mini|Die Anbetung des goldenen Kalbes, Nicolas Poussin (1633–1636) Ein Bilderverbot oder Abbildungsverbot aus religiösen Gründen untersagt bildliche Darstellungen, die Reichweite kann sich auf die Abbildungen von Göttern und Götzen, bestimmten Menschen oder auch auf Darstellungen aller Geschöpfe erstrecken. Die Vorschriften bzw. Klischees solcher Verbote entspringen in der Regel monotheistischen Religionen.
Überblick In der Weltgeschichte gab es immer wieder Religionen, die Götter (oft massenhaft) bildlich darstellten und solche, die Bilderverbote aussprachen und praktizierten. Die älteste überlieferte monotheistische Religion, die des Pharao Echnaton, kannte kein Abbildungsverbot. Sie setzte die bildliche Darstellung mit Stiländerungen fort.
Die Römer und Griechen des Altertums hatten eine polytheistische Religion und stellten ihre Götter bildlich (menschenähnlich) dar, so wie auch etwa im Hinduismus. Der sagenhafte zweite römische König Numa Pompilius kannte der Überlieferung nach noch keine Götterbilder.vgl. Tertullianus: Apologetica 25,12–13
Von den Germanen, deren Religion auch polytheistisch war, heißt es zwar bei Tacitus: „Übrigens finden sie es der Größe der Himmlischen nicht angemessen, die Götter in Tempelwände zu bannen oder sie irgendwie menschlichen Zügen ähnlich darzustellen“.Tacitus, Germania. Deutsche Übersetzung im Reclam-Verlag, Stuttgart 2000, ISBN 3-15-009391-0 (Online-Version einer anderen Übersetzung) Tatsächlich findet man aber nördlich der Alpen (lange bevor sich das Christentum durchsetzte) Bildnisse (Felsritzungen) und hölzerne Skulpturen (Moorfunde), die vermutlich Götter darstellen.
Im Judentum, Islam und Zoroastrismus gibt es restriktive Bilderverbote. Bis auf sehr wenige Ausnahmen finden sich in Synagogen und Moscheen weder Darstellungen Gottes, noch von Religionsstiftern, Menschen oder Tieren. Im Islam sind kalligrafische Schriftzüge, geometrische Muster und Pflanzenornamentik verbreitet.
Im Christentum gibt es heute überwiegend kein Bilderverbot mehr, nur in Teilen des Protestantismus (vor allem in der kalvinistischen reformierten Kirche) und der Assyrischen Kirche (zeitweise auch in der orthodoxen Kirche) finden sich solche.
Tanach Ein bildloser Gott? Im Tanach finden sich neben Traditionen der Bildlosigkeit (Mazzeben, Cherubenthron, Lade) auch Spuren von einer bildhaften Verehrung Gottes, vor allem, wenn man bestimmte Stellen mit archäologischen Funden kombiniert. Zu der Frage, ob Adonai ein Bild hatte, können mindestens die folgenden Punkte bedacht werden:
Stierbilder in Bethel und Dan Adonai-Bild in Samaria Adonai-Bild in Jerusalem Thronwagen mit Götterpaar (750–620 v. Chr.) Jehud-Drachme (4. Jahrhundert v. Chr.)
Die Stierbilder sind laut eine Folge der Reichsteilung. Jerobeam I. möchte die religiöse Abhängigkeit von Jerusalem und damit auch vom König des Südreiches Rehabeam lockern. Daher bietet er zwei alternative Heiligtümer im Nordreich an, die je mit einem Stierbild ausgestattet werden. Die Stiere werden mit dem Gott identifiziert, der das Volk aus Ägypten geführt hat (vgl. auch ). Gegen die Ansicht, dass es sich bei den Stieren lediglich um Postamente handle, über denen der unsichtbare Gott throne, führt Bauks das Argument ins Feld, dass es kein Epitheton „JHWH der Stierthroner“ gebe, wohingegen „JHWH der Kerubenthroner“ bekannt ist.
Ein Adonai-Bild in Samaria kann dadurch erschlossen werden, dass auf dem Nimrudprisma der Sieg Sargons II. wie folgt kommentiert wird: „die Götter, auf die sie vertrauten, zählte ich zur Beute“. Eine exemplarische bildliche Darstellung eines solchen Vorgangs findet sich auf einem Wandrelief bei Tiglat Pileser III., auf dem verschiedene Götterfiguren besiegter Völker abtransportiert werden. Die konkrete Beute-Nahme würde eine figürliche Abbildung Gottes voraussetzen. Hinzu kommt der Fund von Kuntillet Ajrud, auf dem zwei Gottheiten dargestellt sind, die entweder auf Bes oder Adonai mit seiner Gattin (Aschera) schließen lassen. Auf demselben Pithos befindet sich auch die Inschrift „JHWH von Samaria und seine Aschera“.
Ein Adonai-Bild in Jerusalem kann ebenso nur indirekt erschlossen werden. Manche Ausleger sehen in und Anspielungen auf eine Kultprozession, bei der ein Götterbild feierlich in den Tempel getragen wurde.
Der Thronwagen mit Götterpaar (750–620 v. Chr.) aus Tell Bet Mirsim wird teilweise mit Adonai und seiner Aschera in Verbindung gebracht.
Eine Jehud-Drachme (4. Jh. v. Chr.) mit der Beischrift Jh(w) (= JHWH) oder Jh(d) (= Jehud) wurde mit einer Zeus-ähnlichen Abbildung Adonais identifiziert, worauf Adonai als Himmelsgott mit Flügelrad von Falke porträtiert ist.
Das mosaische Bilderverbot mini|Mose mit den Gesetzestafeln Die zehn Gebote beginnen mit dem ersten Bildnisverbot im Tanach:
Deutlicher wird aus der lateinischen Fassung der Vulgata, was unter dem „Bildnis“ zu verstehen ist: non facies tibi sculptile neque omnem similitudinem quae est in caelo desuper et quae in terra deorsum nec eorum quae sunt in aquis sub terra. Es geht hier also um eine aus Stein gehauene oder aus Holz geschnitzte Götzenstatue, die der Anbetung dient. Die Vulgata orientiert sich insoweit präziser am hebräischen Text:
לא תעשה־לך פסל וכל־תמונה אשר בשמים ממעל ואשר בארץ מתחת ואשר במים מתחת לארץ
פסל ist wörtlich mit Skulptur, Statue zu übersetzen. Im Pentateuch finden sich zahlreiche weitere Textstellen, die sich mit dem Bilderverbot beschäftigen:5Mo 4,16; 5Mo 4,23 ; 5Mo 4,25; 5Mo 5,8; 5Mo 9,12; 5Mo 27,15
Jedoch ließ Mose die Bundeslade mit zwei Cherubim verzieren und schuf außerdem auf Anweisung Gottes die eherne Schlange, die König Hiskia zerstören ließ.
Der unaussprechliche Name Gottes Das Bilderverbot hat dabei eine Parallele in der Weigerung Gottes, seinen Namen preiszugeben: mini|JHWH
Die Übersetzung dieser Textstelle bereitete erhebliche Probleme. In der Vulgata wird die Stelle in Vers 14 in der Gegenwartsform übersetzt: dixit Deus ad Mosen ego sum qui sum ait sic dices filiis Israhel qui est misit me ad vos („ich bin, der ich bin“). Die althebräische Grammatik kennt jedoch nur zwei Zeitformen, womit Vergangenheit oder Zukunft ausgedrückt werden. Der Gottesname JHWH klingt an das hebräische Wort haja an, „sein“, „existieren“. Nach Erich Fromm sei die Nennung des Namens Gottes am besten mit „Mein Name ist Namenlos“ zu übersetzen.Erich Fromm, Gesamtausgabe, Band 6, dtv, München 1989, S. 101 f.
Buch der Weisheit Im Buch der Weisheit, das nicht in den jüdischen Kanon aufgenommen wurde, findet sich ein Erklärungsversuch für die Entstehung der Bilderverehrung bei den anderen Völkern. Es wird als Teil der Septuaginta von Katholiken und orthodoxen Christen, nicht aber von Protestanten, zum Alten Testament gerechnet:
Christentum mini|hochkant=0.8|Darstellung Christi als Geometer. Miniatur aus einer französischen Bible moralisée, 13. Jahrhundert mini|Die Erschaffung Adams. Dargestellt wird, wie Gottvater mit ausgestrecktem Zeigefinger Adam zum Leben erweckt Frühes Christentum Ab dem 3. Jahrhundert beschäftigte sich die christliche Kirche mit der Kunst. Unter Berufung auf das Bilderverbot im Alten Testament wurde teilweise jede religiöse Kunst schroff abgelehnt.Wolf Stadler u. a., Lexikon der Kunst, Band 6, Müller, Erlangen 1994, S. 126. Um 380 legten die apostolischen Konstitutionen fest, dass Maler, Dirnen, Bordellbetreiber, Schauspieler und Faustkämpfer zuerst ihren Beruf aufgeben müssten, um in die Kirche aufgenommen werden zu können.
Dieser Standpunkt wurde aber nicht einheitlich vertreten. Gregor von Nazianz und Asterios von Amasea wandten sich Ende des 4. Jahrhunderts gegen Darstellungen Jesu, weil dieser nicht angemessen abgebildet werden könne. Ein generelles Bilderverbot wurde von ihnen aber nicht vertreten.Wolf Stadler und andere, Lexikon der Kunst, Band 6, Müller, Erlangen 1994, S. 126. Andere Theologen begrüßten bildliche Darstellungen, um die Inhalte der Bibel auch den ungebildeten Bevölkerungsschichten vermitteln zu können, welche des Lesens häufig nicht fähig waren. Dazu gehörten um 400 etwa Basileios der Große, Gregor von Nyssa und Neilos von Ankyra.Wolf Stadler und andere, Lexikon der Kunst, Band 6, Müller, Erlangen 1994, S. 126. Ein ernsthafter Streit entstand daraus zu dieser Zeit noch nicht; Basilius der Große und sein jüngster Bruder Gregor von Nyssa waren mit Gregor von Nazianz eng befreundet.
Ab dem 6. Jahrhundert kam es im Byzantinischen Reich wieder verstärkt zur Ablehnung der Bilder, während die unter arabischer Herrschaft stehenden Patriarchate (Antiochia, Jerusalem und Alexandria) und der Papst weiterhin Künstler förderten. Die Flucht zahlreicher Künstler nach Rom führte dort zu einer kulturellen Belebung.
Byzanz Hauptartikel: Byzantinischer Bilderstreit
Im Byzantinischen Reich kam es zu zwei rigorosen Phasen, in denen mit der Unterstützung der Kaiser alle Bilder aus den Kirchen entfernt und jede Neuherstellung unter Strafe verboten wurde. In der Mitte des 8. Jahrhunderts setzten sich die Kaiser Leo III. und Konstantin V. für Bilderverbote ein. Nach einer liberalen Zwischenzeit kam es dann nochmals in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts unter Leo V. zu entsprechenden Verboten.
Reformation Hauptartikel: Reformatorischer Bildersturm
Der Umgang mit Bildern war in der Reformation heftig umstritten. Zunächst stellte sich bei der Aneignung katholischer Gotteshäuser durch die Protestanten die Frage, ob man nur Heiligenfiguren und ‑darstellungen entfernen oder die Kirchen völlig ausräumen solle. Während Martin Luther und seine Anhänger besonders nach ihrer Erfahrung mit den Verheerungen und Exzessen des Bildersturms solche Bilder, die mit den reformatorischen Glaubensinhalten konform gingen, religiös legitimierten, verwarfen Zwingli und Calvin sämtliche bildlichen Darstellungen in Gottesdiensträumen oder zu sonstigem religiösen Gebrauch.
Islam Hauptartikel: Bilderverbot im Islam
Im Koran findet man kein Bilderverbot. Allerdings lassen sich bereits zu Beginn des 8. Jahrhunderts Überlieferungen nachweisen, die wegen der ausschließlichen Schöpferrolle Gottes von Menschen hergestellte Bilder verbieten wollten. Nach der Lehre einiger islamischen Rechtsschulen ist die Abbildung Gottes oder von Lebewesen mit der Einheit Gottes unvereinbar. Wenn ein Künstler diesen Schöpfungsakt durch ein Bild wiederholen würde, so käme dies einem Anzweifeln des Schöpfers gleich. Im Jahr 722 kam es zu einem Bildersturm unter dem Kalifen Yazîd II.Barbara Finster, in: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hrsg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte – Alltag – Kultur. Beck, München 2001, Artikel Bilderverbot
Auf Münzen erschienen bereits früh Bildnisse der Kalifen. Malerei und Skulpturen wurden mit bildlichen Darstellungen in den Dienst des Hofes gestellt. Damit wurde das Bilderverbot relativiert. Heute bezieht es sich im Wesentlichen auf die Zulässigkeit der Abbildung und die Frage der Abbildbarkeit Gottes sowie auf ikonografische Porträts von Menschen und Tieren in Moscheen.Barbara Finster, in: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hrsg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte – Alltag – Kultur. Beck, München 2001, Artikel Bilderverbot Die Frage der Zulässigkeit von fotografischen Darstellungen von Lebewesen im religiösen Bereich wird innerhalb des Islam seit dem 19. Jahrhundert kontrovers diskutiert.Nimet Şeker: Die Fotografie im Osmanischen Reich. Würzburg: Ergon Verlag 2009. ISBN 978-3-89913-739-2.
Kulturgeschichtliche Bedeutung