Die Letzte Verteidigungswelle (L.V.W oder LVW) ist eine deutsche rechtsextremistische Gruppierung und terroristische Vereinigung.
Geschichte und Struktur Die Letzte Verteidigungswelle entstand laut dem rbb-Journalisten Michael Götschenberg bereits 2022. Sie erschien erstmals im Februar 2024 in der Öffentlichkeit, zuerst in Mecklenburg-Vorpommern, später auch mit Ablegern in weiteren ostdeutschen Bundesländern. Laut Sicherheitsbehörden bewegte sich die Mitgliederzahl der Gruppe im mittleren zweistelligen Bereich.
Die Aufdeckung der Gruppe geht auf eine investigative Recherche von Stern und RTL unter Regie der Journalistin Angelique Geray zurück. Geray schleuste sich verdeckt in die Neonazi-Szene ein und erlangte hierbei Kenntnis über Anschlagspläne auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg. Durch einen Hinweis von ihr wurde die Polizei auf die Gruppe aufmerksam und veranlasste am 12. Februar 2025 eine erste Durchsuchung, bei der in Meißen die Festnahme eines Tatverdächtigen erfolgte und zwei Kugelbomben aufgefunden wurden.
Am 21. Mai 2025 folgten auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft bei Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen fünf weitere Festnahmen von mutmaßlichen Mitgliedern bzw. einem mutmaßlichen Unterstützer der Letzten Verteidigungswelle. Zudem erfolgten noch richterlich angeordnete Durchsuchungen in Sachsen und Thüringen. Drei der Festgenommenen standen unter dringendem Tatverdacht, Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung, ein weiterer Festgenommener einfaches Mitglied und einer Unterstützer zu sein. Einigen von ihnen wurden darüber hinaus versuchter Mord, Sachbeschädigung und besonders schwere Brandstiftung vorgeworfen, anderen Beihilfe dazu. Zudem übernahm die Bundesanwaltschaft auch die Ermittlungen gegen drei bereits in Untersuchungshaft befindliche Beschuldigte. Die Festgenommenen waren laut Angaben des Justizministeriums zum Zeitpunkt der Gründung alle minderjährig. Des Weiteren wurden mehrere Waffenmagazine, Softairwaffen und ein granatenähnlicher Gegenstand beschlagnahmt. Am 22. Mai 2025 setzte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Haftbefehle gegen die fünf am Tag zuvor Festgenommenen in Vollzug. Bis zum 28. Mai 2025 erließ der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes auch gegen die übrigen drei Beschuldigten Haftbefehle und setzte diese in Vollzug. Die drei ständen unter anderem im dringenden Tatverdacht, sich mitgliedschaftlich in einer inländischen terroristischen Vereinigung betätigt zu haben. Auch weitere Straftaten wurden ihnen zur Last gelegt, unter anderem hinsichtlich zwei der drei Beschuldigten versuchter Mord.
Einer der inhaftierten Neonazis soll im Gefängnis mittels eines Zettels an die anderen Gruppenmitglieder die Journalistin, welche die Gruppe aufgedeckt hat, mit dem Tode bedroht haben.Inhaftierter Neonazi deutet „Rache“ an Journalistin an In: n-tv.de, 27. Dezember 2025.
Die Bundesanwaltschaft ließ am 17. März 2026 im Rahmen von Ermittlungen gegen die L.V.W. Durchsuchungen an 16 Orten in Mecklenburg‑Vorpommern, Nordrhein‑Westfalen, Sachsen, Sachsen‑Anhalt und Schleswig‑Holstein gegen zehn Beschuldigte durchführen, denen insbesondere die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie teils Rädelsführerschaft und gefährliche Körperverletzung (in Bezug auf Angriffe auf vermeintlich Pädophile) vorgeworfen wird. Die Beschuldigten sollen als Jugendliche mit Verantwortungsreife oder als Heranwachsende gehandelt haben (). Es kam zu keinen Festnahmen.Durchsuchungen bei weiteren mutmaßlichen Mitgliedern einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung („Letzte Verteidigungswelle“)" generalbundesanwalt.de, 16. März 2026 Am 24. Juni 2026 wurden zwei mutmaßliche Unterstützer der Gruppe festgenommen."Festnahme von zwei mutmaßlichen Unterstützern einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung" generalbundesanwalt.de, 24. Juni 2026
Anschläge Zwei zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alte Mitglieder der Gruppe verübten in der Nacht des 23. Oktober 2024 einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern. Der taz zufolge hielten die Täter dieses fälschlicherweise für einen Treffpunkt von Linken. Die beiden filmten sich während der Tat selbst. Das Haus brannte nieder, es entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. Die Betreiber des Kulturhauses, die im selben Gebäudekomplex wohnten, wurden nur durch Zufall nicht verletzt.
Zwei weitere Mitglieder der Letzten Verteidigungswelle zerstörten am 5. Januar 2025 ein Fenster in einer bewohnten Flüchtlingsunterkunft in Schmölln und versuchten, das Gebäude unter Einsatz von Pyrotechnik in Brand zu setzen. Die Täter hinterließen unter anderem Hakenkreuze sowie die Parolen „Ausländer raus“ und „NS-Gebiet“.
Drei Personen aus der Gruppe planten im selben Zeitraum einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg. Bei Durchsuchungen in Meißen wurden Kugelbomben sowie Schlagringe, Munition und Schreckschusswaffen sichergestellt.
Außerdem griffen vier Mitglieder der Gruppe zwischen August 2024 und Mai 2025 Personen an, die sie für pädophil hielten. Die Opfer wurden geschlagen und/oder getreten und trugen nicht unerhebliche Verletzungen davon. Einem Verletzten wurden ein Mobiltelefon und Geld geraubt.
Strafprozesse Am 3. Dezember 2025 erhob die Bundesanwaltschaft gegen acht Personen Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg. Sie warf sieben die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor; einem weiteren die Unterstützung einer solchen. Drei sollen dabei als Rädelsführer agiert haben. Mehreren der Angeschuldigten wurde versuchter Mord, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, Verabredung zu einem Verbrechen, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Vorbereitung eines Explosionsverbrechens, gefährliche Körperverletzung, Raub, Nötigung, Sachbeschädigung sowie die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen.Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung erhoben generalbundesanwalt.de, 18. Dezember 2025. Am 5. August 2026 wurden sieben Mitglieder und ein Unterstützer der Gruppe wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie weiterer schwerer Delikte - darunter versuchter Mord, schwere Brandstiftung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - zu Jugendstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt, wobei die Jugendstrafe von anderthalb Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde (OLG Hamburg, Urteil vom 5. August 2026 – 4 St 1/25 –)."Letzte Verteidigungswelle" Bis zu fünf Jahre Haft für rechte Terrorzelle, beck-aktuell.de vom 5. August 2026.
Am 14. August 2026 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen zwei LVW-Unterstützer vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts wegen Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung, Beihilfe zum versuchten Mord, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge sowie versuchter schwerer Brandstiftung. Sie sollen die Tat am 5. Januar 2025 abgesichert und gefilmt haben. Beide gelten als Jugendliche mit Verantwortungsreife."Anklage gegen zwei mutmaßliche Unterstützer einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung erhoben" generalbundesanwalt.de, 1. September 2026
Einzelnachweise
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