Sozialversicherungsbetrug (auch: Sozialbetrug) ist ein Straftatbestand bei dem durch verschiedene Methoden die Höhe der für den Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge durch vorsätzliche Manipulation verändert werden.
Deutschland In Deutschland ist Sozialversicherungsbetrug gemäß § 263 des Strafgesetzbuch (Betrug) strafbar, § 266a Strafgesetzbuch geht konkret auf das „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“. Die Sozialversicherungsträger können den Betrug durch ihre eigenen Betriebsprüfungen bei den Unternehmen feststellen und die zuständigen Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft oder auch Zollkriminalamt) darüber informieren die eigene Ermittlungen beginnen.
Arten des Sozialversicherungsbetrug Zu den Arten des Sozialversicherungsbetrug gehören:
Arbeitszeitbetrug Scheinselbstständigkeit Verheimlichen von Einkommen Vortäuschen einer Erwerbsminderung Erschleichen von Rentenleistungen
Einzelnachweise
Kategorie:Sozialversicherung Kategorie:Strafrecht (Deutschland)