Barrieretraktat („Grenzschutzvertrag“) heißen die Verträge, in denen der Republik der Sieben Vereinigten Provinzen seitens Großbritanniens bzw. Österreichs Besatzungsrechte innerhalb des Festungsgürtels des sog. Pré carré zugestanden wurden. Gedacht war das Pré carré als eine Barriere gegen ein territoriales Ausgreifen Frankreichs auf Kosten der Spanischen bzw. die Österreichischen Niederlande.

Erstes Barrieretraktat Während des Spanischen Erbfolgekriegs sicherte Großbritannien am 29. Oktober 1709 im ersten Barrieretraktat den Vereinigten Provinzen für die Zukunft den Besitz einer Reihe von festen Plätzen (Festungen und Befestigungen) zur Sicherung gegen Frankreich zu. Diese Plätze lagen in den Spanischen Niederlanden entlang der französischen Grenze.Horst Lademacher: Geschichte der Niederlande. Politik – Verfassung – Wirtschaft. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, ISBN 3-534-07082-8, S. 158.

Zweites Barrieretraktat Der erste Vertrag wurde am 29. Januar 1713 durch einen zweiten ersetzt, der die britische Garantie auf das Besatzungsrecht in Veurne, Knokke, Ypern, Menen, Tournai, Mons, Charleroi und Namur einschränkte. Denn die Briten hatten den Franzosen bereits die Festungen Lille, Condé-sur-l’Escaut, Valenciennes und Maubeuge zugesagt.Horst Lademacher: Geschichte der Niederlande. Politik – Verfassung – Wirtschaft. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, S. 158–159.

Drittes Barrieretraktat +Niederländische Besatzungen in den Barrierefestungen(Sollstärke in Friedenszeiten)FestungBesatzungVeurne650 InfanteristenKnokke und Warneton15 bis 20 Mann†Ypern500 Reiter,2.000 InfanteristenMenen100 Reiter,1.400 InfanteristenTournai200 Reiter,2.200 InfanteristenNamur270 Reiter,3.400 InfanteristenDendermonde550 Infanteristen†wöchentlich von der Garnison in Ypern abkommandiert Nachdem die Friedensschlüsse von Utrecht und Rastatt die Spanischen Niederlande an Österreich übertragen hatten, wurde zwischen Österreich und den Vereinigten Niederlanden am 15. November 1715 ein dritter endgültiger Barrieretraktat abgeschlossen. Hierin wurde den Vereinigten Niederlanden zugestanden, in Veurne, Knokke, Ypern, Menen (Menin) und Doornik (Tournai) sowie in Namen (Namur) und Warneton das ausschließliche Besatzungsrecht auszuüben, während sie in Dendermonde und Roermond es nur gemeinsam mit Österreich anwenden durften.Horst Lademacher: Geschichte der Niederlande. Politik – Verfassung – Wirtschaft. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, S. 159. Zur Instandhaltung dieser Plätze sollte Österreich mit jährlich 500.000 Reichstalern aufkommen. Das Kontingent der Besatzungstruppen in den Österreichischen Niederlanden wurde auf 35.000 in Friedenszeiten festgelegt, von denen drei Fünftel von Österreich und zwei Fünftel von der Republik gestellt werden sollten.

In den Österreichischen Niederlanden machte sich nach Bekanntwerden der Vertragsbestimmungen Unmut breit. Insbesondere die Tatsache, dass die Besatzungskosten praktisch ausschließlich durch die Österreichischen Niederlande selbst zu tragen waren, und die Tatsache, dass protestantische Soldaten im Land stationiert werden sollten, stieß auf Ablehnung. Im Verlauf des gesamten 18. Jahrhunderts kam es wiederholt zu Spannungen und Auseinandersetzungen zwischen der einheimischen katholischen Bevölkerung und den ganz überwiegend protestantischen niederländischen Besatzungssoldaten.

Im Vertrag vom 22. Dezember 1718 wurden Nachbesserungen des Vertragswerks von 1715 vorgenommen.

In der Folgezeit beklagten sich die Stellvertreter der Generalstatthalter der Österreichischen Niederlande wiederholt, dass die niederländischen Besatzungen nicht ihre Sollstärke erreichten. Im Österreichischen Erbfolgekrieg wurden die Plätze von den Franzosen erobert und größtenteils geschleift. 1781 wurde der Barrieretraktat von Kaiser Joseph II. einseitig aufgehoben. Die Niederlande mussten 1782 die Barriereplätze räumen und verzichteten 1785 auch förmlich auf das Besatzungsrecht.

Spätere Entwicklung Im Zweiten Pariser Frieden (1815) musste Frankreich die Zahlung einer bedeutenden Summe zur Wiederherstellung dieser Plätze übernehmen, die nun im Königreich der Vereinigten Niederlande lagen. Mit der Errichtung des Königreichs Belgien fielen diesem ab 1830 die Barriereplätze zu.

Siehe auch Pré carré

Literatur

Fußnoten

Kategorie:Britische Geschichte (18. Jahrhundert) Kategorie:Belgische Geschichte Kategorie:Geschichte der Niederlande in der Frühen Neuzeit Kategorie:Habsburgermonarchie vor 1804 Kategorie:Geschichte Frankreichs in der Frühen Neuzeit Kategorie:Völkerrechtlicher Vertrag (Republik der Vereinigten Niederlande) Kategorie:Historischer völkerrechtlicher Vertrag (Österreich) Kategorie:Historischer völkerrechtlicher Vertrag (Vereinigtes Königreich) Kategorie:1709 Kategorie:1713 Kategorie:Vertrag (18. Jahrhundert)