Die UAS-Klasse (UAS steht für Unmanned Aircraft System) gemäß Deligierte Verordnung (EU) 2019/945 ist eine Einteilung unbemannter Luftfahrzeuge nach ihrem Höchstabfluggewicht und der technischen Ausstattung. Aktuell (Stand 12. August 2025) existieren die Betriebsklassen C0–C6.

Hintergrund

Gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 212, 22. August 2018, S. 1. hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 vom 24. Mai 2019 (sog. EU-Drohnenverordnung) erlassen.. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 152, 11. Juni 2019, S. 45.

UAS-Klassen Ab dem 1. Januar 2024 mussten alle Drohnen, die neu in den EU-Markt eingeführt werden der Klassen der Verordnung 2019/945 entsprechen.. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 152, 11. Juni 2019, S. 1. Mit der delegierten Verordnung 2020/1058 wurden die Klassen C0–C4 um die Klassen C5 und C6 ergänzt.. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 232, 20. Juli 2020, S. 1.

Klasse Eigenbau und Bestand 80px|Klasse C0 80px|Klasse C1 80px|Klasse C2 80px|Klasse C3 80px|Klasse C4 Eigenbau und Bestand 80px|Klasse C5 80px|Klasse C6 max. Abfluggewicht < 250 g < 900 g < 4.000 g < 25.000 g Kategorie Offen A1 (und in A3) Offen A2 (und in A3) Offen A3 Speziell STS-01 Speziell STS-02 Einschränkungen kann über unbeteiligte Personen fliegen, ist aber zu vermeiden darf nicht über Menschenansammlungen fliegen darf nicht über unbeteiligte Personen fliegen darf nicht über Menschenansammlungen fliegenwie C1 und zusätzlich: mindestens 30 m horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen mindestens 5 m horizontaler Abstand, wenn eine „Langsam-Fliegen-Funktion“ aktiv ist darf nicht in der Nähe von Personen fliegen darf nicht näher als 150 m an urbane Gebiete geflogen werden Flugabbruchsystem notwendig System zur Reduzierung der Aufprallenergie Flugabbruchsystem notwendig Geofencing notwendig Nur programmierte Flugbahnen Geschwindigkeit unter 50 m/s Registrierung Nein, außer das UAS verfügt über Sensorik (z. B. Kameras) und ist kein Spielzeug Ja Kompetenzlevel keines Handbuch lesen Handbuch lesen Onlinetraining absolvieren Onlineprüfung Kompetenznachweis A1/A3wie C1 und zusätzlich: praktisches Training absolvieren schriftliche Prüfung Fernpiloten-Zeugnis A2 durch nationale Luftfahrtbehörde oder eine anerkannte Stelle bestehen Handbuch lesen Onlinetraining absolvieren Onlineprüfung Kompetenznachweis A1/A3 theoretische Prüfung Fernpiloten-Zeugnis STS Praxisnachweis bei anerkannter Prüfstelle Mindestalter keines 16 (keines, wenn UAS als Spielzeug verkauft wurde) 16

Einzelnachweise

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