mini|Heerführer der Comitatenses und Limitanei im 5. Jahrhundert n. Chr. mini|Die Kastelle des Dux Mogontiacensis in der Notitia Dignitatum. mini|Münzbild von Theodosius’ I. Der Kaiser bekleidete in jungen Jahren (um 373) das Amt des Dux Moesiae primae. mini|Sesterz des Maximinus Thrax, vermutlich bekleidete er um 233 das Amt eines Dux ripae in der Provinz Mesopotamien

Der (lateinisch „Anführer“ von „führen“, auch „ziehen“; Plural ) entstand als militärischer Rang im spätantiken Römischen Reich und war der Amtstitel für die Befehlshaber der Grenztruppen (Limitanei).

Römisches Reich Entwicklung Während der Republik und im frühen Prinzipat bezeichnete dux keinen bestimmten Rang; dies änderte sich erst im Verlauf des 3. Jahrhunderts. Im Zuge der tiefgreifenden Reformen Diokletians und seiner Nachfolger wurde das Amt am Ende des 3. Jahrhunderts etabliert. Ziel war es, damit das Problem der militärisch-zivilen Zwischenstellung der Statthalter zu beseitigen; letztere waren oft für die reichsinternen Auseinandersetzungen in der Reichskrise des 3. Jahrhunderts mitverantwortlich gewesen.Michael Zerjadtke: Das Amt Dux in Spätantike und frühem Mittelalter: Der ducatus im Spannungsfeld zwischen römischem Einfluss und eigener Entwicklung. Verlag Walter de Gruyter, Berlin 2018, S. 34–35. Nun wurden die Statthalter in der Regel auf zivile Aufgaben beschränkt, während das Kommando über die Truppen an Militärs übertragen wurde.

Die Duces stiegen in der Spätantike im Regelfall aus den Rängen der Comitatenses auf (Tribunat). Wenn sie ihren Abschied nahmen, wurden Tribunen auch sehr oft mit dem Rang eines dux aus der Armee entlassen. Ab Valentinian I. (um 370) gehörten die Duces dem neu geschaffenen Rang der zweiten senatorischen Rangklasse an, den viri spectabiles. Ursprünglich bezeichnete dieser Titel aber einen Offizier, der in außergewöhnlichen Krisenzeiten eine Kommandobefugnis erhielt, die über seinen eigentlichen Rang hinausging. Oft hört man von Primi piliLagerführer eines Legionskastells. Im römischen Heer der erste Centurio der Triarier; seit Marius der erste Centurio der ersten Kohorte und oberster Centurio der Legion. Er hatte den Adler (aquila) in seiner Obhut, verwaltete das Vermögen seiner Legion und wurde bei Versammlungen des Kriegsrats als Berater hinzugezogen. Nach vollendeter Dienstzeit genoss er unter den Kaisern besondere Privilegien. als duces legionis oder auch von Offizieren im Senatsrang, die als Duces für Land- und Marineeinheiten einer Provinz, einer Armee oder einzelner Vexillationen genannt werden. Einem Präfekten der Flotte in Misenum wurde zum Beispiel der Rang eines dux per Africam, Numidiam et Mauretaniam verliehen. Er erhielt dadurch ein Kommando mit weitgehender Handlungsfreiheit, um Piraten im westlichen Mittelmeer zu bekämpfen. Diese Heerführer bildeten den Übergang zu den Duces des 4. bis 6. Jahrhunderts.

Seit den Reichsreformen Diokletians und Konstantins I., bei denen militärische und zivile Verwaltung in der Praxis weitgehend voneinander getrennt wurden (vgl. Spätantike), konnte der dux limitis ganz klar als Militärkommandeur einer Provinz, vor allem einer Grenzprovinz, definiert werden. Zwölf waren im Westen stationiert, dreizehn im Osten des Reiches. Eine Ursache dafür war vielleicht auch der zunehmende Unwillen römischer Bürger, in die Armee einzutreten, und die in weiterer Folge damit verbundene „Barbarisierung“ des Offizierskorps, doch ist dies in der neueren Forschung umstritten. Hauptgrund war aber wohl die Furcht der Kaiser vor Usurpationen: Der zivile Statthalter (Praeses) und der Dux mussten sich nun die Macht über die Provinz teilen, wurden dadurch voneinander abhängig und kontrollierten sich gegenseitig. Infolgedessen herrschte zwischen ihnen oft ein gespanntes Verhältnis.

In besonders unruhigen Regionen wie zum Beispiel Isaurien, Mauretanien und Arabien wurde die Teilung zwischen ziviler und militärischer Verwaltung von Diokletian hingegen nicht durchgeführt. Bedingt durch die stetige Bedrohung von Räuberbanden und Nomadenstämmen vereinigte der Dux hier nach wie vor beide Kompetenzen in seinem Amt. Die Beibehaltung des alten Systems erschien dem Herrscher wohl praktischer. Die Statthalter dieser unwirtlichen und wenig ertragreichen Provinzen wären wohl auch kaum in der Lage gewesen eine Revolte gegen die Zentralregierung anzuzetteln.

Generell war der Dux allerdings nicht für die Belange der Zivilverwaltung zuständig. Besonders im Osten, zumal seit der Zeit Justinians, gab es aber wieder zunehmend Machtbündelungen in den Händen der Duces, da der Kaiser das Trennungsprinzip teilweise aufgehoben und den Dux in einigen Fällen sogar über den Statthalter gestellt hatte. Eine fundamentale Änderung des spätantiken Systems trat für das Ostreich aber erst ab dem 7. Jahrhundert unter Kaiser Herakleios im Zuge der Expansion des Islam und der Umwandlung der Provinzen in Themen in Kraft.

Funktionen Wichtigste Aufgabe des Dux war die Sicherung einer oder – seltener – mehrerer Provinzen nach außen (siehe Dux Pannoniae Primae et Norici Ripensis) und innen, zum Beispiel militärisches Vorgehen gegen christliche Häretiker oder „Heiden“. Duces wurden als Kommandeure an weniger gefährdeten Abschnitten der Reichsgrenze eingesetzt und sollten im Krisenfall bis zum Eintreffen einer Interventionsstreitmacht unter dem Imperator oder dem magister militum versuchen ihr Stellungen zu halten. An den Brennpunkten der Grenze standen hingegen die comes rei militaris, die auch als direkte Vorgesetzte der benachbarten duces fungieren sollten. Wo keine comes verfügbar waren, waren die duces direkt dem magister militum unterstellt.Michael Zerjadtke: Das Amt Dux in Spätantike und frühem Mittelalter: Der ducatus im Spannungsfeld zwischen römischem Einfluss und eigener Entwicklung. Verlag Walter de Gruyter, Berlin 2018, S. 35.

Neben seinen standortgebundenen Verbänden (Limitanei/Ripenses) und Marineeinheiten konnte seit dem 5. Jahrhundert ein Dux, ausgestattet mit den Befugnissen eines Comes, mitunter auch über mobile Einheiten des Feldheeres (Comitatenses) verfügen (zum Beispiel Comes litoris Saxonici per Britanniam). Vielleicht ist dies eine Erklärung dafür, dass in der westlichen Notitia Dignitatum (um 425) eine ganze Reihe von Einheiten erscheinen, die gleichzeitig in den Listen der Duces und der Heermeister angegeben werden. 492 n. Chr. unterstellte der Ostkaiser Anastasios I. auch die mobilen Truppen endgültig den Duces. Unterstützt wurde er dabei von den Mitgliedern seines Verwaltungsstabes, officium, die auch für alle Handlungen und Anordnungen ihres unmittelbaren Vorgesetzten haftbar gemacht werden konnten.

Zu den Aufgaben eines Dux zählten des Weiteren Neubau, Instandhaltung und Reparatur der örtlichen Befestigungsanlagen und von Kriegsschiffen. Größere Bauvorhaben an den Grenzabschnitten wurden hingegen direkt vom Kaiser veranlasst. Gelegentlich mussten seine Männer sogar ausrücken, um Tiere für die aufwendigen Zirkusspiele in Rom und Konstantinopel einzufangen. Das Recht, Urlaub (commeatus) zu gewähren, stand nur den Duces zu, rangniederen Offizieren blühte eine Geldstrafe, wenn sie hier eigenmächtig handelten. Der Dux hatte auch das Recht, direkt mit dem Kaiser Kontakt aufzunehmen, da es keinen explizit geregelten Instanzenweg gab. Auch die Militärgerichtsbarkeit lag in seinen Händen; bis 413 waren allerdings in Zivilrechtssachen noch der Statthalter oder der Vikar für die Soldaten zuständig. Nur bei Streitigkeiten zwischen Zivilisten und Soldaten zog der Vikar der Diözese das Verfahren an sich, falls sich der Dux mit dem Statthalter nicht über den Gerichtsstand einigen konnte.

Die Rekrutierung und die Zuteilung der Verpflegung waren Aufgaben der Prätorianerpräfektur, da die Stellung von Rekruten als ein Aspekt der Steuerlast für die Grundbesitzer angesehen wurde. Die von kaiserlichen Gütern überstellten Rekruten wurden vom Amt des comes rerum privatarum zugeteilt. Der Dux hatte sie entgegenzunehmen und dann ihren jeweiligen Einheiten zuzuteilen. Das Gleiche galt auch für die von der Zivilverwaltung gelieferten Naturalien. Konstantin der Große ordnete an, dass die Duces zuerst alle neu angeworbenen Rekruten persönlich in Augenschein nehmen sollten, um die Untauglichen sofort aussortieren zu können. Ob dies in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt wurde, ist unklar. Nach Ableistung des Eides waren sie dem Dux allein verantwortlich. Auch Deserteure durfte er – ohne Rücksprache mit den Zivilbehörden – verfolgen und aburteilen.Ralf Scharf S. 55

An die Zivilverwaltung musste der Dux alle regelmäßig Aufstellungen über seinen Materialverbrauch übermitteln. Sein officium musste zudem auch alle vier Monate dem praefectus praetorio, dem höchsten zivilen Amtsträger, Rechenschaft über den Verbrauch an Geld und Nachschubgütern ablegen. Dies ermöglichte wenigstens eine rudimentäre Kontrolle und machte das Militär von den Zivilbehörden abhängig. Alle Gelder, die er zur Aufrechterhaltung von Wehrfähigkeit und Infrastruktur seiner Armee benötigte, mussten vorher von der zuständigen Präfektur genehmigt werden. Dazu kam noch, dass die anfallenden Gebühren für die Ausstellung seiner Ernennungsurkunde jeweils an die Kanzleien des Präfekten und des magister militum abgeführt werden mussten. Der Dux unterstand in der militärischen Hierarchie dem comes, der wiederum dem jeweiligen magister militum unterstand.

Diplomatische Aufgaben hatte der Dux normalerweise nicht, wohl aber die Pflicht, fremde (zumal persische) Gesandtschaften zu empfangen und für ihre reibungslose und sichere Weiterreise in die kaiserliche Residenz zu sorgen, wobei er unter anderem auch den kaiserlichen Kurierdienst (Cursus publicus) in Anspruch nehmen durfte. Sonst hatte er für Letzteren nur eingeschränkte Nutzungsrechte; im Ostreich erhielt er pro Jahr dafür eine genau festgelegte Anzahl von Berechtigungsscheinen (evectiones), die für ein Jahr reichen mussten. Damit sollte dem häufigen Missbrauch des Cursus entgegengewirkt werden.

Amtsbezeichnungen und Rangordnung Befehligte ein Dux die Truppen einer Grenzprovinz, so lautete seine vollständige Titulatur Dux limitis provinciae illius, hatte er ein anderes Kommando inne, so wurde er einfach als Dux provinciae illius bezeichnet. Die Benennung des Amtssprengels eines spätrömischen Dux ist mit der eines Comes vergleichbar: Die meisten Amtsbezeichnungen gehen auf die Provinzen zurück, in denen ein Dukat eingerichtet wurde, wie etwa der Dux Belgicae secundae oder der Dux Mesopotamiae. Der Dux Britanniarum bildete hier eine Ausnahme, er war nach einer ganzen Diözese benannt.

In der römischen Militärhierarchie war der Dux im Rang dem Comes untergeordnet. Mehrfach wurde aber an Duces zusätzlich der Comes-Titel verliehen, was einen Zuwachs an Ansehen und Macht bedeutete, seine ursprünglichen Aufgaben im Wesentlichen jedoch nicht veränderte. Hatte er sich durch besondere Leistungen ausgezeichnet, führte er zusätzlich mitunter auch den Titel eines Comes primi ordinis und durfte sich comes et dux nennen, was ihn über den zivilen Statthalter (Praeses) hinaushob. Mit dem Kommando über einige besonders wichtige Provinzen war automatisch die comitiva primi ordinis verbunden. In diesem Fall wurde der jeweilige Amtsinhaber als comes limitis oder comes rei militaris bezeichnet.