Das Addreßhandbuch für die Fränkischen Fürstenthümer Ansbach und Bayreuth wurde im Verlag der beiden Waisenhäuser zu Ansbach und Bayreuth 1801 gedruckt. Der Herausgeber des Adressbuches ist unbekannt. Fertiggestellt wurde es am 30. März 1800.
Beschreibung Im Vorwort wird darauf verwiesen, dass es schon „Vorgänger“ gäbe, aber dieses Addreßbuch „reicher ausgestattet“ sei. Das Werk besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil enthält eine Auflistung sämtlicher Behörden des preußischen Verwaltungsgebietes Ansbach-Bayreuth inklusive der in dem Gebiet befindlichen kirchlichen Einrichtungen. Dem folgt eine Berichtigung. Der zweite Teil ist eine alphabetische Auflistung sämtlicher Orte mit Fundstellen im Werk. Dieser Teil hat keine Seitennummerierung.
Bei den staatlichen und kirchlichen Behörden werden die jeweils inbegriffenen Orte aufgelistet und die zu dieser Zeit zuständigen Amtspersonen. Der Abschnitt der Deutschen Schulen gliedert sich nach den evangelisch-lutherischen Dekanaten bzw. Superintendenturen. Für das Fürstentum Bayreuth fehlen Angaben zum katholischen Kirchenwesen und weitestgehend das Zollwesen der einzelnen Kreise.
Inhaltsverzeichnis
Ausgabe
Kategorie:Ortslexikon Kategorie:Adressbuch Kategorie:Statistik (Deutschland) Kategorie:Literatur (19. Jahrhundert) Kategorie:Literatur (Deutsch) Kategorie:Königreich Bayern Kategorie:Verwaltungsgliederung Preußens