Das Sondergericht Frankenthal war von 1933 bis 1938 ein Sondergericht mit Sitz in Frankenthal.

Geschichte Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 21. März 1933 reichsweit für jeden Oberlandesgerichtsbezirk ein Sondergericht eingerichtet, insgesamt also 26.Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Sondergerichten vom 21. März 1933 (Reichsgesetzbl. I, S. 136ff.) Digitalisat auf ALEX Am Oberlandesgericht Zweibrücken entstand kein Sondergericht. Das Sondergericht für den Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken wurde als Sondergericht Frankenthal am Landgericht Frankenthal gebildet.Tobias Haaf, Sondergerichte (1933-1945), publiziert am 20. Februar 2023, in: Historisches Lexikon Bayerns, , abgerufen am 26. Februar 2025.

1938 schlossen die Nationalsozialisten die Pfalz und das Saargebiet zum Gau Saarpfalz zusammen. In diesem Zusammenhang wurden das Sondergericht Saarbrücken und das Sondergericht Frankenthal aufgehoben und stattdessen das Sondergericht Kaiserslautern gebildet.

Tätigkeit Die Arbeit des Sondergerichts wurde in zwei unterschiedlichen Untersuchungen dargestellt, die leicht abweichen.

Jahr Hauptverhandlungen Urteile Angeklagte 1933 109 (105) ? 131 1934 52 (47) ? 55 1935 40 (30) ? 54 1936 192 172 ? 1937 132 111 ? 1938 26 21 ?

Die Entscheidungen lauteten weitaus überwiegend auf schuldig, Rechtsgrundlage war überwiegend die Heimtückeverordnung.

Literatur Joachim Henning: Die Sondergerichte der NS-Zeit; in: Charlotte Glück und Martin Baus (Hrsg.): Recht.Gesetz.Freiheit. 200 Jahre Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, S. 237–245, Digitalisat.

Einzelnachweise

Kategorie:Organisation (Frankenthal (Pfalz)) Frankenthal Kategorie:Gerichtsgründung 1933 Kategorie:Aufgelöst 1938