mini|6. Verhör der Catherine Repond, genannt Catillon, am 5. Juli 1731 in Corbières mini|Auf dem Martini-Plan von 1606 ist der Bösturm (mauvaise tour) links neben dem Kathedralen­turm in der Murtengasse zu sehen, eins der Gefängnisse, wo Verhöre durchgeführt und Geständnisse oft unter Folter erpresst wurden mini|Holzschnitt eines unbekannten Künstlers, um 1489: Hexen, die ein Gebräu brauen, um ein Ha­gelwetter heraufzubeschwören mini|Hexenflug der Waldenser, Miniatur in einer Handschrift von Martin Le Franc, Le champion des dames, 1451

Die Hexenprozesse in Freiburg waren Teil einer gross angelegten, in der Schweiz organisierten Hexenverfolgungskampagne, die mit den Hexenprozessen im Wallis ab 1428 begann. Zu dieser Zeit legten das Konzil von Basel und verschiedene päpstliche Bullen, darunter die Vox in Rama, den Grundstein für die Verurteilung der Hexerei als Ketzerei sowie für die Möglichkeit, Hexenprozesse von einem Inquisitionsgericht untersuchen zu lassen. Im Kontext von Freiburg im Üechtland begannen die konstituierenden Prozesse der Hexenverfolgung 1429 und wechselten sich ab mit Prozesswellen, die sich 1399 und 1430 gegen die Waldenser richteten. Sie markierten den Beginn der Inquisition in der Westschweiz. Dieser enge Wechsel zwischen Ketzer- und Hexenprozessen ist eine Besonderheit der frühen Hexenprozesse in Freiburg.

Diese Prozesse sind im regionalen Kontext der territorialen Herausforderungen der Stadt Freiburg im 16. Jahrhundert zu sehen, die ihren Einfluss ausweiten wollte. Sie sind repräsentativ für die Verschiebung der Ketzerprozesse zu Hexenprozessen, wobei gleichzeitig die Frauen, die in diesen Verfahren angeklagt wurden, in den Vordergrund rückten.

Die Prozesse wurden in gesetzliche Register eingetragen und finden sich auch in Auszügen aus Gemeinderechnungen, die seit den 1990er Jahren von Archivaren und Historikern in der Schweiz ausgewertet werden.

Historischer Kontext Europäischer Kontext 1199 legte Papst Innozenz III. auf europäischer Ebene den Grundstein für die mittelalterliche Inquisition. Im Jahr 1231 veröffentlichte Gregor IX. die päpstliche Bulle Excommunicamus, die sich gegen Häretiker richtete. Damit übertrug er die Aufgabe der Verurteilung von Ketzern einem Sondergericht, der Inquisitio hereticae pravitatis. Im Jahr 1233 folgte die erste Bulle gegen Hexerei, die Vox in Rama. 1318 wurden die Rechte der Inquisitoren nach einer Vergiftungs- und Verhexungsaffäre gegen Papst Johannes XXII. durch eine Bulle erweitert. Im August 1326 schliesslich wurde in der päpstlichen Bulle «Super illius specula» die Hexerei mit der Ketzerei gleichgesetzt. All diese Elemente schufen die rechtliche Voraussetzung, Hexenprozesse von einem Inquisitionsgericht führen zu lassen.

Ungefähr zur selben Zeit, als die ersten Prozesse in Freiburg anfingen, begann das Konzil von Basel (1431–1442). Johannes Nider stellte in seinem Formicarius die Hexe als ungebildete Frau dar, die in der Lage ist, Magie zu praktizieren, was bis dahin dem Magier vorbehalten war. Johannes Nider nahm am Konzil teil, auch Martin Le Franc, der Verfasser von Le Champion des dames, sowie viele der Verfasser der ersten Manuskripte über Hexen und den Sabbat. Auf dem Konzil wurden auch die Errores Gazariorum verbreitet, die zwischen Akten des Konzils von Basel im Vatikan aufbewahrt werden.

Laut der Mittelalter-Expertin Kathrin Utz Tremp wurden zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert europaweit 30'000 bis 60'000 als Hexen Verurteilte hingerichtet, darunter etwa 6000 in der Schweiz.

Westschweizer Kontext In der französischsprachigen Schweiz war die Inquisition seit 1267 präsent, griff aber nicht massiv ein. In Lausanne gab es jedoch ein französischsprachiges Inquisitionsgericht, das zunächst bei vereinzelten Vorfällen eingriff. Im Jahr 1375 führte der erste Inquisitor von Lausanne, François de Moudon, ein Verfahren gegen die Beginen vom Freien Geist in Freiburg durch. Es gelang ihm nicht, den Prozess gegen die Freiburgerinnen, die der Häresie beschuldigt wurden, zu Ende zu führen. Unter dem Einfluss von Ulric de Torrenté wurde die Inquisition zum Dauerzustand. 1429–1430 ermittelte Ulric in der Diözese Lausanne gegen die Waldenser in Freiburg. Er begann 1429 mit den ersten Hexenprozessen und 1430 mit den Prozessen gegen die Waldenser, die auf eine erste Prozesswelle gegen die ketzerischen Waldenser im Jahr 1399 folgten. Ulric de Torrenté gelang es mit Unterstützung von Papst Martin V. und später Felix V., die Unabhängigkeit seiner Mission von der dominikanischen Hierarchie zu gewährleisten und die Inquisition als Institution zu etablieren, indem er sie mit einer Struktur und mit Personal ausstattete. Ulric verfasste auch Formulare für Verhöre, um Ketzer zu überführen. Die Stadt Freiburg war laut den Historikern Georg Modestin und Kathrin Utz Tremp die erste und beste Kundin des Inquisitionsgerichts in der französischsprachigen Schweiz.

Die Verhöre der Hexenprozesse in der Zeit nach 1475 wurden in Freiburg in gesetzlichen Registern (sogenannten Thurnrodeln) niedergeschrieben, die allgemein als Schwarzbuch bezeichnet werden.

Im Kanton Freiburg wurden laut Utz Tremp zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert etwa 300 Beschuldigte als Hexen verurteilt und hingerichtet. Damit habe Freiburg am drittmeisten Hexen zum Tod verurteilt, und die Freiburger Behörde sei die erste gewesen, die Hexenprozesse ohne kirchliche Inquisitoren durchführte.

Die Prozesse Die Hexenprozesse begannen 1437 oder 1438, doch finden sich Elemente gegen Hexen bereits in den ersten Prozessen von 1429 und 1430 mit Verfahren, die eher auf magische Praktiken als auf häretische Haltungen abzielten.

Eine erste Welle von Prozessen, die man als organisierte Hexenverfolgung bezeichnen kann, fand 1429 statt, eine zweite zwischen 1438 und 1442 und eine dritte zwischen 1462 und 1464. Während die ersten Prozesse von 1429 unter der Ägide der Inquisition von Ulric de Torrenté geführt wurden, wurden die folgenden Hexenprozesse von den Behörden der Stadt Freiburg geleitet und waren somit weltliche Verfahren, die im Rahmen der territorialen Expansion der Stadt durchgeführt wurden, mit dem Wunsch, sich von der Bevormundung durch die Inquisition zu befreien. Die Opfer dieser Prozesse waren, von Ausnahmen abgesehen, zu drei Vierteln Frauen und richteten sich im Laufe der Zeit immer mehr in ihrer grossen Mehrheit gegen die bäuerliche Bevölkerung ausserhalb der Stadt Freiburg. Diese Prozesse wurden zu einer Methode, die Macht der Stadt über die umliegenden ländlichen Gebiete zu etablieren. Manche Historiker bezeichnen dies als «Krieg zwischen Stadt und Land».

Die historischen Forschungen von Modestin und Utz Tremp zeigen für die Stadt Freiburg eine zeitliche und thematische Konvergenz dieser Prozesse sowie ihren Zusammenhang mit den territorialen Herausforderungen der Stadt Freiburg im 15. Jahrhundert. Es gebe eine Kontinuität zwischen den ersten Ketzerprozessen gegen die Katharer in Südfrankreich und den Hexenprozessen, die im 15. Jahrhundert allmählich zu Hexenjagden führten. Diese Tatsache wurde bereits von Carlo Ginzburg in seinem Buch Hexensabbat – Entzifferung einer nächtlichen Geschichte in allgemeinerer Form festgestellt, der eine semantische Kontinuität in der Anklageschrift und der imaginären Rede von Brunnenvergiftungen durch Leprakranke und Juden in Südfrankreich, der Rede gegen Ketzer und der Rede gegen Hexen durch den ausgearbeiteten Begriff «Sabbat» feststellte.

Die ersten Häresieprozesse von 1399 und 1430 Prozess von 1399 Der Prozess von 1399 richtete sich gegen den deutschen Flügel der Waldenserbewegung – deutsch nicht der Sprache wegen, sondern weil die Prediger, die hier wirkten, Deutsche oder möglicherweise Böhmen waren. Die Akten des Prozesses von 1399 sind nicht vollständig erhalten, es gibt nur noch Auszüge und die verkündeten Urteile.

Guillaume de Menthonnay, der Bischof von Lausanne, wurde vom Stadtammann, vom Rat und von der Gemeinde Freiburg darüber informiert, dass einige Personen von ihren «Nachbarn» der Ketzerei verdächtigt werden. Mit den «Nachbarn» war offenbar die Stadt Bern gemeint, die ebenfalls 1399 einen Prozess gegen die Waldenser geführt hatte. Am Ende dieses Prozesses übergab eine Berner Delegation einer Delegation der Stadt Freiburg eine Liste mit den angeklagten Personen (26 Männer und 28 Frauen) und den Anklagepunkten. Die Personen waren bei den Prozessen, die in Bern stattgefunden hatten, denunziert worden. Hintergrund war der Verlust der Region Simmental an die Stadt Bern, die die örtlichen Grundherrschaften aufkaufte. Die Motive für die Abgabe dieser Liste waren also nicht unbedingt freundschaftlich gegenüber der Stadt Freiburg.Utz Tremp: La ville de Fribourg au Moyen-Âge. 2018, S. 158–159.

Am 28. November 1399 wurde der Dominikaner Humbert Franconis von Bischof de Menthonnay ermächtigt, die Inquisition in Freiburg zu leiten. Am 3. Dezember 1399 traf die Inquisition in Freiburg ein, um den Prozess zu untersuchen. Weil die Stadt Bern sich weigerte, die Prozessakten herauszugeben, blieb dem Inquisitionstribunal in Freiburg keine andere Wahl, als die Verdächtigen angesichts fehlender Dokumente zum Reinigungseid zuzulassen und kollektiv von jedem Verdacht zu entlasten. Die Stadt Freiburg behinderte anscheinend die Mission des Inquisitors, was bei dieser Art von Verfahren bemerkenswert war. Dieser Freispruch lag wohl auch daran, dass der Prozess den Freiburgern von den Berner «Freunden» gegen ihren Willen aufgezwungen worden war.Utz Tremp: Ist Glaubenssache Frauensache? 1995, S. 21. Und der Vergleich zwischen diesem Prozess und dem folgenden von 1430 zeigt, dass sich nicht weniger als 20 Personen (zehn Frauen und zehn Männer) identifizieren lassen, die bei beiden Prozessen angeklagt waren. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass sie im Sinne der Anklage im Jahr 1430 schuldig und im Jahr 1399 nicht schuldig waren.Utz Tremp: La vile de Fribourg au Moyen-Âge.. 2018, S. 159–160.

Prozesse von 1429: erste Hexenjagd mini|Hexensabbat (1510) von Hans Baldung mini|Hexensabbat in der Chronik von Johann Jakob Wick mini|hochkant|Zum Tragen des gelben Kreu­zes der Katharer (sogenanntes Ketzerkreuz) konnten wegen Ketzerei Verurteilte bestraft wer­den. Dies trug zur Marginalisie­rung verschiedener Gruppen (Katharer, Waldenser, Hussiten etc. und auch Juden) bei. Die Prozesse von 1429 richteten sich im Gegensatz zu denen von 1399 und 1430 gegen Personen, die der Hexerei verdächtigt wurden, und waren laut Kathrin Utz Tremp und Georg Modestin ein Vorspiel zu den Ketzerprozessen von 1430.Utz Tremp: La ville de Fribourg au Moyen-Âge. 2018, S. 166. Der mit der Durchführung der Verfahren beauftragte Inquisitor war Ulric de Torrenté. Die einzigen Dokumente, die diese Prozesse belegen, sind die Auszüge aus den Rechnungen der Stadt Freiburg, die in frankoprovenzalischer Sprache verfasst sind und die Ausgaben während der Gerichtsverfahren erwähnen. Die Opfer dieser Prozesse von 1429 stammten mehrheitlich aus der deutschsprachigen Alten Landschaft und waren überwiegend Frauen, was ein Merkmal für die Verschiebung von der Anklage der Ketzerei zur Anklage der Hexerei zu sein scheint.Utz Tremp: La ville de Fribourg au Moyen-Âge.. 2018, S. 167–168. Mit dieser Verschiebung der Anklagepunkte lässt sich eine Feminisierung der Angeklagten feststellen, da Frauen stärker als bei Ketzereivorwürfen Gegenstand von Hexereivorwürfen waren. Modestin weist ebenso wie Utz Tremp darauf hin, dass sich auch das Profil der Opfer änderte und sich auf ortsfremde, verwitwete und marginalisierte Personen konzentrierte, wobei das Stereotyp der «verweigerten Wohltätigkeit» nach einem typischen Szenario verwendet wurde: Eine wohlhabende Person verweigert einer armen Frau die Wohltätigkeit und beschuldigt sie dann der Hexerei, wenn ihre Verwandten später von einem Unglück heimgesucht wurden. Diese Praxis zeugt von einer Methode der Stadt Freiburg, die angewendet wurde, um ihre Macht über die umliegenden ländlichen Gebiete zu festigen.