen. Sie trat am Tag nach ihrer Verkündung, dem 24. Juni 1992, in Kraft.
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