mini|Karl Bockamp (1948–49) Wilhelm Paul Karl Bockamp (* 17. September 1891 in Duisburg; † 12. Mai 1965 in Köln) war ein deutscher Rechtsanwalt und Oberleutnant der Reserve in der Wehrmacht, der während der Besetzung der Niederlande im Zweiten Weltkrieg als Bevollmächtigter des Reichskommissars Seyß-Inquart ab 1940 mit der Verwaltung des niederländischen Kronvermögens betraut war. Als Adolf Hitler 1941 wegen der Radioansprachen von Königin Wilhelmina aus London die Liquidation des Kronvermögens anordnete, ging Bockamp zögerlich ans Werk, um das Kulturgut des Königshauses zusammenzuhalten. Zudem setzte er sich für niederländische Hofangestellte ein, die in Schwierigkeiten mit der Besatzungsmacht geraten waren.

Leben Familie Karl Bockamp wurde als erster Sohn des Geheimen Justizrats und Landgerichtsdirektors Julius Bockamp (1860–1931) und seiner Ehefrau Luise, geb. Wintzer (1867–1927) in Duisburg geboren. Bedingt durch dienstliche Versetzungen seines Vaters verbrachte er seine Schulzeit in Gelsenkirchen, Duisburg-Ruhrort und Köln. Seit 30. Juni 1922 war Bockamp mit Hildegard Olga Johanne, geb. Schmidt (1900–1948) verheiratet. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor.Verein alter Bonner Alemannen e.V. (Hrsg.): Lebensbilder – Karl Bockamp (SS 1909). Alemannen-Zeitung. 47. Jg., Folge 2; Bonn, September 1970; S. 40–42

Studienzeit Nach dem 1909 in Köln abgelegten Abitur nahm er das Studium der Rechtswissenschaft in Bonn auf und trat an Ostern desselben Jahres der Burschenschaft Alemannia Bonn bei,Willy Nolte (Hrsg.): Burschenschafter-Stammrolle. Verzeichnis der Mitglieder der Deutschen Burschenschaft nach dem Stande vom Sommer-Semester 1934. Berlin 1934, S. 43. wie bereits vorher sein Vater und nachher sein im Ersten Weltkrieg in der Somme-Schlacht bei Bapaume gefallener jüngerer Bruder Werner (1894–1916).Werner Bockamp S.S. 13, Ehrenbuch der Burschenschaft Alemannia zu Bonn 1914–1919, Digitale Sammlung der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn, Dortmund 1922, S. 118–120; abgerufen am 15. Dezember 2024 Nach je einem Semester in Berlin und München kehrte er nach Bonn zurück und absolvierte dort Ende 1912 sein Referendarexamen. Seine Referendar-Ausbildung unterbrach er im Herbst 1913 um als Einjährig-Freiwilliger Dienst beim 2. Westfälischen Feldartillerie-Regiment 43 in Wesel zu leisten. Während dieses Dienstjahres brach der Erste Weltkrieg aus, der Bockamp an die West- und Ostfront brachte. Sein letzter Dienstgrad im alten Heere war Leutnant der Reserve als Regimentsadjutant im Reserve-Feldartillerie-Regiment 59 (R.F.A.R.).Staatsbibliothek zu Berlin: Rundbuch der Offiziere des Reserve-Feldartillerieregiments 59, Erwerbungen von 1997 bis 2021, 2021, S. 128 Er wurde mit dem Frontkämpferehrenkreuz sowie dem EK I und EK II ausgezeichnet. Nach Kriegsende setzte Bockamp sein Referendariat fort und wurde an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg mit der Dissertation Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Kartellorganisation (erschienen 1923)Auskunft der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg zum Dr. jur. promoviert. Im April 1921 legte er die juristische Große Staatsprüfung ab und ließ sich in Köln als Anwalt nieder, zunächst am Amts/Landgericht Köln und dann am OLG.Flip Maarschalkerweerd: De achterblijvers, Het hof na de vlucht van Wilhelmina – 1940–1945. Uitgeverij Balans, Amsterdam 2023; S. 92

Politisches Engagement In der Weimarer Republik engagierte Bockamp sich in der Deutschen Volkspartei (DVP). Er wurde von Gustav Stresemann in Reden erwähnt.Wolfgang Elz: Gustav Stresemann Reden 1927, Historisches Seminar Universität Mainz, 2020, S. 9 und 141 1926 wurde er Wahlkreisvorsitzender der DVP für den Wahlkreis Köln-Aachen. Bei den Provinziallandtagswahlen in Preußen Ende 1929 errang Bockamp ein Mandat für die DVP und war von 1930 bis 1933 Mitglied des Rheinischen Provinziallandtags (MdPL) in Düsseldorf.André Thiede: Politische Personensammlung von Mandatsträgern der Weimarer Republik von 1930–1933, 2023; abgerufen am 31. August 2024Landeshauptmann der Rheinprovinz: Ergebnis der Wahl vom 17.11.1929 zum Provinziallandtag der Rheinprovinz, Sonderbeilage zum Regierungsamtsblatt, Düsseldorf, 20. Dezember 1929; S. 7Abgeordnete der Rheinischen Provinziallandtage 1888–1933 (nach Wohnorten), Archive im Rheinland, LVR, 2009; S. 11

Im Zweiten Weltkrieg Während des Zweiten Weltkriegs war Bockamp, gemäß Angaben von 1944 zu den Personalakten am OLG Köln, vom 15. Mai 1940 bis 20. Juni 1943 als Oberleutnant d.R. (der Reserve) z.V. (zur Verfügung) in der Wehrmacht. Der NSDAP war er zum 1. Mai 1933 beigetreten (Mitgliedsnummer 2.131.131).Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/3371426 Außerdem war er Mitglied im NSRB und im RLB.Flip Maarschalkerweerd: De achterblijvers, Het hof na de vlucht van Wilhelmina – 1940–1945. Uitgeverij Balans, Amsterdam 2023; S. 94–95

Verwalter des niederländischen Kronvermögens Nur zwei Wochen nach der Flucht der Königsfamilie und der Kapitulation der Niederlande vor den Wehrmachtstruppen wurde die zunächst bestehende Militärverwaltung der besetzten Niederlande auf eine deutsche Zivilverwaltung unter Reichskommissar Arthur Seyß-Inquart umgestellt. Seyß-Inquart veröffentlichte am 24. Juni 1940 eine Verordnung zur „Einziehung und Verwertung des Vermögens der lebenden Mitglieder des Hauses Nassau Oranien“ und setzte dazu Baron von Schröder als Verwalter für das königliche Vermögen ein. Für das Alltagsgeschäft schlug von Schröder Karl Bockamp vor, der in Vermögensverwaltung erfahren war, und erwirkte dessen Freistellung von seiner kurzzeitigen Tätigkeit beim Generalkommando in Münster.Flip Maarschalkerweerd: De achterblijvers, Het hof na de vlucht van Wilhelmina – 1940–1945. Uitgeverij Balans, Amsterdam 2023; S. 86, 88–89 Angesichts des zunehmend organisierten Widerstands der Niederländer gegen die deutsche Besatzung, u. a. in Form von Streiks und Sabotage, wurde im Reichskommissariat seit Anfang des Jahres 1941 die Enteignung des persönlichen Eigentums des Königshauses geplant. Offiziell wurde die Entscheidung erst nachdem Königin Wilhelmina in einer Sendung auf Radio Oranje am 31. August 1941 die deutschen Armeen als „Horden“ bezeichnet hatte. Der Generalkommissar für das Sicherheitswesen der besetzten Niederlande Hanns Albin Rauter gab den Beschluss zur „Liquidation des Kronvermögens“ wegen „verantwortungslosen Verhaltens gegenüber der Besatzungsmacht“ am 16. September 1941 in der Deutschen Zeitung in den Niederlanden (Jg. 2, Nr. 104, S. 1) bekannt.Flip Maarschalkerweerd: De achterblijvers, Het hof na de vlucht van Wilhelmina – 1940–1945. Uitgeverij Balans, Amsterdam 2023; S. 121 ff. Dies veranlasste von Schröder, sich zurückzuziehen, so dass der Liquidationsauftrag allein Bockamp zufiel, der nun die Verantwortung für eine Unmenge von Gütern und das zahlreiche Hofpersonal übernehmen musste.Elsa M. van der Laaken: A point of reference. Xlibris Corp., 2002; S. 48–49 Sein Amtssitz war im Palast Nordeeinde in Den Haag.

Zögerliche Umsetzung als Arbeitsprinzip Da Bockamp, wie von Schröder, die Entscheidung Hitlers missbilligte, versuchte er eine schnelle Liquidation zu verhindern. Seine Absicht war, das Kronvermögen nach dem Krieg an Königin Wilhelmina zurückgeben zu können.Elsa M. van der Laaken: A point of reference. Xlibris Corp., 2002; S. 48 Bockamp hatte zu Beginn seiner Tätigkeit in Den Haag an seine Frau Hildegard geschrieben, er sei mit einer heiklen Aufgabe betraut. Er bewege sich in einer Unternehmenskultur, in der die Loyalität gegenüber der königlichen Familie an erster Stelle stand. Das mache die Sache für ihn nicht einfach. Andererseits erleichterte die Mitteilung von Schröders gegenüber dem Hof, dass Wilhelmina bei der Rückkehr in die Niederlande ihren Besitz so vorfinden sollte, wie sie ihn verlassen hatte, Bockamps Agieren.Flip Maarschalkerweerd: De achterblijvers, Het hof na de vlucht van Wilhelmina – 1940–1945. Uitgeverij Balans, Amsterdam 2023; S. 108 In einem vertraulichen Vortrag vor Mitgliedern des Hofs hatte Bockamp im September 1941 angedeutet, dass er die Liquidation des Vermögens vorsichtig und nuanciert vornehmen wolle und nicht alles monetarisiert werden solle. So konnte er vermeiden, dass die Mitglieder des Hofes, die die Beschlagnahme der Krongüter ablehnten, kollektiv ihre Ämter niederlegten. Er selbst schrieb, dass er der Ernennung zum Liquidator zugestimmt habe mit der geäußerten Absicht, den Fall mit Verzögerung zu behandeln.Flip Maarschalkerweerd: De achterblijvers, Het hof na de vlucht van Wilhelmina – 1940–1945. Uitgeverij Balans, Amsterdam 2023; S. 86, 344–345

Inventar des Hauses Oranien Unter Leitung von Bockamp wurde zum ersten Mal ein Inventar samt Bilanz des Hauses Oranien erstellt. Abgesehen von 3 Millionen Gulden aus Anleihen und Anteilen an ausländischen Wertpapier-Depots wurde das persönliche Vermögen der Königin auf etwa 13 Millionen Gulden geschätzt, davon 9 Millionen in Immobilien, 1,5 Millionen in Inventar und 2,5 Millionen in Wertpapieren. Das war ein „eher enttäuschendes Ergebnis“, so Bockamp in einem Brief an seine Frau, da man von einem wesentlich höheren Betrag ausgegangen war. Bei einem Abendessen am 31. August 1940 im Hotel „Huis ter Duin“ lobte Seyss-Inquart im Beisein von Schröder und Bockamp das schnelle Ergebnis.Flip Maarschalkerweerd: De achterblijvers, Het hof na de vlucht van Wilhelmina – 1940–1945. Uitgeverij Balans, Amsterdam 2023; S. 110

Was bilanziert wurde und was nicht Vorentscheidungen für die Bilanzierung waren bereits auf Treffen mit der Hofkommission und den Finanzbeamten des Hofes im Juli 1940 gefallen, wo Bockamp bestätigt hatte, dass die Kronländereien und Paläste nicht zum Privatbesitz der königlichen Familie gezählt würden, da sie Staatseigentum seien. Sie gehörten daher nicht in seine Zuständigkeit. Das galt nicht für die Paläste Soestdij und Lange Voorhout, die Privateigentum der Oranier waren. Inventarisiert wurden die beweglichen Güter der Paläste Noordeinde, Huis ten Bosch und Schloss Amsterdam. Bei den Inventarlisten der beweglichen Güter wurde rot gekennzeichnet, was Privatbesitz war, blau die Gegenstände, deren Besitz unsicher war, und farblos blieb der Rest, der als Staatseigentum galt. Das Verfahren erwies sich aber als unpraktikabel, da es eine Vermischung von Staatseigentum und Eigentum der Königin gab. „Die schiere Größe und Anzahl der Besitztümer sollte nicht überraschen. Schließlich handelte es sich um eine fürstliche Sammlung, die sich über Jahrhunderte angesammelt hatte“, so der Historiker Maarschalkerweerd.Flip Maarschalkerweerd: De achterblijvers, Het hof na de vlucht van Wilhelmina – 1940–1945. Uitgeverij Balans, Amsterdam 2023; S. 105

Einige Fonds wie der Fonds für die Witwen und Waisen des königlichen Hofpersonals (Fonds voor Weduwen en Weezen van het personeel der Koninklijke Hofhoundingen), der Adelsfonds und die Einnahmen aus der Nationalen Schenkung (Nationaal Geschenk), die vom Schatzmeister verwaltet wurden, blieben dem Zugriff der deutschen Aufsichtsbehörde entzogen, da sie aufgrund der Rechtsform nicht zu den Gütern der Oranier zählten. Auch die Pferde aus dem Privatbesitz von Königin Wilhelmina sollten zunächst nicht angerührt werden. Im August 1940 wurden jedoch vier Pferde aus dem Stall von Soestdijk beschlagnahmt. Wehrmachtbefehlshaber Friedrich Christiansen hatte sich mit der Entscheidung durchgesetzt, dass die Pferde nicht unter von Schröders Verwaltung stünden.Flip Maarschalkerweerd: De achterblijvers, Het hof na de vlucht van Wilhelmina – 1940–1945. Uitgeverij Balans, Amsterdam 2023; S. 110–111