Der Nationale Sicherheitsrat (NSR) ist seit 2025 ein ständiger Kabinettsausschuss der deutschen Bundesregierung, der als zentrales Gremium der Willensbildung der Bundesregierung zu übergreifenden Angelegenheiten der nationalen Sicherheit dienen soll.

Aufgaben Der Nationale Sicherheitsrat koordiniert ressortübergreifend die wesentlichen Fragen einer integrierten Sicherheitspolitik, bündelt die Erkenntnisse der Bundesregierung zu übergreifenden Angelegenheiten der nationalen Sicherheit und nimmt eine gemeinsame Lagebewertung vor, leistet Strategieentwicklung und strategische Vorausschau, wozu auch die Fortschreibung der Nationalen Sicherheitsstrategie gehört, und befasst sich mit Grundsatzfragen und wesentlichen Einzelfällen der Kontrolle von Rüstungsexporten.

Der Nationale Sicherheitsrat trifft Vorentscheidungen, soweit sie möglich sind, oder bereitet die einschlägigen politischen Entscheidungen des Bundeskanzlers oder der Bundesregierung vor. Er kann abschließend entscheiden, soweit nicht nach dem Grundgesetz oder einem Bundesgesetz ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich ist.

Die Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates können ganz oder teilweise geheim durchgeführt und Tagesordnungspunkte und Beschlüsse als Verschlusssache bis zum Geheimhaltungsgrad „streng geheim“ eingestuft werden. Der Nationale Sicherheitsrat kann entscheiden, einzelne Beschlüsse zu veröffentlichen.

Die Aufgaben des Bundessicherheitsrates, der zum 1. Januar 2026 aufgelöst wurde, gingen im Bereich der Rüstungsexportkontrolle auf den Nationalen Sicherheitsrat über. Zudem wurde ein interministerieller Vorbereitungsausschuss auf Staatssekretärsebene gebildet, der Vorentscheidungen im Bereich der Rüstungsexportpolitik trifft, soweit sie möglich sind. Faktisch ersetzte der Nationale Sicherheitsrat auch das informelle Sicherheitskabinett.

Organisation Die Geschäfte des Nationalen Sicherheitsrats führt der Leiter der Stabsstelle Nationaler Sicherheitsrat in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramts. Diese Leitungsfunktion hat seit Januar 2026 Günter Sautter inne, Leiter der Abteilung 2 (Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik) im Bundeskanzleramt und damit außenpolitischer Berater von Bundeskanzler Friedrich Merz. Die Stabsstelle, der Abteilung 2 angegliedert, umfasst die drei Referate „Geschäftsstelle“, „Strategie“ und „Integriertes Lagebild“. Die Stabsstelle umfasst derzeit 13 Planstellen, von denen noch nicht alle besetzt sind. So ist die Leitungsstelle des Referats „Strategie“ weiterhin vakant. Bei der Auswahl der Mitarbeiter wurde vor allem darauf geachtet, dass diese in den im Sicherheitsrat mitwirkenden Ministerien vernetzt sind. Die Angehörigen des Nationalen Sicherheitsrates entsenden zudem Verbindungsbeamte und Verbindungsoffiziere in die Stabsstelle.

Der Nationale Sicherheitsrat kann interministerielle Ausschüsse bilden, so ist in der Weltraumsicherheitsstrategie der Bundesregierung von 2025 festgelegt, einen interministeriellen Ausschuss des NSR für Weltraumsicherheit einzurichten. Ein Vorbereitungsausschuss, dem in der Regel je ein Staatssekretär der am Nationalen Sicherheitsrat beteiligten Bundesministerien angehört, erörtert die für den Nationalen Sicherheitsrat relevanten Fragen vorab, soweit dies möglich ist, koordiniert unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramtes den Stand der Gesamtarbeiten und veranlasst die frühzeitige Unterrichtung der Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates.

Der Vorsitz setzt die Tagesordnung fest und bestimmt Ort und Zeit der Sitzungen. Die Mitglieder können Vorschläge zur Tagesordnung unterbreiten. Auf Antrag eines Mitglieds muss der Vorsitz unverzüglich über die Einberufung einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates entscheiden. Der Nationale Sicherheitsrat tagt zu strategischen Themen sowie lage- und krisenbezogen.

Mitglieder und Teilnehmer Amt Amtsinhaber MitgliederBundeskanzlerzentriert|rahmenlos|100pxFriedrich Merz(Vorsitzender)Bundesminister der FinanzenVizekanzlerzentriert|rahmenlos|100pxLars Klingbeil(stellv. Vorsitzender)Bundesminister des Auswärtigenrahmenlos|zentriert|100pxJohann WadephulBundesminister des Innernrahmenlos|zentriert|100pxAlexander DobrindtBundesminister der Verteidigungrahmenlos|zentriert|100pxBoris PistoriusBundesministerin für Wirtschaft und Energierahmenlos|zentriert|100pxKatherina ReicheBundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutzrahmenlos|zentriert|100pxStefanie HubigBundesminister für Digitales und Staatsmodernisierungrahmenlos|zentriert|100pxKarsten WildbergerBundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklungrahmenlos|zentriert|100pxReem Alabali-RadovanChefin des Bundeskanzleramtsrahmenlos|zentriert|100pxNina Warken Ständige Gäste Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 100px Stefan Kornelius Generalinspekteur der Bundeswehr 100px Carsten Breuer Präsident des Bundesnachrichtendienst 100px Martin Jäger Präsident des Bundesamt für Verfassungsschutz 100px Sinan Selen Präsidentin des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst Martina Rosenberg Präsident des Bundeskriminalamtes 100px Holger Münch Präsident des Bundespolizeipräsidiums Dieter Romann

Andere Mitglieder der Bundesregierung werden zu den Sitzungsanteilen des Nationalen Sicherheitsrates hinzugezogen, die Angelegenheiten beraten, die ihren Geschäftsbereich berühren. Zu den Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates können Vertreter der Länder hinzugezogen werden.

Teilnehmer an den Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates sind des Weiteren der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, der Generalinspekteur der Bundeswehr, die Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes, der Präsident des Bundeskriminalamtes, der Präsident des Bundespolizeipräsidiums sowie die Personen, die mit der Geschäftsführung und mit der Protokollführung beauftragt sind.

Der Vorsitz kann weiteren Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Zuständigkeit einen Beitrag zur Willensbildung des Nationalen Sicherheitsrates leisten können, die Teilnahme im Einzelfall oder dauerhaft gestatten und kann Vertreter anderer Staaten, der Europäischen Union, der NATO und weiterer internationaler Organisationen zur Teilnahme einladen.

Geschichte und Hintergrund In Deutschland wurde die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates erstmals in den 1950er Jahren diskutiert. Intensive, kontroverse Debatten über einen Nationalen Sicherheitsrat gab es in Deutschland ab 1998.

Der Politikwissenschaftlerin Christina Moritz zufolge habe sich der Begriff „Nationaler Sicherheitsrat“ in der deutschen Debatte erst nach anfänglicher Zurückhaltung durchgesetzt. Zudem sei einem solchen Gremium in früheren Bundesregierungen lange mit „Argwohn“ begegnet worden, da einzelne Bundeskanzler wie auch einzelne Ressorts Kompetenz- und Machtverluste befürchtet hätten. Die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates habe in Deutschland aufgrund des Ressortprinzips und des Föderalismus in Deutschland sowie partei- und koalitionspolitischer oder interministerieller Rivalitäten lange Zeit als unrealistisch gegolten.

Laut Moritz hätten in den Jahren seit 2020 verstärkte auftretende Krisen wie die Corona-Pandemie, der russische Überfall auf die Ukraine seit 2022, die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan, aber auch die bereits manifesten katastrophalen Folgen der globalen Erwärmung, ein parteiübergreifendes Bewusstsein für die Notwendigkeit eines Sicherheitsrates geschaffen. Spätestens die 2023 veröffentlichte erste Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesrepublik Deutschland habe ihn notwendig gemacht. Ohne dies könne die Operationalisierung dieser Strategie und ihre Weiterentwicklung kaum gelingen.

Die Enquete-Kommission Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands des Deutschen Bundestages empfahl in ihrem Abschlussbericht 2025 die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates und holte mehrere Gutachten zu verfassungskonformen Optionen ein.

Versuch zur Umgestaltung des Bundessicherheitsrates unter Gerhard Schröder Im 1998 verabschiedeten Koalitionsvertrag der von Gerhard Schröder geführten Regierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde eine Umgestaltung des damaligen Bundessicherheitsrates erwähnt. Gemäß Vertrag solle diesem „seine ursprünglich vorgesehene Rolle als Organ der Koordinierung der deutschen Sicherheitspolitik“ zurückgegeben werden. Dies scheiterte am Widerstand des von Joschka Fischer (Grüne) geführten Auswärtigen Amtes, das einen Machtverlust gegenüber dem Bundeskanzleramt befürchtet habe.

Gescheiterter Versuch zur Einrichtung unter Angela Merkel Die damalige Bundesministerin der Verteidigung Ursula von der Leyen (CDU) scheiterte 2016 mit Überlegungen zur Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrates am Widerstand des damaligen Bundesministers des Auswärtigen Frank-Walter Steinmeier (SPD). Der Politikwissenschaftler Carlo Masala kritisierte damals eine „Platzhirschmentalität des Auswärtigen Amtes“, das keine Kompetenzen an andere Stellen abzugeben bereit gewesen sei. Das Auswärtige Amt habe einen Nationalen Sicherheitsrat verhindert, weil es ihm „weniger um strategische Vorausschau zum Wohle des Landes, als vielmehr um bürokratisches Geplänkel und pure Parteipolitik“ gegangen sei.

Gescheiterter Versuch während der Amtszeit von Olaf Scholz Ein weiterer Versuch, der im Jahr 2023 im Zusammenhang mit der erstmaligen Erstellung der Nationalen Sicherheitsstrategie unternommen wurde, scheiterte, weil sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen nicht über die Kompetenzen und Ressortverortung des Gremiums einigen konnten. Sowohl das Bundeskanzleramt als auch das zu diesem Zeitpunkt von Annalena Baerbock (Grüne) geleitete Auswärtige Amt hätten eine Führungsrolle beansprucht.

Errichtung unter Friedrich Merz Im Bundestagswahlkampf 2024 forderten die CDU/CSU und die FDP in ihren Wahlprogrammen einen Nationalen Sicherheitsrat, der laut CDU/CSU im Bundeskanzleramt angesiedelt und der Vernetzung von „Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs-, Handels-, Europa- und Entwicklungspolitik“ dienen solle. Im Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode des Bundestages wurde seine Errichtung vereinbart.

Der Fachjournalist Hauke Friederichs sah in diesen Vorschlägen eine „kleine Lösung“, weil keine vollständig neue Institution, sondern nur eine Weiterentwicklung des bestehenden Bundessicherheitsrats geschaffen werde. Die Unionsparteien verfolgten hier ein Konzept, das dem der Politikwissenschaftlerin Christina Moritz ähnele. Moritz sowie Florian Hahn, Anfang 2025 sicherheitspolitischer Sprecher der Unionsparteien im Bundestag, erklärten dazu, der Nationale Sicherheitsrat solle die Koordination zwischen Ressorts und Sicherheitsbehörden verbessern, um ein abgestimmtes Handeln der Bundesregierung sowie eine koordinierte Strategieentwicklung zu gewährleisten. Die Gründung des NSR bewertete Moritz als „Quantensprung“ für die deutsche Sicherheitspolitik.

Der Journalist Daniel Brössler sprach von einer „kleinen Revolution im bundesrepublikanischen System“. Diese sei möglich geworden, weil „Kanzleramt und Außenministerium erstmals seit Jahrzehnten in der Hand einer Partei, nämlich der CDU“ seien, und somit parteipolitische Auseinandersetzungen um Kompetenzverteilungen zwischen Ressorts der Gründung des Nationalen Sicherheitsrates nicht im Wege gestanden hätten.

Am 27. August 2025 beschloss das Bundeskabinett die Geschäftsordnung des Nationalen Sicherheitsrates, die am 28. August 2025 in Kraft trat.

Die konstituierende Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats fand am 5. November 2025 statt. In dieser Sitzung wurde ein Aktionsplan zur Abwehr hybrider Bedrohungen beschlossen und über die Abhängigkeit Deutschlands von kritischen Rohstoffen gesprochen.

Im Februar, März und April 2026 trat der NSR zusammen, um zur Lage im Nahen Osten zu beraten.