mini|hochkant|Edmund von Hatzfeldt im Jagdrock, um 1845.Gösta von Uexküll: Ferdinand Lassalle in Selbstzeugnissen und Bilddokumenten. Rowohlt, Hamburg 1974, S. 77. Ausschnitt aus einer Jagdszene des Malers Wilhelm Camphausen, 1846.Helmut Hirsch: Sophie von Hatzfeldt in Selbstzeugnissen, Zeit- und Bilddokumenten. Schwann, Düsseldorf 1981, ISBN 978-3-5903-4101-2, S. 19. Edmund Gottfried Cornelius Hubert Graf von Hatzfeldt-Wildenburg-Weisweiler, auch Hatzfeld-Kinsweiler (* 28. Dezember 1798 auf Burg Kinzweiler; † 14. Januar 1874 in Düsseldorf), war preußischer Standesherr der Herrschaft Wildenburg-Schönstein und Ehemann der Sozialistin Sophie von Hatzfeldt. Ein langwieriger Scheidungsprozess, der von 1846 bis 1854 über verschiedene Instanzen ging, erzeugte als Skandal großes öffentliches Aufsehen und machte das streitende Ehepaar über die Grenzen Preußens hinaus bekannt.

Als Rechtsnachfolger seines Schwiegervaters, des Fürsten Franz Ludwig von Hatzfeldt, vertrat Edmund von Hatzfeldt das Grafen- und Fürstenhaus Hatzfeldt mit Virilstimme im Provinziallandtag der Rheinprovinz.

Leben Edmund von Hatzfeldt war Sohn des Reichsgrafen Karl Eugen Innozenz Ludwig von Hatzfeldt-Weisweiler (1774–1799) und dessen Ehefrau Frederike Maria Hubertine von Hersell (1770–1833), einer Tochter des Freiherrn Clemens August von Hersell (* um 1730) und der Maria Anna Freiin von Bourscheid zu Merötgen (* 1732).Anton Fahne: Geschichte der Dynasten, Freiherrn und Grafen v. Bocholtz. In: Geschichte von 106 Rheinischen, Niederländischen und Westphälischen Geschlechtern, aus denen die Herren von Bocholtz ihre Frauen genommen, Band 1, Teil 2; Verlag J. M. Heberle (H. Lempertz), Köln 1859, S. 73. (Digitalisat)

1806 kam Edmund zusammen mit seiner 1799 verwitweten Mutter und seiner Großmutter Maria Anna, geborene von Kortenbach (1758–1833), der Witwe des kurz zuvor verstorbenen jülichschen Landmarschalls Edmund Gottfried von Hatzfeldt (1740–1806), nach Kalkum bei Düsseldorf, um das Schloss Kalkum als Witwensitz zu nutzen. Weil sie das Schloss aber als unbewohnbar vorfanden, wohnten sie bis zu dessen Herrichtung durch den Architekten Georg Peter Leydel vorübergehend für einige Monate noch auf Burg Kinzweiler sowie im Hof von Holland in Düsseldorf. Im Witwenhaushalt der Großmutter und der Mutter auf Schloss Kalkum erfuhr Edmund eine katholische und standesgemäße Erziehung. Berichtet wurde, dass er einen Klumpfuß hatte und von Anfang an unter gesundheitlichen Einschränkungen litt. Ein Chronist schrieb sogar, er habe sich nur mit Stöcken fortbewegen können.Johannes von Trostorff: Beiträge zur Geschichte des Niederrheines mit besonderer Berücksichtigung der Kirchen- und Klostergeschichte und der Geschichte einzelner Adelsgeschlechter. Teil II, Jüchen 1898.

Wie viele Angehörige seiner Familie und seines Standes pflegte Edmund von Hatzfeldt neben der Jagd eine Leidenschaft für die Zucht von Vollblütern und das Pferderennen. Zur Gründung einer eigenen Pferdezucht importierte er 1823 Vollblüter aus England. 1842 gründete er eine „Trainer-Anstalt“, später „Hatzfeldt’sches Pferdeinstitut“ genannt. In den 1830er und 1840er Jahren organisierte er über den Düsseldorfer Rennverein, dessen größter Einzelaktionär er war und dessen Vorstand er angehörte,Zweiter Jahresbericht des Vereins für Pferderennen und Pferdezucht zu Düsseldorf. Dänzer, Düsseldorf 1837, S. 26. (Digitalisat), S. 32. (Digitalisat) diverse Pferderennen auf der Golzheimer Heide bei Düsseldorf.

Nach einem Ehevertrag, der am Vortag auch mit Blick auf die Familieninteressen der beiden Linien des Hauses Hatzfeldt geschlossen worden war, heiratete Edmund, seit dem 9. Juni 1821 preußischer Standesherr, am 10. August 1822 auf Schloss Allner seine 16-jährige Cousine Sophie, eine geborene Gräfin von Hatzfeldt-Trachenberg. Aus dieser Ehe gingen drei Kinder hervor, Alfred (1825–1911), Melanie (1828–1901) und Paul (1831–1901). Die Ehe verlief unglücklich. 1833 trennte sich das Paar. mini|hochkant|Schloss Kalkum (Calcum) im 19. Jh. Motiv: Heinrich Deiters (1840–1916), Hermann Menzler. Sammlung Alexander Duncker sen. Berlin.Derselbe: Alexander Duncker (Hrsg.): Die ländlichen Wohnsitze, Schlösser und Residenzen der ritterschaftlichen Grundbesitzer in der Preußischen Monarchie, nebst begl. Text. Band 9, Selbstverlag, Berlin 1866/1867, Litho u. Text-Blatt 490. mini|hochkant|Familienwappen nach Konrad Tyroff. Am 13. Juli 1830 einigten sich Edmund und sein Schwager, Fürst Hermann Anton von Hatzfeldt-Schönstein, auf Änderungen des Familienfideikommisses von 1662. Demnach nahmen sie Abstand von der gemeinschaftlichen Verwaltung ihrer Güter und trennten ihren Besitz. Die fürstliche Linie Hatzfeldt-Schönstein erhielt das Fürstentum Trachenberg und Prausnitz. Dem reichsgräflichen Haus Hatzfeldt-Weisweiler blieben zur Nutzung aus Schönsteinschem Besitz die Hälfte von Crottorf, der Anteil an der Standesherrschaft Wildenburg, die Herrschaft Schönstein und die Herrschaft Merten mit dem vormaligen Klostergut vorbehalten. Darüber hinaus ging der bisher Hatzfeldt-Schönsteinsche Anteil an Waldmannshofen an die Linie Weisweiler über. Mit Ausnahme der Familienakten sollten die verschiedenen Archive auf den zugehörigen Gütern verbleiben. Beide Parteien verpflichteten sich zum Austausch beglaubigter Inventarabschriften der Archive zu Trachenberg und Crottorf. Das Schloss Kalkum wurde Hauptwohnsitz des Familienzweiges Hatzfeldt-Weisweiler. Dort ist im Jahr 1820 erstmals von einem Hauptarchiv Kalkum die Rede. Als 1838 der Archivar Franz Wachter die Domänendirektion übernahm, unterstanden ihm nicht nur das Hauptarchiv in Kalkum, sondern auch die Spezialarchive in Crottorf, Schönstein und Waldmannshofen.Jens Friedhoff: Die Familie von Hatzfeldt. Adelige Wohnkultur und Lebensführung zwischen Renaissance und Barock. Grupello, Düsseldorf 2004, ISBN 3-89978-025-6, S. 26. (PDF) Durch einen weiteren Familienvertrag vom Jahr 1868, den sein Sohn Alfred aushandelte, wurde die Herrschaft Wildenburg-Schönstein ausschließlicher Besitz der Linie Weisweiler.Hatzfeldt. In: Maximilian Gritzner: J. Siebmacher’s großes und allgemeines Wappenbuch. Erster Band, dritte Abteilung, dritte Reihe A: Die Fürsten des Heiligen Römischen Reichs A.–L. Verlag von Bauer & Raspe (E. Küster), Nürnberg 1887, S. 95. (Digitalisat)

Gemäß FideikommissJoachim Stephan: Der Rheinische Provinziallandtag 1826–1840. Eine Studie zur Repräsentation im frühen Vormärz. Rheinland-Verlag, Köln 1991, ISBN 978-3-7927-1297-9, S. 66 nahm Edmund von Hatzfeldt ab 1833 als Vertreter seines Hauses im Fürstenstand an den Verhandlungen der Rheinischen Provinzialstände teil.Der vierte rheinische Landtag. Koblenz 1835, S. 4. (Digitalisat) 1834 war Hatzfeldt Gastgeber eines Treffens von Standesgenossen zur gemeinsamen Beratung ihrer politischer Interessen.Carl Heiner Beusch: Adlige Standespolitik im Vormärz: Johann Wilhelm Graf von Mirbach-Harff (1784–1848) (= Historia profana et ecclesiastica. Geschichte und Kirchengeschichte zwischen Mittelalter und Moderne, Band 3). Dissertation Universität Köln 1999, LIT, Münster 2001, ISBN 3-8258-4377-7, S. 472. (Teil-Digitalisat) Diese Beratungen mündeten 1835 in einen Entwurf von Johann Wilhelm von Mirbach-Harff zur Gründung der Rheinischen Ritterschaft, deren Gründungsmitglied Hatzfeldt 1837 wurde. Als Mitglied des Ersten Vereinigten Landtags stimmte Hatzfeldt 1847 als einziger Vertreter des rheinischen Fürstenstandes mit der Mehrheit der anderen rheinischen Abgeordneten gegen die Vorlage der Regierung zur Finanzierung der Ostbahn.Düsseldorfer Zeitung. Außerordentliche Beilage zur Ausgabe Nr. 164 vom 15. Juni 1847 (Digitalisat) Auch dem Zweiten Vereinigten Landtag gehörte Hatzfeldt an.Verhandlungen des zum 2. April 1848 zusammenberufenen Vereinigten Landtages. Berlin 1848, S. 261, Nr. 66. (Digitalisat) Nach Übertragung der Standesherrschaft und der Rechte an dem Familienfideikommiss auf seinen Sohn Alfred in den Jahren 1848–1852,Übertragung der Standesherrschaft Wildenburg-Schönstein durch Edmund Grafen von Hatzfeldt an Alfred Grafen von Hatzfeldt, Archivalie Schönstein-Akten, I 553, Archiv des Landschaftsverbands RheinlandIX. Rechtsgutachten betreffend die vom Grafen von Nesselrode-Ehreshoven gegen den Fürsten von Hatzfeldt-Wildenburg erhobenen Ansprüche auf Reduktion gewisser dem letzteren von Seiten seines verstorbenen Vaters, des Grafen Edmund von Hatzfeldt, gemachter Vermögenszuwendungen. In: Hermann von Schulze-Gävernitz: Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts. Ausgewählte Rechtsgutachten und Denkschriften. Verlag von Breitkopf und Härtel, Leipzig 1876, S. 301 f. (Digitalisat) vertrat jener fortan das Haus Hatzfeldt im Rheinischen Provinziallandtag, ab 1856 auch im Preußischen Herrenhaus.

Im Februar 1841 ließ Edmund von Hatzfeldt öffentlich annoncieren, dass er Kalkum und Düsseldorf nunmehr gänzlich verlassen wolle, um als ständiges Domizil das Schloss Schönstein in seiner Standesherrschaft Wildenburg-Schönstein zu bewohnen.Anzeigen. In: Düsseldorfer Kreisblatt und Täglicher Anzeiger. Ausgabe Nr. 46 vom 17. Februar 1841 (Digitalisat) 1844 beteiligte sich Hatzfeldt als Gläubiger am Mainzer Adelsverein, einem Projekt, das ihm große Vermögensverluste zuzufügen drohte. 1845 erwarb Hatzfeldt vom Fürsten Hermann von Pückler-Muskau die Standesherrschaft Muskau. Im folgenden Jahr veräußerte er sie an Friedrich von Oranien-Nassau.Gustav Mayer (Hrsg.): Ferdinand Lassalle. Nachgelassene Briefe und Schriften. Erster Band, Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1921, S. 266. Durch Vertrag vom 28. Mai 1846 kaufte Hatzfeldt ein 1,5 Hektar großes, reizvoll über dem Maintal gelegenes Grundstück in Marxheim im Taunus, wo er sich von dem Wiesbadener Oberbaurat Theodor Goetz ein „Marx Cottage“ genanntes Jagdschlösschen errichten ließ. In umgebenden Gemarkungen pachtete er dazu eine Jagd.Jürgen Dehl: War Lassalle auch zu Gast im Marx-Cottage?, Webseite im Portal historische-eschborn.de, abgerufen am 12. August 2025Johann Christian von Stramberg: Der Rheingau. In: Denkwürdiger und nützlicher Rheinischer Antiquarius. II. Abteilung, Band 15: Mittelrhein, Band 6, Verlag von Rud. Friedr. Hergt, Koblenz 1867, S. 552.