mini|Der Römer ist seit 1405 das Rathaus Frankfurts
Politik in Frankfurt am Main ist heute in erster Linie Kommunalpolitik. Frankfurt am Main ist eine kreisfreie Stadt im Bundesland Hessen. Den konstitutionellen Aufbau der Stadt bestimmen die Hessische Gemeindeordnung und die Hauptsatzung der Stadt, deren ursprüngliche Fassung am 5. Juni 1952 in Kraft trat.
Der Magistrat besteht aus dem direkt gewählten Oberbürgermeister als Vorsitzendem, dem Bürgermeister sowie 10 weiteren hauptamtlichen und 14 ehrenamtlichen Stadträten. Oberbürgermeister ist seit dem 11. Mai 2023 Mike Josef (SPD). Die 93 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung werden alle fünf Jahre gewählt, zuletzt bei den Kommunalwahlen in Hessen 2026.
Das Stadtgebiet ist in 16 Ortsbezirke eingeteilt. Grundsätzlich müssen die Ortsbeiräte zu allen Fragen gehört werden, die ihren Ortsbezirk betreffen. Die endgültige Entscheidung über eine Maßnahme obliegt allerdings in der Regel der Stadtverordnetenversammlung, wobei diese bestimmte Kompetenzen auch auf die Ortsbeiräte übertragen kann. Ortsbeiräte in Ortsbezirken mit bis zu 8000 Einwohnern haben 9, mit mehr als 8000 Einwohnern 19 Mitglieder.
Frankfurt war von 1949 bis 1998 in drei, seit der Bundestagswahl 2002 in zwei Wahlkreise (182 und 183) aufgeteilt. Bei den Landtagswahlen in Hessen wird im Stadtgebiet in den sechs Wahlkreisen 34, 35, 36, 37, 38 und 39 gewählt.
Bis zur Annexion durch Preußen 1866 war die Freie Stadt Frankfurt ein souveräner Stadtstaat.
Geschichte Freie Reichsstadt Die Stadt hat ihren Ursprung in der Königspfalz Frankfurt, deren oberster Ministeriale der vom König eingesetzte Vogt (advocatus) war. 1220 schaffte Kaiser Friedrich II. die Vogtei ab. Die Bürgergemeinde erhielt seitdem im Laufe der Zeit mehr und mehr Selbstverwaltungsrechte und Privilegien. Seit 1266 ist ein aus 42 Mitgliedern bestehender Rat als Repräsentant der Frankfurter Bürgerschaft bezeugt. Dessen erste Bank bestand aus 14 Schöffen, Vertretern der Patrizierfamilien, die sich nach dem Anciennitätsprinzip durch Kooptation ergänzten. Die 14 Mitglieder der zweiten Bank waren ebenfalls Patrizier der sogenannten Gemeinde, während die 14 Ratsherren der dritten Bank Handwerker der ratsfähigen Zünfte waren. Als 43. Mitglied gehörte dem Rat der vom Kaiser ernannte Reichsschultheiß an, der die königlichen Regalien zu wahren hatte und in dieser Funktion zunächst noch Stadtoberhaupt war. Ab 1311 wählte der Rat jährlich zwei Bürgermeister durch Kugelung, den Älteren Bürgermeister aus den Schöffen der ersten Ratsbank und den Jüngeren Bürgermeister aus den Mitgliedern der zweiten Ratsbank. Im Mai 1372 erwarb die Stadtgemeinde von Kaiser Karl IV. das Schultheißenamt und damit endgültig die Reichsunmittelbarkeit. Frankfurt gehörte im Reichsstädtekollegium zur Rheinischen Bank.
Im Rheinbund Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches wurde die Stadt mit der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 durch das Fürstentum Aschaffenburg mediatisiert. Die Verwaltung lag in den Händen des von Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg ernannten Bürgermeisters, der zeitweise die französische Amtsbezeichnung Maire führte. 1810 bis 1813 war Frankfurt Hauptstadt des Großherzogtums Frankfurt, in dem sie das Departement Frankfurt bildete. Im Zuge der Befreiungskriege entstand aus dem Großherzogtum das Generalgouvernement Frankfurt.
Freie Stadt Frankfurt 1815 wurde Frankfurt gemäß den Beschlüssen des Wiener Kongresses Freie Stadt und Sitz des Bundestages des Deutschen Bundes. Nach der 1816 verabschiedeten Verfassung, der Konstitutionsergänzungsakte, waren die drei wichtigsten Verfassungsorgane der Gesetzgebende Körper, die ständige Bürgerrepräsentation und der Senat der Freien Stadt Frankfurt. Sie waren untereinander sowie mit der Justizverwaltung verflochten, so dass die Prinzipien der Gewaltenteilung nicht streng eingehalten waren. An der Spitze des Senats standen die beiden jährlich gewählten Bürgermeister: Der Ältere Bürgermeister führte den Vorsitz im Senat und war Chef der auswärtigen Beziehungen sowie des Militärwesens. Er war somit das amtierende Staatsoberhaupt. Der Jüngere Bürgermeister hatte die Leitung der Polizei, des Zunftwesens und der Bürgerrechtsangelegenheiten und war Vertreter seines Kollegen.
Im Kaiserreich Nach der Annexion durch Preußen 1866 kam es zu einer heftigen Diskussion um die künftige kommunalpolitische Verfassung. Die Bürger der Stadt Frankfurt wehrten sich gegen die Übernahme der preußischen Kommunalverfassung und wollten die politischen Institutionen und deren Wahlrecht in die neue Zeit retten. Insbesondere die allgemeine und geheime Wahl der ständigen Bürgerrepräsentation sollte erhalten bleiben und das Dreiklassenwahlrecht nicht eingeführt werden.
Das Gemeindeverfassungsgesetz für Frankfurt einschließlich Sachsenhausen (GemVG) vom 25. März 1867 stellte einen Kompromiss dar. Zwar wurden die Regelungen der preußischen Städteordnung weitgehend übernommen, jedoch erfolgte die Wahl durch allgemeine Wahlen aller Inhaber des Bürgerrechtes (allerdings mit einem Zensus). Gefordert wurde der Besitz eines Wohnhauses oder eines Gewerbes mit mindestens zwei Angestellten oder einem Jahreseinkommen von 700 Gulden. Damit waren bei der ersten Stadtverordnetenwahl von 1867 6200 Bürger stimmberechtigt (davon 5400 aufgrund des Einkommens).
Die Stadtverordnetenversammlung bestand 1867 aus 54 Mitgliedern, die in 11 Wahlbezirken gewählt wurden. Aufgrund des Wahlrechts bildete sich ein Honoratiorenparlament. 24 Stadtverordnete waren Kaufleute, 13 Kaufleute, 9 selbstständige Handwerker, 3 Ärzte, ein Architekt und ein Lehrer bildeten die erste Stadtverordnetenversammlung. Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung wurde der Kaufmann Anton Theodor Brentano. Alle drei Jahre wurde eine Hälfte der Stadtverordneten neu gewählt.
Mit dem GemVG wurde die „unechte Magistratsverfassung“ eingeführt. An der Spitze der Stadt stand nunmehr der Magistrat mit einem 1. Bürgermeister, der den Titel „Oberbürgermeister“ erhielt, einem 2. Bürgermeister sowie 10 besoldeten und 14 unbesoldeten Mitgliedern. Die Beigeordneten wurden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.
Der Oberbürgermeister wurde bis 1918 vom König aus drei Vorschlägen ernannt. Seine Amtsdauer betrug zwölf Jahre. Erster Oberbürgermeister wurde der ehemalige Senator Daniel Heinrich Mumm von Schwarzenstein.
Im Reichstag des Norddeutschen Bundes von 1867 bis 1871 vertrat Mayer Carl von Rothschild die Stadt Frankfurt. 1871 berief ihn der König als ersten Juden in das preußische Herrenhaus.
Bei den Reichstagswahlen im Deutschen Reich von 1871 bis 1918 bildete der Stadtkreis Frankfurt am Main den Wahlkreis Wiesbaden 6. Erster Frankfurter Reichstagsabgeordneter wurde Leopold Sonnemann (1871 bis 1884). 1884 wurde Adolf Sabor zum ersten sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Frankfurts gewählt, sein Nachfolger wurde 1890 Wilhelm Schmidt. 1907 bis 1912 gehörte Rudolf Oeser (DVP) dem Reichstag an, 1912 bis 1918 Max Quarck (SPD).
Der Stadtkreis Frankfurt entsandte einen Abgeordneten in das preußische Abgeordnetenhaus (Wahlkreis Wiesbaden 11) und besaß ein Präsentationsrecht zum Preußischen Herrenhaus, das bis 1918 durch den jeweiligen Oberbürgermeister wahrgenommen wurde. Zu den Frankfurter Abgeordneten im preußischen Landtag gehörten Guido Weiss (1869/70), Eugen Lucius (1878/79), Josef Stern (1882/85), Albert von Metzler (1885/93), Walther vom Rath (1894/98), Karl Flesch (1906/15), Adolf Haeuser (1915/18) und Ludwig Heilbrunn (1915/18).
Weimarer Republik Nach 1918 wurde der Oberbürgermeister vom preußischen Staatsministerium auf Vorschlag der Stadtverordnetenversammlung bestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung wurde gemäß dem neuen preußischen Gemeindewahlrecht vom 24. Januar 1919 nach dem Prinzip des Verhältniswahlrechtes gewählt, woraus sich starke Verschiebungen hin zu den kleinen Parteien ergaben. Auch wurde das Frauenwahlrecht eingeführt und die Wahlen waren allgemein und geheim. Die nun 96 Stadtverordneten tagten nicht mehr im alten Sitzungssaal im Haus Limpurg, sondern im Bürgersaal.
Nachdem die SPD mit 46,4 % der Stimmen die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung in Frankfurt klar gewonnen hatte, erwartete man auch bei der ersten Kommunalwahl am 2. März 1919 einen deutlichen Sieg der SPD. Mit 36,2 % der Stimmen wurde die SPD zwar stärkste politische Kraft im Römer, lag aber deutlich unter den Erwartungen. Hierzu hatte auch die Wahlbeteiligung beigetragen, die von 79 % auf 57,7 % gefallen war. Die Sozialdemokraten sollten jedoch bis zum Ende der Weimarer Republik immer die stärkste Partei in Frankfurt bleiben.
Mit der Wahl einer demokratischen Stadtverordnetenversammlung endete auch die Legitimität des Frankfurter Arbeiter- und Soldatenrates, der nach der Novemberrevolution die Macht übernommen hatte. Der Arbeiterrat hatte für den 13. Juni 1919 zu einem Generalstreik aufgerufen, der zu Krawallen in der Stadt führte. In der Folge beantragte der Magistrat am 30. Juli 1919, dem Arbeiter- und Soldatenrat die Verwaltung zu entziehen. Die Stadtverordnetenversammlung billigte dies am 6. Januar 1920.
Mit Meta Quarck-Hammerschlag (SPD) gehörte ab 1919 erstmals eine Frau dem Frankfurter Magistrat an. 1921 kam Else Alken (Zentrum) als zweite Frau hinzu.
Die sich aus der preußischen Städteordnung für die östlichen Provinzen ergebende Zahl der Stadtverordneten von 96 wurde als zu hoch empfunden. Daher beschloss die Stadtverordnetenversammlung per Satzung am 26. Februar 1924 eine Reduzierung auf 71 Abgeordnete.
Die erste Oberbürgermeisterwahl durch die Stadtverordneten fand 1924 statt. Der Magistrat hatte auf eine öffentliche Ausschreibung der Stelle verzichtet und versucht, Persönlichkeiten für die Wahl durch direkte Ansprache zu gewinnen. Dies scheiterte jedoch, so dass am 2. Oktober 1924 der Stadtrat Ludwig Landmann, der bisherige Oberbürgermeister Georg Voigt und der kommunistische Reichstagsabgeordnete Iwan Katz kandidierten.
Im ersten Wahlgang erhielt Landmann 34, Voigt 27 und Katz 9 Stimmen. In der Stichwahl setzte sich Landmann mit 61 Stimmen durch und wurde am 31. Oktober 1924 durch das Staatsministerium bestätigt.
Ergebnisse bei den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Die erste Wahl zur Stadtverordnetenversammlung nach der Novemberrevolution fand am 2. März 1919 statt. Die Wahlbeteiligung war mit 57,7 % niedrig. Von den 308.051 Stimmberechtigten wurden 177.402 Stimmen abgegeben.Karl Maly: Das Regiment der Parteien, Seite 191–192 Eigentlich wurde die Stadtverordnetenversammlung für 3 Jahre gewählt. Aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Lage wurde die Wahl mehrfach verschoben und fand am 4. Mai 1924 gemeinsam mit den ersten Reichstagswahlen 1924 statt. Auch hierdurch bedingt betrug die Wahlbeteiligung 72,5 %.Karl Maly: Das Regiment der Parteien, Seite 370 Die dritte Wahl fand regulär am 20. Mai 1928 mit einer Wahlbeteiligung von 71,3 % statt.Karl Maly: Das Regiment der Parteien, Seite 458–459 Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 12. März 1933 vorzeitig eine neue Stadtverordnetenversammlung gewählt.Karl Maly: Das Regiment der Parteien, Seite 540