Georg Kuhlmey (* 30. November 1903 in Erfurt; † nach 1966 in Stuttgart) war ein deutscher Rechtsanwalt und Jurist. Als Vorstandsmitglied regionaler Rechtsbunde der NSDAP war er während der Zeit des Nationalsozialismus maßgeblich an der Repression und Entrechtung jüdischer Anwälte in Sachsen-Anhalt beteiligt. Darüber hinaus wirkte er als Verbandsfunktionär an der ideologischen Ausrichtung und Festigung der nationalsozialistischen Justiz auf regionaler Ebene mit.

Herkunft Georg Kuhlmey wurde als Sohn des Eisenbahninspektors Julius Kuhlmey und der Anna Elisabeth (geb. Preuss) in Erfurt geboren. Er war der jüngste von drei Brüdern. Die Familie war evangelisch-lutherisch; der Vater stammte aus Potsdam, die Mutter aus Erfurt. Der erstgeborene Sohn, Walther, Anwärter auf den Eisenbahndienst wie der Vater, fiel im letzten Kriegsjahr 1918 an der französischen Front. Seine Beisetzung erfolgte in der Nähe des Schlachtfeldes. mini|Antisemitische Hetzschrift des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund, 1920. Im Jahr 1919 beantragte der damals sechzehnjährige Kuhlmey die Aufnahme beim Deutschen Schutz- und Trutzbund, einem der ersten antisemitisch-nationalistischen Propagandavereine der Weimarer Republik. Die Gründung des Bundes orientierte sich an zwei ideologischen Leitlinien. Zum einen der Wille, andere Ursachen für den militärischen Zusammenbruch des Reiches zu finden, um die Kriegsniederlage zu revidieren. Zusätzlich diente eine Vermischung populärer, antisemitischer Verschwörungsthesen als Argument, eine angeblich internationale Einflussnahme der jüdischen Bevölkerung bekämpfen zu wollen. Von seinen Mitgliedern forderte der Bund den Nachweis „arischer“ Abstammung. Zeitgleich trat Kuhlmey dem neugegründeten Deutschnationalen Jugendbund bei. Der autoritär organisierte, rechtskonservative Verband zielte auf die Einbindung der fahnennostalgischen, kaisertreuen Jugend für eine Rekonstruktion des durch Weltkrieg und Revolution beendeten Deutschen Reichs. Beide Organisationen wurden nachträglich als geistige Wegbereiter des Nationalsozialismus sowie späteres Rekrutierungsreservoir der NSDAP bewertet.

Studium und Niederlassung in Magdeburg 1922 begann Kuhlmey ein Studium der Rechtswissenschaften zunächst in Berlin, das er an den Universitäten Leipzig und Halle-Wittenberg fortsetze. 1925 legte er das erste Staatsexamen in Naumburg ab, es folgte eine Referendariatszeit in seiner Heimatstadt Erfurt. 1927 promovierte er mit der Dissertation „Die notwendige Teilnahme“ an der Universität Halle. Die ehemalige Vereinigte Friedrichs-Universität, heute Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, galt als konservativ und zog in der Weimarer Republik vor allem politisch rechtsorientierte Studenten an, was auf die damals deutsch-national geprägte Professorenschaft zurückgeführt wurde.

Nach kurzer Tätigkeit als Diätar und Justizbüroassistent beim Amtsgericht in Neuhaldersleben ließ sich Kuhlmey 1929 als Rechtsanwalt in Magdeburg nieder, das sich in dieser Zeit zur mitteldeutschen Metropole entwickelte. Er gründete seine erste Kanzlei am Breiten Weg 248, heute Hasselbachplatz 2, einer bei Anwälten renommierten Lage durch die unmittelbare Nähe des Justizpalasts. Dieser vereinte in seinen Räumen das Landes- und Amtsgericht. Am 20. April 1931 heiratete er, im Standesamt seiner Heimatstadt, die 1904 ebenso in Erfurt geborene Marie Letzsch. Aus der Ehe gingen drei Kindern hervor.

Wirken vor der Machtübernahme 1933

Eintritt in Partei und SA Zum 1. Dezember 1928 trat Kuhlmey der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 122.120)Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/24031496 und gehörte damit zu den Mitgliedern der Aufbauphase der Partei. Rapide übernahm er eine parteiliche Funktion als Richter im Untersuchungs- und Schlichtungsausschuss, der ab 1933 als internes Parteigericht der NSDAP im Kreis Magdeburg fungierte. 1930 folgte sein Eintritt in die SA, in der er die Dienstgrade Sturmbannführer, Obersturmbannführer und, 1937, Standartenführer erreichte.

Medienprominenz in Prozessen für die Partei Mit dem Wachstum der NSDAP ab 1930 erhöhte sich auch in Sachsen-Anhalt ihr Bedarf an volontierenden Rechtsanwälten. Die provokative Gewalt ihrer paramilitärischen Sturmabteilung (SA) wurde von der Partei bewusst gefördert. Straßen- und Saalschlachten, aber auch Überfälle auf Einzelpersonen wie Zugehörige des sozialdemokratischen Reichsbanner-Verbandes meldete die lokale Presse immer häufiger. Die Berichterstattung sicherte der NSDAP eine konstante Präsenz in regionalen Zeitungen. Reaktionen von Polizei und Justiz waren ebenso erwartet, denn egal wie der Prozess verlief, strategisches Ziel war, ihn propagandistisch auszuschlachten. In Magdeburg übernahm Kuhlmey die Verteidigung von SA- oder NSDAP-Mitgliedern, die an gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligt gewesen waren, da er über die notwendige parteipolitische Schulung und Überzeugung verfügte.

Die Prozesse erzielten den gewünschten Erfolg: Die demokratische Tagespresse wie die Magdeburger Volksstimme und Reichsbanner-Zeitung bezeichnete Kuhlmey bald als den „Nazi-Anwalt“ „Nazi-Kuhlmey“, oder titelte „Kuhlmey wittert Semitenblut“ Kuhlmeys Verteidigung des SA-Führers Otto Stucken im Jahr 1930, bei der er aggressive Rhetorik, antisemitische Anträge und juristisch fragwürdige Beweisforderungen kombinierte, bewertete die Volksstimme als „flegelhafte Wahlkampfpropaganda“. Kuhlmey selbst wurde mit seiner demagogischen Rhetorik als „kleiner Bruder“ des viel beachteten Münchener NSDAP-Verteidigers Hans Frank dargestellt.

Grund war, neben Kuhlmeys eifriger Nachahmung Franks theatralischer Selbstdarstellung im Gerichtssaal, vor allem die Anwendung der Frank’schen Strategie, Gerichtsverfahren zur Inszenierung ideologischer Konflikte zu nutzen. Trotz der kompromittierenden Beschreibung betrachtete Kuhlmey den Vergleich mit Frank als Auszeichnung. So lud er Frank nach Magdeburg ein, um sich seiner Verleumdungsklage gegen die Volksstimme anzuschließen. „Da auch Sie angegriffen wurden“, schlug er Frank vor „gemeinsam diese kleinen Leute endgültig aus dem Verkehr zu ziehen“.

Nicht immer gelang das Konzept. Bei Kuhlmeys Verteidigung eines der angeklagten Schläger im Prozess der „Blutnacht von Eickendorf“ gestand dieser weinend dem Richter, er könnte sich Kuhlmey nicht als Verteidiger anvertrauen, da er ihn eher als Vertreter der Partei im Gerichtssaal sehe. Die Volksstimme kommentierte dies mit der Überschrift „Verteidiger Kuhlmey schweigt“. Deutlich wurde hier, dass Kuhlmeys Rechtsauffassung weniger juristischen Prinzipien als vielmehr den Richtlinien der NSDAP verpflichtet war, so die Analyse des Historikers Henning Grunwald.

Von der Parteiführung wurde sein Einsatz hoch geschätzt. „Er war der erste Rechtsanwalt im Gau Magdeburg-Anhalt, der sich völlig uneigennützig in der Kampfzeit der Partei zur Verfügung gestellt hat“ schrieb der „Stellvertreter des Führers“, Rudolf Hess, an den Reichsminister der Justiz 1938.

Karriere zur Zeit des Nationalsozialismus mini|Breiter Weg 232a, Sitz des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, später Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund, Gau Magdeburg, 1933–1945 Mit der nationalsozialistischen Machtübernahme erhielt Kuhlmeys Wirken offizielle Rückendeckung. Diese kam einher mit einer Ernennung zu mehreren Ämtern und dem Bezug neuer Kanzleiräume. Als neu ernannter „Gau-Obmann“ des von Hans Frank gegründeten Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) führte er ab April 1933 als Kanzleiadresse den Breiten Weg 232a im Briefkopf. Der fünf- bis sechsgeschossige Ziegelbau, aufgrund des dreieckigen Grundriss im Volksmund „Plättbolzen“ genannt, war das beherrschende Bauwerk am Hasselbachplatz.

Zusätzlich wurde Kuhlmey Gau-Rechtsamtsleiter der NSDAP im Gau Magdeburg-Anhalt, Vorsitzender der zweiten Abteilung des Ehrengericht der Rechtsanwaltschaft sowie stellvertretender Präsident der Rechtsanwaltskammer Naumburg. Weiter wurde er Ratsherr der Stadt Magdeburg, und mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, Mitglied des Provinzialrats der Provinz Sachsen. Nach einer neuen Gau-Einteilung 1935 vertrat Kuhlmey, auf Anordnung des inzwischen zum „Reichsjuristenführer“ ernannten Hans Frank, den BNSDJ „bei der Regierung von Anhalt“, so eine Zeitungsnotiz.

Erste verbandspolitische Aktivitäten Am 31. März 1933 erließ der Reichskommissar für das Preußische Justizministerium, Hanns Kerrl (NSDAP), eine Anordnung, welche Rechtsanwälten jüdischer Herkunft den Zugang zu den Gerichten beschränkte oder untersagte. Kuhlmey kam dem Erlass mit einem Brief an den Landesgerichtspräsidenten schon zwei Tage zuvor: Im Rahmen des „Abwehkampfes gegen die von Juden im Ausland getriebene Greuelpropaganda“ (wie ausländischen Reaktionen auf Berichte über antisemitische Gewalt von der NSDAP fälschlich bezeichnet wurden) bezeichnete Kuhlmey es „für dringend notwendig, dass auch von der Justizverwaltung Repressalien gegen jüdischen Anwälte in Deutschland ergriffen werden“.

Sobald die Verordnung erschienen war, legte Kuhlmey in seiner Funktion als Gau-Obmann Empfehlungen des Bundes zur Umsetzung vor. Am 5. April übersandte er eine Liste mit „Vorschlägen zur Ausführung“, an die zuständige Justizbehörde. Angehängt hatte Kuhlmey eine Namensliste derer, die nach Auffassung des Verbundes in seinem Gau-Bereich als jüdische Rechtsanwälte anzusehen waren. Zwei Tage später wurde jedoch mit dem Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eine reichsweit geltende Regelung geschaffen, mit der die vom Verband eigenständig formulierten Leitlinien gegenstandslos wurden. mini|Zeitschrift des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen „Deutsches Recht“, Heft 6 (1934) mit einem Aufsatz von Hans Frank.

Doppelfunktion in Verband und Kammer mini|Abzeichen des „NS-Rechtswahrerbundes“ aus dem Organisationsbuch der NSDAP, 1940 Der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen, ab 1936 in Nationalsozialistischer Rechtswahrerbund umbenannt, fungierte nicht nur als Berufsverband, sondern als zentrales Instrument zur ideologischen Steuerung des nationalsozialistischen Justizapparats. Unter der Leitung von Hans Frank übernahm der Bund die Schulung und parteipolitische Ausrichtung aller Juristen und spielte damit eine wesentliche Rolle bei der ideologischen Gleichschaltung der Justiz.

Für die Ende April 1933 angeordneten Neuwahlen der Vorstände der Landesanwaltskammern wurden auf Anordnung des Justizministers die Kandidatenlisten vom nationalsozialistischen Verband mit aufgestellt. In der Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichts Naumburg garantierte die Wahl so den BNSDJ-Verbands-Mitgliedern Erwin Noack und Kuhlmey eine Doppelfunktion als nunmehr Präsident und Stellvertreter der Kammer.

Vertreibung und Entrechtung jüdischer Rechtsanwälte In seiner doppelten Funktion als lokaler Vorsitzender des Bundes und neugewählter Stellvertreter im Präsidium der Rechtsanwaltskammer trieb Georg Kuhlmey gezielt und vehement die Entrechtung aller jüdischen Anwälte seines Bezirkes voran. Die organisatorische Umsetzung erfolgte in enger Abstimmung mit seinem Vorgesetzten in der Kammer, Erwin Novak, der die gesammelten Unterlagen der Betroffenen an das Preußische Justizministerium weiterleitete. Ein Aufsatz der aktuellen Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt nannte, für ihren heutigen Zuständigkeitsbereich, die Anzahl von 72 jüdischen Rechtsanwälten, die ab 1933 entrechtet oder aus dem Beruf gedrängt wurden. Für die Anwälte bedeutete der Verlust ihrer Zulassung die Zerstörung ihrer beruflichen und sozialen Existenz.