mini|250px|Frontispiz von Hobbes’ Leviathan. Zu sehen ist der Souverän, der über Land, Städte und deren Bewohner herrscht. Sein Körper besteht aus den Menschen, die in den Gesellschaftsvertrag eingewilligt haben. In seinen Händen hält er Schwert und Krummstab, die Zeichen für weltliche und geistliche Macht. Überschrieben ist die Abbildung durch ein Zitat aus dem Buch Hiob (): „Keine Macht auf Erden ist mit der seinen vergleichbar“.Interpretation aus Tobias Bevc: Politische Theorie. UVK, Konstanz 2007, S. 62, ISBN 978-3-8252-2908-5. Die Bibelstelle ist auf dem Titelblatt mit 41,24 angegeben.Zur Interpretation der Titelgestaltung vgl. auch: Reinhard Brandt: Das Titelblatt des Leviathan. In: Wolfgang Kersting (Hrsg.): Thomas Hobbes. Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates (= Klassiker Auslegen. Band 5). Berlin 2008, S. 25–45.
Leviathan or the Matter, Forme and Power of a Commonwealth Ecclesiasticall and Civil („Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und staatlichen Gemeinwesens“) ist der Titel einer staatstheoretischen Schrift des Engländers Thomas Hobbes aus dem Jahr 1651. Sie ist eines der bedeutendsten Werke der westlichen politischen Philosophie und eine der theoretischen Grundlagen neuzeitlicher Politikwissenschaft.
Der Titel des Werkes lehnt sich an das biblisch-mythologische Seeungeheuer Leviathan an, vor dessen Allmacht jeglicher menschliche Widerstand zuschanden werden muss. Eine ähnliche Rolle kommt in Hobbes’ absolutistischem Politikverständnis dem Staat zu, der damit zum Gegenstück des durch das Ungeheuer Behemoth personifizierten Naturzustandes wird.
Entstehungsgeschichte Hobbes schrieb sein Werk vor dem Hintergrund des Englischen Bürgerkriegs 1642–1649, der auf beiden Seiten zahllose Opfer forderte und mit seinen chaotischen Verhältnissen vermutlich Hobbes’ Eindruck von der menschlichen Natur beeinflusst hat. Außerdem verarbeitete er Informationen über das soziale Leben der nordamerikanischen Ureinwohner, da deren Unabhängigkeit von einem Staat als Naturzustand angesehen werden kann. Die englische Erstausgabe des Leviathan wurde 1651 veröffentlicht; 1668 folgte wegen der Zensur eine revidierte Ausgabe in lateinischer Sprache.
Inhalt Das Buch umfasst vier Teile: Vom Menschen, Vom Staat, Vom christlichen Staat und Das Königreich der Finsternis. Seine bedeutende Stellung in der politischen Theorie und Ideengeschichte verdankt es aber allein den ersten beiden Teilen. Die sich systematisch und historisch mit dem Verhältnis von Kirche und Staat befassenden Teile drei und vier sind heute wenig bekannt und fehlen in manchen Textausgaben sogar. Zu Hobbes’ Lebzeiten waren indes gerade sie es, die in erheblichem Maße zu den Anfeindungen gegen den Autor beitrugen.
Hobbes’ erklärtes Ziel ist es, der Politik eine wissenschaftliche Basis zu geben, die auf rationaler Einsicht in Prinzipien beruht. Dabei soll zwar von realen Phänomenen ausgegangen werden, die aus den so gewonnenen Fakten hergeleiteten Prinzipien sollen jedoch Vernunftwahrheiten sein. Durch eine genaue Analyse soll sich so das Wesen des Gemeinwesens („Commonwealth“) des Staates und der Kirche ergeben, so dass ersichtlich wird, was dieses Gemeinwesen tatsächlich zusammenhält. Hobbes versucht damit, ein Argument gegen die Mischverfassungslehre und die Politik des Aristoteles, aber auch gegen die völkerrechtliche Schiedsfunktion der katholischen Kirche und ihre Hoheit über das individuelle Gewissen vorzubringen. Methodisch ist sein Vorgehen am Rationalismus orientiert: Der zu untersuchende Gegenstand (der Staat) wird dabei in seine Komponenten zerlegt (die Personen). Gelingt es, die einzelnen Komponenten und die Verhältnisse, in denen sie zueinander stehen, so zu bestimmen, dass sich daraus eine funktionale Beschreibung des ursprünglichen Gegenstands ergibt, so ist die Untersuchung erfolgreich. Hobbes beginnt daher seine Untersuchung mit einer Analyse wesentlicher Merkmale der Menschen.
Vom Menschen Um eine petitio principii zu vermeiden, entwirft Hobbes einen Naturzustand, in dem die Menschheit ohne Gesetz und ohne Staat lebt. Im Naturzustand wird der Mensch als frei von Einschränkungen der historischen Moral, der Tradition, des Staates oder etwa der Kirche vorgestellt. Aus Hobbes’ Menschenbild ergibt sich, dass in einem solchen Naturzustand Gewalt, Anarchie und Gesetzlosigkeit herrschen; die Menschen führen – in Hobbes negativem Weltbild – einen „Krieg aller gegen alle“ (bellum omnium contra omnes), in dem „der Mensch […] dem Menschen ein Wolf [ist]“ (homo homini lupus, ursprünglich von Plautus).
Der Mensch ist für Hobbes kein zoon politikon, wie bei Aristoteles, das nach Gesellschaft strebt, die organisch aus Verhältnissen der Unterordnung zwischen Stärkeren und Schwächeren und der Kooperation von Gleichstarken mit demselben Interesse entsteht. Der Mensch ist nach Hobbes durch drei Triebfedern gekennzeichnet: Verlangen, Furcht und Vernunft; keine dieser drei Komponenten bringt ihn dazu, die Gesellschaft anderer wegen etwas anderem zu erstreben, wenn diese nicht zu seinem eigenen Vorteil gereicht. Damit vertritt Hobbes einen Psychologischen Egoismus, der naturgegeben ist und willentlich nicht überwunden werden kann.
Das Verlangen erschöpft sich fast völlig in Wettstreben und Ruhmsucht – Leidenschaften, die der grundsätzlichen Veranlagung entspringen. Sie „scheuen keine Gewalt, sich Weib, Kind und Vieh eines anderen zu unterwerfen […] das Geraubte zu verteidigen […] sich zu rächen für Belanglosigkeiten wie ein Wort, ein Lächeln, einen Widerspruch oder irgendein anderes Zeichen der Geringschätzung“.
Einer Ungleichheit der körperlichen und geistigen Vermögen, die bei Aristoteles eine organische Gemeinschaft begründet, stellt Hobbes eine prinzipielle Gleichheit der Chancen und damit auch der Rechte gegenüber: Durch vorläufige Kooperation, List oder einfach größere Stärke kann jeder Mensch überwunden werden, so dass seine individuelle Macht nicht ausreichen kann, um Autorität zu beanspruchen oder auch nur ihre eigenen Ansprüche als gesichert anzusehen. Daher ist der Mensch von „Argwohn“ gekennzeichnet. Da auch ein friedlicher Mensch, der sein Verlangen nicht auf Kosten anderer stillt, annehmen muss, sein Gegenüber sei auf seinen Reichtum und seine Freiheit aus, wird er präventiv diese Gefahr ausschalten. Mehr noch als ein natürlicher animalischer Wesenszug des Menschen ist es also seine rationale Antizipation („der künftige Hunger macht [bereits] den Menschen hungrig“), die ihn in den Krieg zwingt. Infolge dieses Krieges leben die Menschen „in ständiger Furcht und der drohenden Gefahr eines gewaltsamen Todes“, ihr Leben ist „einsam, armselig, scheußlich, tierisch und kurz.“
Hobbes spricht jedem Menschen zu, ein Interesse an seiner Selbsterhaltung zu haben, das den Charakter einer naturgegebenen Pflicht (Gebot der Vernunft) annimmt. Um dieser Pflicht folgen zu können, hat jeder das Recht (ein Naturrecht oder ius naturale), alles zu beanspruchen, was dazu dienlich sein könnte. Dieses grundlegende und allgemeine Recht eines jeden ist für Hobbes identisch mit der allumfassendsten Freiheit. Gleichzeitig ist dieses Recht aber nicht vor dem Anspruch anderer auf dieselben Sachen geschützt – es fehlt ein Rechtsgarant. Auch die Vernunft und ihre Einsicht in die Natur ermöglichen also noch keinen Frieden.
Entgegen weitverbreiteter Annahme kennt Hobbes auch im Naturzustand Moral in Form des Naturgesetzes (lex naturalis), das ein friedliches Zusammenleben durch das Einhalten von Verträgen und die Entscheidung von Konflikten durch Schiedsleute ermöglichen würde. Die Vernunft kann jedoch nicht gebieten, diesem Gesetz zu folgen, solange erwartet werden muss, dass die anderen dies nicht ebenfalls tun (siehe Gefangenendilemma). Ein solches Handeln würde eine Bedrohung der Selbsterhaltung bedeuten und wäre daher nach Hobbes nicht rational. Daher müsste der Mensch im Kriegszustand verbleiben, denn kooperatives Handeln entspricht auch nicht den Leidenschaften, und keine Furcht ist größer als die um das Gut und das eigene Leben.
Hobbes vertritt also, entgegen verbreiteter Ansicht, kein dezidiert negatives Menschenbild. Die schlechten Verhaltensweisen entspringen keiner bösartigen, wohl aber einer nichtsozialen Natur des Menschen. Sie werden ihm im Interesse seiner Selbsterhaltung im Naturzustand abverlangt, da jeder davon ausgehen muss, dass ihm alle anderen in diesem Punkt gleichen. Weder Neigung (Verlangen) noch Klugheit (Ruhmsucht und Erwerbsstreben) noch Vernunft (Naturrecht) führen ohne Weiteres aus dem Naturzustand heraus. Erst dadurch, dass mehrere Menschen beschließen, gemeinsam einen politischen Körper zu bilden, kann der Naturzustand überwunden und der Übergang zum Staat geleistet werden. Dort werden Recht und Gesetz durchgesetzt und es ist rational, ihnen gemäß zu handeln.
Vom Staat Rein vernünftige Gesetze reichen nicht aus, um den Naturzustand zu beenden und den allgemeinen Frieden einzuleiten. Da sie aus Worten bestehen, seien sie nicht genügend furchteinflößend und wirkungsvoll, so Hobbes.Vgl. Leviathan, Introd. II; zitiert nach: Möbus, Gerhard: Politische Theorien. Band II, S. 296–98: "Gesetze und Verträge können an und für sich den Zustand des Krieges aller gegen aller nicht aufheben; denn sie bestehen aus Worten, und bloße Worte können keine Furcht erregen." Stattdessen erwächst diesem Zustand daher vielmehr die Notwendigkeit einer übergeordneten, allmächtigen Instanz, die die Einhaltung allgemeiner Gesetze gebietet und ihre Verletzung mit Strafen belegt. Indem die Gesetze allgemein gelten, besteht zwischen den Bürgern des Staates kein allgemeiner Anlass zur Furcht mehr – sie können erwarten, dass jeder von ihnen die Strafen des Leviathans fürchtet. Dadurch bietet dieser Sicherheit und Schutz und ermöglicht eine Verfolgung der eigenen Leidenschaften innerhalb des durch die Gesetze gegebenen Rahmens. Durch einen Gesellschaftsvertrag verzichten daher alle künftigen Bürger unwiderruflich und freiwillig auf „alle Macht“, ihre Freiheit und insbesondere ihr Selbstbestimmungsrecht zugunsten Dadurch enden Kriegs- und Naturzustand. Zugleich ist damit aber die vollständige rechtliche Freiheit, die der Einzelne im Naturzustand besessen hat, die einzige legitime Rechtsquelle. In diesem Punkt besteht gerade Hobbes’ revolutionäre Neuerung: Jede einzelne Person verfügt über unbeschränkte Autonomie und diese – nicht etwa das Gottesgnadentum oder ererbte Eigentumsrechte – liegt der staatlichen Herrschaft zu Grunde. Deren wesentlicher Zweck besteht in der Funktion eines Rechtsgaranten, der die universelle Autonomie der Einzelnen in ein gemeinsames positives Recht übersetzt.
Hobbes spricht sich nicht zwingend für eine bestimmte Staatsform aus, lässt aber durchaus Sympathien für die Monarchie erkennen. Die moderne Gewaltenteilung hält Hobbes für ineffizient und umständlich, da es der Kerngedanke des Leviathans ist, den Willen eines Einzelnen (oder eines Gremiums) zum Gesetz für alle zu machen. Wird diese Gewalt geteilt (und nicht delegiert), so kann nach Hobbes ein Konflikt zwischen den verschiedenen Institutionen nicht friedlich geklärt werden.
Der Vertragsschluss ist für Hobbes im eigentlichen Sinne eine Rechtsfigur, d. h. ein Konstrukt, um den Übergang von natürlich gegebenen Rechten und von der Vernunft anempfohlenen natürlichen Gesetzen zum Staatszustand und seinen positiven Gesetzen zu erklären und legitimieren. Historisch hält Hobbes die Staatsgründung durch tatsächlichen Vertragsschluss in Einzelfällen zwar für möglich, für wahrscheinlicher und verbreiteter hält er jedoch die Aneignung und Akkumulation der Bürger durch einen Eroberer, der selbst kein Bürger, sondern der Herrscher ist. Die Angst der Bürger vor der Macht des Eroberers gewährleistet Frieden. Da diese Angst allgemein ist, können alle so handeln, als hätten sie dem Eroberer ihre Rechte gemeinsam übertragen.