Das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Küssenberg liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Küssaberg im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg. Es wurde am 1. Februar 2024 vom Regierungspräsidium Freiburg durch Verordnung ausgewiesen.

Lage und Beschreibung Das insgesamt 235 Hektar große Gebiet umfasst den sogenannten Schlossberg nördlich von Küßnach und östlich von Bechtersbohl. Es besteht aus einem 207,4 ha großen Naturschutzgebiet und einem 27,6 ha großen dienenden Landschaftsschutzgebiet. Das Gebiet gehört zum Naturraum Alb-Wutach-Gebiet und liegt überwiegend im Landschaftsschutzgebiet Hochrhein-Klettgau und im FFH-Gebiet Klettgaurücken.

Der Landschaftscharakter ist von einem kleinstrukturierten Mosaik aus Waldflächen, überwiegend mageren Wiesen und Weiden, Streuobstbeständen, Feldhecken und Feldgehölzen geprägt. Wertgebende Strukturen sind auch die strukturreichen Waldränder, ehemalige Bohnerzgruben und die Mauerreste der Küssaburg.

Schutzzweck Schutzzweck des Naturschutzgebiets ist laut Verordnung Zudem gilt die Erhaltung und Entwicklung der im Gebiet vorkommenden Lebensräume und Lebensstätten der FFH-Richtlinie als Schutzzweck des Gebiets.

Geschichte Das ehemalige Naturschutzgebiet Küssaberg wurde bereits am 27. Juni 1941 ausgewiesen, das ehemalige Naturschutzgebiet Orchideenwiese Küßnach am 31. Januar 1962. Beide wurden mit der Neuverordnung aufgelöst und in das neue Naturschutzgebiet integriert.

Siehe auch Liste der Naturschutzgebiete im Landkreis Waldshut

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Naturschutzgebiet im Landkreis Waldshut Kategorie:Geographie (Küssaberg) Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz) in Europa Kategorie:Schutzgebietsgründung 2024