mini|Lagerplan von 1943 mit den Lagern der BMAG und AEG zur Klärung der Abwässer. Nicht alle Wildauer Lager sind eingezeichnet. mini|Mahnmal zur Erinnerung der Leiden durch Zwangsarbeit in Wildau Der Artikel Zwangsarbeit in Wildau behandelt den Einsatz von Zwangsarbeitern im damaligen Industriestandort Wildau. Diese diente, wie in fast allen Industriebetrieben im Deutschen Reich, in den kriegswichtigen Bereichen Maschinenbau und Rüstung maßgeblich zur Kriegsproduktion des NS-Staats.

Neben der BMAG beschäftigte auch die AEG in ihrem Wildauer Werk und die Degussa Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene.

Im Wildauer Ortsteil Hoherlehme wurden bereits ab 1939 polnische Kriegsgefangene in der Landwirtschaft eingesetzt, später auch Zwangsarbeiter aus der ehemaligen Sowjetunion. In Wildau arbeiteten Menschen aus unterschiedlichen Ländern unter Zwang. Sie kamen aus Westeuropa, Franzosen, Belgier und Niederländer und auch Italiener. Bereits im November 1941 ist ein Todesfall eines Italieners mit "Wildau, Krs. Teltow, Gemeinschaftslager" registriert. Eine weitere große Gruppen waren Menschen aus Polen und der Sowjetunion und den Gebieten der Tschechoslowakei. Zur Unterbringung wurden in Wildau große Barackenlager eingerichtet und auch Lager in Königs Wusterhausen genutzt.

Standorte Standorte Zwangsarbeiter- und KriegsgefangenenlagerLager Lagernummer nach GBI ListeOrtsbeschreibungBelegungKapazität laut GBI ListeArbeitsstätteLager A12063Freiheitsstraße (damals Str. d. SA) hinter dem heutigen Gesundheitszentrum bis zur Jahnstraße1943: 203 Arbeiter aus der Sowjetunion, 465 Westeuropäer669BMAGLager B12056über dem Westhang, Höhe Kläranlage1943: 194 sowjetische Kriegsgefangene313BMAGLager C1, C212057, 12076Jahnstraße, auf dem heutigen Wildorado-GeländeNiederländer, Franzosen, Belgier2098BMAGLager D12059Brückmannstraße, heute Teichstraße1943: 223 französische Kriegsgefangene226BMAGLager E12058Haselhofstraße, heute Richard Sorge Straße1943: 154 Westeuropäer, 11 tschechische Arbeiter165BMAGLager F12060Am Wildgarten1943: 58 Plätze,104BMAGLager G12061Blankstraße 72, jetzt Friedrich Engels Straße1943: 2124BMAGLager HLager ILager J12072, 1941: Kriegsgefangenenkommando 1107, Stalag III AAn der Eisenbahn 25, Gasthaus "Altes Schützenhaus" Wedhorn, heute Sanitärmarktfranzösische KriegsgefangeneBMAGLager der AEGJahnstraße gegenüber Lager C, heute teils Grundschulgelände1945: italienische MilitärinternierteAEG

Zwangsarbeit in der Wildauer Industrie

Werk der Berliner Maschinenbau AG Bereits seit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges wurden Zwangsarbeiter im Wildauer Lokomotivwerk der Berliner Maschinenbau AG (BMAG, vollständige Firma: Berliner Maschinenbau-Actien-Gesellschaft vormals L. Schwartzkopff, Berlin) eingesetzt.

Dazu baute die Firma mehrere Barackenlager oberhalb des Lokomotivwerks in Wildau auf dem "Sandberg" und im Ortsbild Wildaus.

Anzahl der Zwangsarbeiter bei der BMAG in Wildau

Zur Gesamtzahl der beschäftigten Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen im Lokomotivwerk der BMAG in Wildau sind unterschiedliche Zahlen veröffentlicht. Bohm nennt hier für 1945 die Zahl von 6000 Zwangsarbeitern. In einer Veröffentlichung von 1956 werden hingegen für die BMAG 4000 Zwangsarbeiter genannt.

Genauere Zahlen zur Beschäftigtenstruktur der BMAG in Wildau sind für das Jahr 1944 aus einer Archivquelle überliefert. Nach einem Dokument des Gewerbeaufsichtsamts Potsdam waren dort am 15. Mai 1944 insgesamt 5.955 Menschen beschäftigt. Darunter befanden sich 2.548 ausländische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie Kriegsgefangene. Von diesen stammten 2.262 Personen aus Westeuropa und Polen, darunter 58 Frauen. Weitere 296 Menschen kamen aus der Sowjetunion und waren als sogenannte „Ostarbeiter“ registriert, darunter 48 Frauen. Zusätzlich sind 384 Kriegsgefangene aufgeführt, wobei im Dokument keine weitere Unterscheidung nach Herkunft genannt wird. Die Zahlen verdeutlichen im Vergleich zu den deutschen Arbeitern und Angestellten den erheblichen Umfang des Einsatzes von Zwangsarbeit und Kriegsgefangenen in der Produktion der BMAG in Wildau.

AEG Werk in Wildau Auch im Wildauer AEG Werk wurden Zwangsarbeiter beschäftigt. Ebenfalls unterhielt die AEG ein Barackenlager in Wildau, dies befand sich auf dem Gelände der heutigen Grundschule. Hier wurden am 24. April 1945 drei italienische Arbeiter durch Volkssturm ermordet.

Anzahl der Zwangsarbeiter bei der AEG im Werk Wildau

In den Gerichtsunterlagen des Landgerichts Hildesheim von 1955 wird eine Zahl von 600 beschäftigten "Ausländern" bei der AEG in Wildau genannt. Die Menschen kamen demnach aus Italien, der UdSSR, aus Frankreich auch Kroatien wird genannt. Weiter werden in der Akte Unterkünfte von polnischen Zwangsarbeitern im AEG-Lager beschrieben und die italienischen Zwangsarbeiter mit ihren militärischen Rängen benannt und daher als Militärinternierte deutlich.LG Hildesheim vom 4.3.1955, 3 Ks 1/54, auf junsv.nl, abgerufen am 22. Mai 2025

Arbeits- und Lebensbedingungen Euzebiusz Wiktorski aus Polen, ab Juni 1943 in Wildau bei der BMAG:

Henk van Uitert aus den Niederlanden, ab Juli 1943 in Wildau bei der BMAG:

Zenobiusz Gorzkiewicz aus Polen, ab Juni 1942 in Wildau bei der BMAG:

Kontakte und Umgang mit der deutschen Bevölkerung

Der private Kontakt von Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen mit Arbeitern in der Wildauer Industrie sowie mit den Bewohnern Wildaus und Umgebung war grundsätzlich unerwünscht. Der Umgang mit Kriegsgefangenen und Zwangsarbeitern aus Polen und der Sowjetunion war ausdrücklich verboten. Bereits im November 1939 wurde der sogenannte „verbotene Umgang“ mit Kriegsgefangenen unter Strafe gestellt. Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft des Deutschen Volkes

Die Überlieferungen zu Begegnungen mit Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiterinnen in Wildau und der Region sind bruchstückhaft und häufig anekdotischer Natur. Wittrin berichtet von einem Unterstützungsverhältnis seines Großvaters zu einem französischen Zwangsarbeiter, das bis in die Nachkriegszeit Bestand gehabt habe.

Im Zusammenhang mit den in der DDR überlieferten kommunistischen Widerstandshandlungen berichtet Höhne von Unterstützungsleistungen für sowjetische Kriegsgefangene durch die Weitergabe von Lebensmitteln sowie von einer Zusammenkunft im Jahr 1945. Dies geschah trotz angedrohter Strafen und bestehender Verbote von Gesprächen sowie der Weitergabe von Lebensmitteln, auf die Plakate im Werk der BMAG hinwiesen.

Es wird berichtet, dass unmittelbar nach der Ankunft sowjetischer Kriegsgefangener 1942 in allen Abteilungen der BMAG Appelle stattfanden. Den deutschen Arbeitern sei untersagt worden, mit Gefangenen zu sprechen oder Verbindungen aufzunehmen. Zur Durchsetzung dieser Anordnung sei mit der Einweisung in ein Konzentrationslager gedroht worden.

Konkretere Hinweise liefern Überlieferungen aus Nachkriegsuntersuchungen aufgrund von Vorwürfen der Misshandlung ausländischer Arbeitskräfte. Diese betreffen jedoch nahezu ausschließlich Vorfälle aus dem Arbeitsalltag der Wildauer Betriebe, darunter körperliche Übergriffe durch Vorgesetzte. So soll ein Werksmeister der BMAG einem sowjetischen Kriegsgefangenen einen Beutel Kartoffeln abgenommen, ihn geschlagen und zur Bestrafung abholen lassen haben. Ein weiterer Obermeister, Herbert H., wurde beschuldigt, polnische Zwangsarbeiter misshandelt zu haben und insgesamt ein „Menschenschinder“ gewesen zu sein. Zudem wird von einem namentlich nicht bekannten Mann berichtet, der als Aufsicht eingesetzt und mit einem Stock ausgestattet gewesen sei.

Über Hermann G., Wachmann bei der Wildauer AEG, wird berichtet, er habe einen italienischen Kriegsgefangenen mit einem „Ochsenziemer“ misshandelt. Den Aussagen zufolge hätten die „Reinemachefrauen“ anschließend das Blut beseitigen müssen.

Ein überlieferter Fall sticht besonders hervor: Käthe M. wird 1942 des „verbotenen Umgangs mit Kriegsgefangenen“ beschuldigt. Die 22-jährige Arbeiterin ist seit 1941 bei der AEG in Wildau beschäftigt. Sie hat zwei kleine Kinder, ist von ihrem Mann geschieden und wohnte vor 1941 in Küstrin. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ein Verhältnis mit einem französischen Kriegsgefangenen gehabt zu haben. Daraufhin wird sie von der Schutzpolizei in Königs Wusterhausen inhaftiert und verhört. Mit großer Genauigkeit wird sie durch den Vernehmer befragt und unter Druck gesetzt. Die Vernehmung beschränkte sich nicht auf die juristische Feststellung des Sachverhalts, sondern zielte auf die Rekonstruktion intimer Einzelheiten. Das Protokoll vermittelt dabei einen nahezu voyeuristischen Charakter. Käthe M. gesteht ein Verhältnis sowie Geschlechtsverkehr. Für die junge Frau dürfte die Vernehmung eine tiefgreifend entwürdigende und beschämende Erfahrung dargestellt haben. Die intime Ausforschung ihres Privatlebens sowie die strafrechtliche Verfolgung waren geeignet, zu sozialer Ausgrenzung und nachhaltiger Stigmatisierung zu führen. Angesichts der sozialen Verhältnisse in den Vororten Wildau und Königs Wusterhausen ist zudem anzunehmen, dass Vorwürfe, Verhaftung und Verfahren rasch bekannt wurden. Der Fall ist zugleich im Kontext der nationalsozialistischen Kontrolle und Disziplinierung der sogenannten „Volksgemeinschaft“ zu verstehen, in der Strafverfolgung und öffentliche Stigmatisierung auch eine abschreckende und normierende Funktion erfüllten. Im Juli 1942 wird sie vom NS-Sondergericht am Landgericht Berlin zu zwei Jahren Zuchthaus sowie zwei Jahren Ehrverlust verurteilt.

Denunziert wurde Käthe M. offenbar durch eine Arbeitskollegin und Nachbarin. Sie wohnte als Untermieterin im Obergeschoss des ehemaligen Gasthauses „Altes Schützenhaus“ in der Eisenbahnstraße 25 in Königs Wusterhausen. Das Gasthaus diente bereits seit 1939 als Unterkunft für Kriegsgefangene und wurde als Lager J, Arbeitskommando Nr. 1107, geführt. Im Jahr 1942 waren dort 60 französische Kriegsgefangene untergebracht. Das Lager war ein Arbeitskommando des Stalag IIA Luckenwalde und wurde von der Wehrmacht bewacht. Die Kriegsgefangenen mussten bei der BMAG arbeiten. Teilweise bestanden Ausgangsregelungen, das heißt, die Kriegsgefangenen durften sich im Umkreis des Lagers aufhalten.

Käthe M. lernte „Sam“, dessen tatsächlicher Name in den Akten der Staatsanwaltschaft nicht genannt wird, kennen, als dieser bei ihrer Vermieterin kleinere Arbeiten ausführte. Sie trafen sich zudem auf dem Heimweg vom Kino. Dies blieb nicht unbemerkt und führte zu einer Anzeige durch die Arbeitskollegin, die ebenfalls in einer kleinen Wohnung in der Eisenbahnstraße 25 wohnte.

Während ihrer zweijährigen Zuchthaushaft stellte Käthe M. zwei Gnadengesuche. Diese wurden der jungen Mutter nicht bewilligt. Ihr weiterer Lebensweg ist unbekannt; auch das Schicksal des französischen Kriegsgefangenen bleibt ungeklärt. Er war kurz vor der Denunziation in das Stammlager versetzt worden und entging möglicherweise einer Bestrafung. Das ehemalige Gasthaus, Kriegsgefangenenlager und Wohnhaus ist erhalten und beherbergt heute einen Sanitärmarkt (2026).

Widerstand und Verfolgung