mini|Arndt von Möllendorff, auf dem Gemälde in der Dargelützer Kirche (Freilichtmuseum Klockenhagen).Arndt von Möllendorff (auch Arnd oder Arendt) ist der Name eines Gutsherren der Ortschaft Dargelütz im Zeitraum vor 1579 bis vor 1628. Mit ihm begann die Ausbreitung der Familie im mecklenburgischen Raum. Als Hauptmann auf Schwerin und Provisor des Klosters Dobbertin hatte Arndt von Möllendorff Einfluss auf Politik und Kirche im Herzogtum Mecklenburg.

Herkunft Arndt von Möllendorff entstammt dem alten Adelsgeschlecht von Möllendorff (Leuchterwappen) aus der Altmark. Er war der Sohn von Peter von Möllendorff und Barbara von Hagenow aus dem Hause Dargelütz.LHAS, 11.3-1/1, Sig. 282.LHAS, 11.3-1/2, Sig. 129.LHAS, 11.3-1/3, Sig. 514. Sein Vater war Gutsherr auf Garz und Brünkendorf, zwei Ortschaften, die sich bereits vor 1433 im Besitz der Familie befandenL. Enders, Ortslexikon. Teil 1 - Prignitz, S. 105 & 244.. Diese Darstellung der Abstammung wurde von den Brüdern und mecklenburgischen Adelsforschern Matthias Johann von Behr (1685–1729) und Claus Josias von Behr (1689–1752) hinterlassen. Die Informationen über die Familie basieren dabei auf einem Stammbaum, welcher laut den Brüdern, im Auftrag der Familie von Möllendorff durch Bernhard Latomus (um 1560–1613) erstellt wurde. Auch die Aufzeichnungen des Genealogen und Heraldikers Johann Heinrich von Hoinckhusen (1694–1746) und des Genealogen Conrad Lüder von Pentz (1728–1782), welcher die Arbeiten von Hoinckhusen fortführte, stimmen mit dieser Darstellung überein. Das ein Peter von Möllendorff existierte, lässt sich dem Ortslexikon der Prignitz entnehmen. Danach hat ein Peter von Möllendorff um 1581 eine Wiese in Groß Woltersdorf „…an sich genommen und seit 7 Jahren zum Schaden der Kirche besessen.“L. Enders, Ortslexikon. Teil 1 - Prignitz, S. 1000.

Abweichend zu dieser Darstellung wird in einer Akte über den Verkauf eines Hofes in Abbendorf im Jahr 1618 über Christoff von Möllendorff als Vater von Arndt und Curd gesprochen.BLHA, Rep 37 (Gutsarchiv) Plattenburg-Wilsnack U 326/1 D.

Eine völlig andere Abstammung ist im Genealogische Handbuch des Adels zu finden. Hier werden zwei Personen mit dem Namen Arndt von Möllendorff erwähnt. Arndt (I) von Möllendorff war verheiratet mit Dorothea von Hagenow.Dorothea von Hagenow wird auch von G. Lisch (Besitzungen der Tempelherren in Mecklenburg, Jahrbuch Bd. 29, S. 12) als Frau von Arndt von Möllendorff erwähnt. Ihr Sohn Arndt (II), verehelicht mit Elisabeth von Wartenberg, lebte von 1604 bis 1694.G. Finck v. Finckenstein: Genealogisches Handbuch der Adligen Häuser. Bd. XXXI, Limburg an der Lahn 2009, S. 274. Diese beiden Jahreszahlen erscheinen bereits in den Aufzeichnungen von Pentz, welche auf den Sammlungen von Hoinckhusen basieren. In den Originalen von Hoinckhusen lässt sich jedoch nicht zweifelsfrei erkennen, ob die zweite Jahreszahl 1594 oder 1694 darstellt. Da in den Aufzeichnungen der Adelsforscher- und Genealogen hauptsächlich Jahreszahlen zu Erwähnungen einzelner Personen in überlieferten Akten aufgeführt werden und Geburts- sowie Sterbedaten komplett fehlen, sind die angegebenen Lebensdaten des Arndt von Möllendorff im Handbuch des Adels (GHdA) (doch) fragwürdig.

Leben Der Name Arndt erscheint im mecklenburgischen Zweig der Familie von Möllendorff häufiger. Bereits im Jahr 1540 wird von einem Arndt von Möllendorff berichtet, der wegen seines harten Vorgehens gegen eine Familie in der Ortschaft Uenze das Eingreifen des Kurfürsten erforderlich machte.L. Enders: HOL. Die Prignitz. S. 290. Ob es sich hierbei bereits um den, in diesem Artikel beschriebenen Arndt von Möllendorff gehandelt hat, geht aus der Quelle nicht hervor.

Arndt von Möllendorff trat mit Gewissheit erstmalig zu Trinitatis 1579 in Erscheinung, als er zum Amtmann von Crivitz und Goldberg ernannt wurde. Bereits zwei Jahre später übernahm Stellen Wakenitz sein Amt, als Arndt zu Ostern 1581 nach Schwerin versetzt wurde.LHAS, 2.22–10/5, Sig. 134.

Am 17. Januar 1581 schloss Christoph von Hagenow mit Herzog Ulrich einen Vertrag, indem er sein Lehngut Dargelütz gegen eine lebenslängliche Rente und die Begleichung bestehender Schulden an den Herzog abgab. Grund dafür war, dass Christoph ohne männlichen Erben der letzte im Mannesstamme, der von Hagenow auf Dargelütz war.B. Keuthe, 625 Jahre Dargelütz, in Uns Pütt, S. 3. Christoph hatte drei Töchter, wovon Dorothea von Hagenow mit Arndt von Möllendorff verheiratet war. Dorothea war die ehemalige Hofmeisterin von Elisabeth von Dänemark, der im Jahr 1586 verstorbenen Gemahlin von Herzog Ulrich. Eine weitere Tochter von Christoph von Hagenow war mit einem Herrn von Strahlendorff verheiratet und die dritte Tochter wurde unverheiratet im Kloster Dobbertin eingeschrieben. Nach dem Tod seines Schwiegervaters, erhielt Arndt von Möllendorff am 25. Juli 1583 vom Herzog das Lehen über Dargelütz, sowie über Cressin (Wüstung bei Kreien).Nach F. Schlie (Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin, Bd. IV, S. 489) soll es sich hier um Kressin bei Goldberg handeln. Vgl. B. Keuthe (625 Jahre Dargelütz, in Uns Pütt, S. 3) spricht jedoch von der Wüstung Cressin als ehemaliger Besitz der Hagenows. Im Testament von 1621 wird dieses Lehen jedoch überhaupt nicht erwähnt. Den anderen Teil von Dargelütz trat Vicke von Strahlendorf zu Möderitz, Schwiegersohn des Achim von Hagenow, im Jahr 1584 an Arndt von Möllendorff ab.G. Lisch, Besitzungen der Tempelherren in Mecklenburg, Jahrbuch Bd. 29, S. 12B. Keuthe: 625 Jahre Dargelütz, In: Uns Pütt, S. 3. Mit dem Lehen erhielt Arndt auch das Patronat über die Dargelützer Kirche.B. Keuthe: 625 Jahre Dargelütz, In: Uns Pütt, S. 13.

Als Amtmann von Schwerin musste Arndt sich auch mit Rechtsstreitigkeiten auseinandersetzen. So auch 1585 als Gregorius Corner aus Wittenförden den Pastor von Groß Trebbow beschuldigte, seine Tochter geschwängert zu haben.W. Beyer: Beiträge zur Geschichte der Volksgerichte in Meklenburg. In: Jahrbuch. Bd. 14, S. 136.

Im Jahr 1586 erhielt Arndt eine neue Bestallung als Hauptmann zu Schwerin. Zehn Jahre später lebte Arndt in Parchim und übernahm dort ein Commisarium.LHAS, 2.22–10/5, Sig. 134.R. Ihde: Amt Schwerin: Geschichte seiner Steuern, Abgaben und Verwaltung bis 1655, In: Jahrbuch. Beiheft zu Bd. 77, S. 198.

Im Jahr 1601 wurden Arndt von Möllendorff, sowie Jochim von Wangelin auf Vielist, zu Provisoren des Klosters Dobbertin vorgeschlagen und am 28. August 1601 als solche von Herzog Ulrich bestätigt.LHAS, 2.12–3/2–2, Sig. 25. Bereits in den Jahren 1582 und 1600 wird Arndt von Möllendorff in den Rechnungsbüchern des Klosters erwähnt, was seine langjährige Verbindung zu dem Kloster widerspiegelt.F. von Meyenn: Ein Rechnungsbuch des Klosters Dobbertin. In: Jahrbuch. Bd. 59, S. 194 & 196.

Herzog Ulrich von Mecklenburg starb am 14. März 1603. Zu seiner Beisetzung in Güstrow gab es eine Leichen Prozession bei welcher Rittmeister Matthias von Bülow die Blut-Fahne trug. Sein Pferd führten Arndt von Möllendorff und Jochim Finecke.H. Klüvern, Beschreibung des Hertzogtums Mecklenburg und dazu gehöriger Länder, 2. Teil, S. 226.

Im gleichen Jahr einigten sich Christoph von Möllendorff mit Zustimmung seiner Brüder Arendt und Curt auf ein Wiederkaufkontrakt für 9 Jahre über das Rittergut in Abbendorf mit Adam von Runtorff. An dem Erlös musste Christoph auch seine Schwester Ursula, die Witwe von Ernst von Grabow zu Wilsnack, beteiligen.BLHA, 37 Plattenburg-Wilsnack U 268 D.

Am 17. Januar 1606 kaufte Arndt von Möllendorff von Herzog Karl I. 3 Kossaten in DarzeIm Originaltext wird hier "Dartz" genannt, es sollte sich hier jedoch, wegen dem regionalen Bezug der Urkunde, um Darze (zwischen Dargelütz und Strahlendorf) handeln. und fünf Bauernhöfe in Strahlendorf. Dabei handelte Herzog Karl I. als Vormund für Adolph Friedrich I. und Johann Albrecht II.F. Cleemann, Chronik und Urkunden der Mecklenburg-Schwerinschen Vorderstadt Parchim, S. 232.

Im Fundationsbrief von 1612 für das Armenhaus zu Dobbertin, wird Arndt von Möllendorff auf Schwerin und Dargelütz erbgesessen, unter den Personen aufgeführt, die zur Errichtung des Hauses beigetragen haben.D. Franck, Von Mecklenburgs Beschwerden und derselben Erledigung, 12. Buch, S. 179.

Zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges im Jahr 1618, lebte Arndt in zwei Ländern. Er pflegte zum einen als fürstlich mecklenburgischer Hauptmann zu Schwerin eine enge Beziehung zum mecklenburgischen Hof.L. Enders, HOL-Die Prignitz, S. 347. Zum anderen bestanden durch seine in der Prignitz begüterte Familie weiterhin Beziehungen zum Kurfürstentum Brandenburg. So war Arndt von Möllendorff von Mai 1618 bis zum Mai 1619 insgesamt 20 mal zu Besuch auf der Plattenburg, dem Wohn- und Amtssitz des Hauptmanns der Prignitz, Burchard von Saldern.J. Peters, Märkische Lebenswelten, S. 296 Bei diesen Besuchen ging es unter anderem um den Kauf des Gutes Abbendorf durch Burchard am 25. Juni 1618 von den Brüdern Arndt und Curt von Möllendorff für 3300 Gulden.J. Peters, Märkische Lebenswelten, S. 298.BLHA, 37 Plattenburg-Wilsnack U 326/1 D. Dem Voraus ging ein Prozess der Herren von Saldern gegen die Brüder Arndt, Christoph und Curt von Möllendorff in den Jahren 1607 bis 1612 wegen des Schulzenhofes in AbbendorfBLHA, 37 Plattenburg-Wilsnack 2622, sowie ein Berufungsverfahren des Burchard von Saldern gegen die Brüder Arndt, Christoph und Curt von Möllendorff in den Jahren 1609 bis 1617.BLHA, 37 Plattenburg-Wilsnack 3128 Weiterhin wurde Ende August 1618 der Umgang mit Gesetz und Gewalt in konkreten Fällen im Beisein von Arndt und Curt von Möllendorff und dem Landreiter der Prignitz thematisiert.J. Peters, Märkische Lebenswelten, S. 300 mini|577x577px|Familienmitglieder des Arndt von Möllendorff nach seinem Testament vom 13. April 1621. Am 13. April 1621 verfasste Arndt von Möllendorff in seinem Stadtgut in Parchim sein Testament.LHAS, 1.4–4, Sig.340W. Beyer, Ueber den Tempel in Parchim, In: Jahrbuch. Bd. 44, S. 42.Zum Stadtgut, auch Tempel genannt, gehören laut Testament (LHAS, 1.4–4, Sig.340) auch Äcker, Wiesen und Gärten, sowie drei Pflugdienste samt einem Kossatten im Dorf Rom. Er schrieb, dass er in Dargelütz beerdigt werden wolle und zwar in der Grabstätte, die er bereits im Jahr 1600 hat herrichten lassen.

Es war ihm weiterhin wichtig, dass seine vielgeliebte Haußfrau, Elisabeth von Wartenberg, nach seinem Tod das Stadtgut in Parchim, sowie sein neu gebautes Haus am Wocker Tor erhält. Auch weitere Besitztümer seiner Frau, die sie aus der Erbschaft ihrer Mutter und ihrer Halbschwester erhalten hatte, sollten in ihrem Besitz verbleiben.

Da Arndt kinderlos blieb, musste er einen Erben bestimmen. Gleichzeitig wollte er jedoch Rechtsstreitigkeiten um sein Erbe in der Familie verhindern, was eine angemessene Verteilung seiner Besitztümer in der Verwandtschaft erforderte.

Als Erben des Lehngutes Dargelütz bestimmte er seinen Neffen, Joachim von Möllendorff. Dieser war der Sohn seines Brudes Curt, dem Erbherr auf Garz. Arndt hatte insgesamt fünf Neffen und fünf Nichten von seinen Brüdern Curt und dem bereits verstorbenen Christoph. Zwei dieser Neffen trugen ebenfalls den Namen Arndt. Sein Neffe Arndt (Sohn des Christoph), sollte nach dem Tod von Elisabeth von Wartenberg, die Besitzungen in Parchim erhalten. Um die anderen Familienmitglieder nicht zu benachteiligen, sollten die beiden Begünstigten, Joachim und Arndt (Sohn des Christoph), die anderen mit festgelegten Geldbeträgen auszahlen.