mini|Offizielles Logo des Kantons Genf
Genf (, , , ), amtlich französisch , ist ein Kanton der Schweiz. Er liegt in der frankophonen Romandie, zählt zur grenzüberschreitenden Metropolregion Genf-Lausanne und grenzt an Frankreich sowie an den Kanton Waadt. Der Hauptort ist die gleichnamige Stadt Genf.
Geschichte
mini|Karte zur Entstehung des schweizerischen Kantons Genf und der Freizonen 1814–1860
Der Kanton Genf wurde 1815 aus der Stadtrepublik Genf, deren Untertanengebieten sowie den ihm vom Wiener Kongress zugesprochenen französischen und savoyardischen Territorien (z. B. Stadt Carouge) gebildet (→ siehe Geschichte des Kantons Genf). Die eidgenössische Tagsatzung bewilligte am 12. September 1814 offiziell die Aufnahme Genfs als 22. Kanton in die Eidgenossenschaft. Der Vereinigungsvertrag wurde am 19. Mai 1815 unterzeichnet. Die Abtretungen der Gebiete Frankreichs und des Königreichs Sardinien wurden im Zweiten Pariser Frieden 1815 und im Vertrag von Turin 1816 geregelt.
Das aristokratische Regime hielt sich bis zur liberalen Revolution vom 7. Oktober 1846. Im folgenden Jahr 1847 gab sich Genf eine neue Kantonsverfassung und stimmte 1848 der neuen Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu. Seither gehört es zu den sozial-liberalen Kantonen der Schweiz.
Am 3. März 2024 wurde die bis dato inoffizielle Hymne des Kantons Genf () durch die Stimmberechtigten mit 61,77 Prozent (75'671 Stimmen) als offizielle Kantonshymne in der Kantonsverfassung aufgenommen. Die Wahlbeteiligung lag bei 52,57 Prozent. Am 23. März 2024 trat die Verfassungsänderung in Kraft.
Geographie Der Kanton Genf bildet den südwestlichen Zipfel der Schweiz. Er liegt in der Romandie (französischsprachige Schweiz) und ist fast völlig von französischem Gebiet umgeben: Seine Grenze zu Frankreich – und dessen Départements Ain und Haute-Savoie – ist 103, die zum Schweizer Kanton Waadt dagegen nur 4,5 Kilometer lang.
Der Kanton umschliesst das südwestliche Ende des Genfersees, am Ausfluss der Rhone Richtung Mittelmeer. Der zweite wichtige Fluss ist die Arve, die, von Chamonix kommend, sich in Genf mit der Rhone vereint. Weitere kleinere Seen und Weiher befinden sich größtenteils im westlichen Teil des Kantons.
Der Kanton liegt im «Genfer Becken» («cuvette genevoise») zwischen den vier höchsten Gipfeln der Gebirgskette Jura und den französischen Bergen Vuache, Salève und Voirons. Die Landschaft ist hügelig. Den höchsten Punkt () bildet der Grenzstein Nr. 141 bei Les Arales beim Weiler La Monniaz in der Gemeinde Jussy, der niedrigste Punkt () ist zugleich der westlichste Punkt der Schweiz und liegt an der Rhone bei Chancy.
Die politische Gemeinde Céligny bildet zwei Exklaven des Kantons Genf im Kanton Waadt am rechten Ufer des Genfersees.
Das unterste Seebecken, die Rhone und ihre Ufer sowie die Täler der Nebenflüsse Allondon (rechts) und Laire (links) sind Ramsar-Schutzgebiete. Auf nationaler Ebene ist das 19,294 Quadratkilometer große Gebiet als Wasser- und Zugvogelreservate, als Landschaft von nationaler Bedeutung und durch andere Bundesinventare geschützt. Das Tal des Allondon wurde vom Kanton bereits 1968 unter Naturschutz gestellt, nachdem in den 1940er Jahren Pläne für den Bau eines Stausees ausgearbeitet worden waren.
Bevölkerung Per betrug die Einwohnerzahl des Kantons Genf . Die Bevölkerungsdichte liegt mit Einwohnern pro Quadratkilometer deutlich über dem Schweizer Durchschnitt ( Einwohner pro Quadratkilometer). Der Ausländeranteil (gemeldete Einwohner ohne Schweizer Bürgerrecht) bezifferte sich am auf Prozent, während landesweit Prozent Ausländer registriert waren. Per betrug die Arbeitslosenquote Prozent gegenüber Prozent auf eidgenössischer Ebene.
Sprachen Amtssprache ist Französisch. Die Gebärdensprache ist anerkannt ( Genfer Verfassung).
Die ursprüngliche Sprache der Region, das Frankoprovenzalische, wurde auf kanzleisprachlicher Ebene im Spätmittelalter vom Französischen abgelöst, hielt sich aber auf dialektaler Ebene besonders in den bis 1815 savoyischen Gemeinden noch bis ins 20. Jahrhundert. Heute ist das Genfer Patois ausgestorben.Wulf Müller: Zur Sprachgeschichte der Suisse romande. In: Schweizerdeutsches Wörterbuch. Schweizerisches Idiotikon. Bericht über das Jahr 2002. [Zürich] 2003, S. 11–24.
81 Prozent der Kantonsbevölkerung geben Französisch, 11 Prozent Englisch, 10 Prozent Portugiesisch, 8 Prozent Spanisch, 7 Prozent Italienisch und 5 Prozent Deutsch als Hauptsprache(n) an. (Aufgrund von Mehrfachnennungen ergibt das Total nicht 100 Prozent.)
Religionen – Konfessionen Staat und Kirche sind seit 1907 nach französischem Vorbild getrennt.
Ende 2024 gaben 26,6 % der befragten Personen ab 15 Jahren an katholisch zu sein, 6,7 % waren evangelisch, 5,7 % gehörten einer weiteren christlichen Glaubensgemeinschaft an, 7,8 % waren muslimischen Glaubens, 0,9 % gehörten einer jüdischen Gemeinschaft an, 1,3 % waren Mitglieder sonstiger Glaubensgemeinschaften und 51,0 % waren konfessionslos oder wollten keine Angabe machen.Religionszugehörigkeit nach Grossregion und Kanton, 2024 Ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren
Die bereits vor 1815 zu Genf gehörenden Gebiete waren herkömmlich reformiert, die am Wiener Kongress angeschlossenen, vormals französischen und savoyardischen waren herkömmlich katholisch. Infolge Zuwanderung nahm der katholische Bevölkerungsanteil im 19. und 20. Jahrhundert stark zu und übertraf den reformierten Anteil ab dem ausgehenden 19. Jahrhundert.Geographisches Lexikon der Schweiz, Band II: Emmenholz – Kraialppass. Attinger, Neuenburg 1904, S. 257 und 260; Historisches Lexikon der Schweiz, Band V: Fruchtbarkeit – Gyssling. Schwabe, Basel 2006, S. 236, 250, 254 f.
Verfassung und Politik Die gegenwärtige Genfer Kantonsverfassung wurde am 14. Oktober 2012 in einer Volksabstimmung (54,1 Prozent Ja-Stimmen) angenommen und trat per 1. Juni 2013 in Kraft.Constitution de la République et canton de Genève. Deutsche Übersetzung: Verfassung der Republik und des Kantons Genf. Sie löste dabei die formal vom Jahre 1847, aber 1958 grundlegend überarbeitete bisherige Verfassung ab.
Das politische Leben in Genf ist von – für Schweizer Verhältnisse – besonders heftigen Auseinandersetzungen geprägt, insbesondere zwischen der mehrheitlich linken Stadtregierung und der mehrheitlich bürgerlichen Kantonsregierung. Für die regelmässigen Konflikte und Skandale wurde der Begriff der Genferei geprägt.Matthias Chapman: «Genf torkelt von einem Blödsinn zum nächsten», Der Bund vom 23. Januar 2012.
Direktdemokratische Volksrechte 3 Prozent der Genfer Stimmberechtigten können innerhalb von vier Monaten auf dem Weg der Volksinitiative selbst den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung eines Gesetzes vorschlagen; für eine Teil- oder Totalrevision der Verfassung bedarf es der Unterschriften von 4 Prozent der Stimmberechtigten.
Verfassungsänderungen unterliegen dem obligatorischen Referendum und sind damit zwingend der Volksabstimmung zu unterbreiten.
Ebenfalls 3 Prozent der Stimmberechtigten können auf dem Weg des fakultativen Referendums verlangen, dass ein vom Grossen Rat erlassenes Gesetz oder grossrätliche Beschlüsse, die bedeutende Finanzausgaben zur Folge haben, der Volksabstimmung unterworfen werden. Gesetze, die eine neue oder die Änderung einer bisherigen Steuer vorsehen, sowie Gesetze, die das Mietrecht betreffen, bedürfen der Unterschrift von nur 500 Stimmberechtigten. Der Grosse Rat kann ferner auch von sich aus Gesetze der Volksabstimmung unterbreiten.
Für Volksinitiativen und Referenden auf kommunaler Ebene bedarf es in Gemeinden mit bis 5000 Stimmberechtigten der Unterstützung durch 20 Prozent, in Gemeinden mit 5000 bis 30'000 Stimmberechtigten der Unterstützung durch 10 Prozent und in Gemeinden mit mehr stimmberechtigten Einwohnern der Unterstützung durch 5 Prozent der Stimmberechtigten.
Legislative
Das Kantonsparlament, der Grosse Rat (Grand Conseil), hat 100 Mitglieder (Grossräte). Sie werden vom stimm- und wahlberechtigten Volk in einem einzigen Wahlkreis nach dem Proporzwahlrecht für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Es gilt eine Sieben-Prozent-Hürde.
+ Wahl zum Grossen Rat des Kantons Genf vom 2. April 2023Élection du Grand Conseil du 2 avril 2023 (Wahl des Grossen Rats am 2. April 2023). Republik und Kanton Genf. Abgerufen am 15. April 2018. Partei Prozent Sitze Sitzverteilung Wähleranteil in Prozent FDP.Die Liberalen (FDP) 19,02 22 Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) 14,65 18 Grüne Partei der Schweiz (GPS) 12,93 15 Mouvement citoyens genevois (MCG) 11,72 14 Schweizerische Volkspartei (SVP) 10,69 12 Libertés et Justice Sociale (LJS) 8,45 10 Die Mitte 7,88 9 Grünliberale Partei (glp) 6,62 – sonstige Parteien 8,03 –
Exekutive Die Kantonsregierung, der Staatsrat (Conseil d’État), besteht aus sieben Mitgliedern (Staatsräten). Die Staatsräte werden vom Volk nach dem Majorzwahlrecht für eine feste Amtszeit von ebenfalls fünf Jahren gewählt, wobei der erste Wahlgang gleichzeitig mit den Wahlen zum Grossen Rat stattfindet. Aus seiner Mitte wählt der Staatsrat seinen Präsidenten für die gesamte fünfjährige Amtszeit (gemäss der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wird in absehbarer Zeit allerdings wieder die einjährige Präsidentschaft eingeführt).
+ Mitglieder des Genfer Staatsrates (Amtsperiode 2023–2028) Staatsrat Partei Departement (französischsprachig) Nicolas Walder Grüne Département du territoire (DT) Nathalie Fontanet FDP Département des finances, des ressources humaines et des affaires extérieures (DF) Thierry Apothéloz SP Département de la cohésion sociale (DCS) Anne Hiltpold (Präsidentin) FDP Département de l’instruction publique, de la formation et de la jeunesse (DIP) Carole-Anne Kast (Vizepräsidentin) SP Département des institutions et du numérique (DIN) Pierre Maudet — Département de la santé et des mobilités (DSM) Delphine Bachmann Mitte Département de l’économie et de l’emploi (DEE)
Judikative Die Organisation der Gerichte ist Gegenstand des Genfer Gerichtsverfassungsgesetzes von 2010.Loi sur l’organisation judiciaire (Gesetz über die rechtsprechende Organisation). Vom 26. September 2010. Republik und Kanton Genf. Abgerufen am 27. Dezember 2013. Erstinstanzliche Gerichte sind das Zivilgericht (Tribunal civil) und das Strafgericht (Tribunal pénal), die beide in mehrere Sektionen gegliedert sind. Gericht zweiter Instanz in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten ist der in mehrere Abteilungen gegliederte Justizhof (Cour de justice). Ferner gibt es Spezialgerichte wie das Jugendgericht (Tribunal des mineurs), das Gericht in Kindes- und Erwachsenenschutzsachen (Tribunal de protection de l’adulte et de l’enfant) – dessen Richter zugleich als Friedensrichter (Juges de la paix) amten – und das gewerbliche Schiedsgericht (Juges prud’hommes). Das bisherige Geschworenengericht (Cour d’assises) ist mit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung, die keine Prozesse gemäss dem Unmittelbarkeitsprinzip mehr vorsieht, 2011 hinfällig geworden.
Die Verfassungsgerichtsbarkeit wird durch das Verfassungsgericht (Cour constitutionnelle) ausgeübt, das auf Verlangen die Übereinstimmung kantonaler Erlasse mit übergeordnetem Recht überprüft, Streitigkeiten bezüglich der Ausübung kantonaler und kommunaler politischer Rechte behandelt und Konflikte zwischen Staatsgewalten (autorités) entscheidet.
Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten beurteilen das Verwaltungsgericht erster Instanz (Tribunal administratif de première instance) und der eine Abteilung des Cour de justice bildende Verwaltungsgerichtshof (Cour de droit public).
Der Kanton Genf kennt seit 2005/2006 nach französischem Vorbild einen verwaltungsunabhängigen Rechnungshof (Cour des comptes), dessen sechs Mitglieder die öffentlichen Finanzen kontrollieren.