alternativtext=Logo der Evangelischen Kirche von Westfalen|250x250px|Logo der Evangelischen Kirche von Westfalen Karte 300px|Karte der Evangelischen Kirche von Westfalen Basisdaten Fläche: 20.168 km² Bekenntnis: Uniert Leitende Geistliche: Adelheid Ruck-Schröder Mitgliedschaft: UEK Kirchenkreise: 26 Kirchengemeinden: 431 (31. Dezember 2024)Evangelische Kirche von Westfalen: Statistischer Jahresbericht für die Evangelische Kirche von Westfalen 2025. Abgerufen am 2. Dezember 2025.Evangelische Kirche von Westfalen: Statistischer Jahresbericht für die Evangelische Kirche von Westfalen 2024. Abgerufen am 10. April 2025. Gemeindeglieder: 1.885.944 (31. Dezember 2024) Anteil an derGesamtbevölkerung: 23,7 % (31. Dezember 2024) Offizielle Website: www.evangelisch-in-westfalen.de

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Bielefeld. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat fast 1,9 Millionen Gemeindemitglieder (Stand: Dezember 2024) und ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Sie ist auch eine Gliedkirche der Union Evangelischer Kirchen und Mitglied der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.

Die Landeskirche unterhält eine Tagungsstätte mit Sitz im Haus Villigst in Schwerte sowie eine Hochschule für Kirchenmusik in Witten.

Gebiet Das Gebiet umfasst im Wesentlichen die bis 1946 bestehende ehemalige preußische Provinz Westfalen. Nach der Auflösung des Staates Preußen nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Bestandteil des neuen Landes Nordrhein-Westfalen und umfasst heute den Landesteil Westfalen, also die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold (ohne den Kreis Lippe) und Münster. Es gibt kleinere Abweichungen des Gebiets der Landeskirche, bedingt meist durch Grenzänderungen zwischen dem Rheinland und Westfalen. Die rheinland-pfälzischen Gemeinden Mudersbach und Brachbach gehören zur Emmaus-Kirchengemeinde im westfälischen Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein; der Neunkirchener Ortsteil Struthütten gehört zum rheinischen Kirchenkreis Altenkirchen; die Dorstener Stadtteile Hardt und Östrich im Kreis Recklinghausen gehören zur Kirchengemeinde Gahlen im rheinischen Kirchenkreis Dinslaken; der südlich der Issel gelegene Teil der Stadt Isselburg im Kreis Borken gehört zum rheinischen Kirchenkreis Wesel; der Velberter Stadtteil Nierenhof (Kreis Mettmann) gehört zum westfälischen Kirchenkreis Hattingen-Witten; Stemshorn im Landkreis Diepholz gehört zur Kirchengemeinde Dielingen im westfälischen Kirchenkreis Lübbecke; der Bad Essener Stadtteil Büscherheide (Landkreis Osnabrück) gehört zur Ev.-Luth. Kirchengemeinde Börninghausen im westfälischen Kirchenkreis Lübbecke; der Ortsteil Frille der Stadt Petershagen, ursprünglich zwischen Westfalen und der Grafschaft Schaumburg-Lippe zweigeteilt, gehört vollständig zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe; die Stadt Hallenberg im Hochsauerlandkreis gehört zur Kirchengemeinde Bromskirchen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Der Kreis Lippe besteht im Wesentlichen aus dem Gebiet des ehemaligen Landes Lippe und gehört – abgesehen von wenigen Ausnahmen, wie der Stadt Lügde, einer westfälischen Exklave – nicht zur westfälischen Kirche, sondern zur eigenständigen Lippischen Landeskirche.

Geschichte Das Gebiet der heutigen Evangelischen Kirche von Westfalen bestand vor 1800 aus einer Vielzahl von eigenständigen Territorien, die im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten und zum Teil schon sehr früh die Reformation einführten. Den größten Anteil am Gebiet hatten das Kurfürstentum Köln (mit dem Herzogtum Westfalen und dem Vest Recklinghausen), die Hochstifte Münster, Paderborn und Minden, die Grafschaft Mark (Reformation ab 1524), die Grafschaft Ravensberg (Reformation ab 1541) und die Grafschaft Nassau-Siegen. Die geistlichen Territorien blieben im 16. Jahrhundert bis auf Minden katholisch, während in den meisten weltlichen Herrschaften der protestantische Glaube maßgeblich wurde. Hier war die lutherische Lehre vorherrschend, doch gab es auch reformierte Gebiete, vor allem das Siegerland, die Wittgensteiner Grafschaften sowie die Grafschaft Tecklenburg. Eine prägende Rolle für die Einführung der Reformation gewannen für ihr jeweiliges Umland viele der größeren Städte, so etwa MindenWilhelm Heinrich Neuser: Evangelische Kirchengeschichte Westfalens im Grundriß. Bielefeld 2002, S. 56 ff., HerfordWilhelm Heinrich Neuser: Evangelische Kirchengeschichte Westfalens im Grundriß. Bielefeld 2002, S. 66 ff., SoestWilhelm Heinrich Neuser: Evangelische Kirchengeschichte Westfalens im Grundriß. Bielefeld 2002, S. 60 ff., HöxterReinhard Schreiner: Ein Stück Geschichte der Stadt Höxter – Wie Höxter evangelisch wurde, Teile 1–3 auf der Website des Heimat- und Verkehrsvereins Höxter, abgerufen am 25. Februar 2021. und DortmundWilhelm Heinrich Neuser: Evangelische Kirchengeschichte Westfalens im Grundriß. Bielefeld 2002, S. 93 ff..

Mark, Ravensberg und Minden kamen im 17., Tecklenburg im 18. Jahrhundert zu Brandenburg-Preußen, weitere Gebiete erhielt das Königreich Preußen nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 bzw. (nach der Zeit der französischen Herrschaft) nach dem Wiener Kongress 1815. Danach bildete Preußen aus seinen Gebieten im westfälischen Raum die Provinz Westfalen mit der Hauptstadt Münster.

In dieser Zeit entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Provinz Westfalen. Als zentrale kirchliche Verwaltungsbehörde wurde das Konsistorium in Münster errichtet. Summus episcopus („oberster Bischof“) für die evangelischen Kirchen in Preußen und damit auch in der Kirchenprovinz Westfalen war der preußische König. 1817 rief König Friedrich Wilhelm III. aus Anlass des dreihundertjährigen Jubiläums der Reformation zu einer Union der Gemeinden lutherischen und reformierten Bekenntnisses, zu gemeinsamem Gottesdienst und zur Feier des Abendmahls in einheitlicher Form auf. An zahlreichen Orten, an denen es reformierte und lutherische Gemeinden gab, schlossen diese im Laufe der folgenden Jahre Unionsverträge ab und vereinigten sich so nicht nur gottesdienstlich, sondern auch juristisch. Zu einem Charakteristikum der Union in Preußen sollte es werden, dass es hier (anders als beispielsweise in Nassau und in Baden) trotz mehrfacher Anläufe nicht gelang, eine Lehreinheit des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses zu formulieren; vielmehr wurde den einzelnen Kirchengemeinden ausdrücklich zugesichert, dass ihr Bekenntnisstand durch den Beitritt zur Union nicht angetastet und verändert würde.

Somit entstand innerhalb des Staates Preußen in den Grenzen von 1815 eine unierte evangelische Landeskirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“, die bis zu ihrer faktischen Umwandlung in einen Kirchenverbund 1945 mehrmals ihren Namen änderte; zuletzt bezeichnete sie sich seit 1922 als Evangelische Kirche der altpreußischen Union. Die preußische Landeskirche umfasste vor 1921 die folgenden Kirchenprovinzen: Brandenburg (mit Berlin), Ostpreußen, Pommern, Posen, Rheinland (mit Hohenzollern), Sachsen, Schlesien, Westpreußen und Westfalen.Nach dem Ersten Weltkrieg kamen die Kirchenprovinzen Unierte Evangelische Kirche in Polnisch Oberschlesien (Kirchenprovinz von 1923 bis 1937), Landessynodalverband der Freien Stadt Danzig (1920–1940), Landessynodalverband Memelgebiet (1927–1939) hinzu, die bei Deutschland verbliebenen westlichen Teile der Kirchenprovinzen Posen und Westpreußen bildeten ab 1921 die Kirchenprovinz Posen-Westpreußen. In jeder Kirchenprovinz bestand somit ein Provinzialkonsistorium (in einigen auch zwei), das für die Verwaltung der Kirche zuständig war. In Westfalen war dieses in Münster ansässig. Die Funktion des Konsistorialpräsidenten übte anfangs der Oberpräsident der Provinz Westfalen in Personalunion aus; erst Jahre später wurde ein eigenständiger Konsistorialpräsident eingesetzt.

1818 wurde die Kirchenprovinz in 16 Kirchenkreise (nach damaligem Sprachgebrauch Diözesen oder Synoden) aufgeteilt, in denen die (bislang getrennten Aufsichtsbezirken unterstehenden) lutherischen und reformierten Gemeinden zusammengefasst waren. 1819 tagte in Lippstadt die erste gesamtwestfälische Synode, die mit ihren Vorschlägen für einen Erhalt der vor allem in der Grafschaft Mark seit mehr als 100 Jahren üblichen presbyterial-synodalen Ordnung jedoch kein Gehör fand. Wie im restlichen Preußen üblich, war das Konsistorium für die Kirchenverwaltung zuständig.

Am 5. März 1835 erhielt die Provinzialkirche zusammen mit der Kirchenprovinz Rheinland eine Kirchenordnung. Durch sie wurden auf Ebene der Kirchenkreise und der Provinzialkirche Synoden geschaffen, die aus Laien und Geistlichen zusammengesetzt waren und von einem Präses geleitet wurden; an dem Vorrang des Konsistoriums änderte sich jedoch nichts. Der Rheinisch-Westfälischen Kirchenordnung wurden 1855 drei sogenannte Bekenntnisparagraphen vorangestellt, die das Miteinander und Nebeneinander der Kirchengemeinden lutherischen, reformierten und unierten Bekenntnisses beschrieben, so dass trotz der Union die einzelnen Gemeinden ihre jeweilige Bekenntnisbindung behielten. Die kirchliche Leitung und Verwaltung wurde aber durch dieselben Institutionen wahrgenommen – das Konsistorium in Münster und die Superintendenten der Kreisgemeinden (Kirchenkreise). Das in anderen Teilen Preußens bereits 1828 geschaffene Amt eines Generalsuperintendenten (geistlicher Leiter der Provinzialkirche) wurde in Westfalen und dem Rheinland erst 1836 erstmals besetzt.

1850 wurde als oberste Kirchenbehörde für die preußische Landeskirche der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) in Berlin eingerichtet. Die 1866 neu zu Preußen hinzugekommenen Provinzen behielten ihre eigene kirchliche Leitung und Verwaltungen und wurden nicht in die preußische Unionskirche eingegliedert. Nach 1874 nannte sich die Kirche „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“.

Nach dem Ersten Weltkrieg entfiel mit dem Ende der Monarchie das landesherrliche Kirchenregiment. Die preußische Landeskirche formte entsprechend ihre Leitungsstrukturen um. Die Verfassungsurkunde der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 sah eine Leitung der Landeskirche durch Generalsynode und Kirchensenat (dem neben den Generalsuperintendenten auch der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats in Berlin angehörte) vor. Für die westfälische Provinzialkirche erlangten nun die Provinzialsynode und der Provinzialkirchenvorstand die Leitungsgewalt – bei Wahrung besonderer Rechte des Generalsuperintendenten, des Konsistorialpräsidenten und des Präses der Provinzialsynode. Eine entsprechende Überarbeitung der Rheinisch-Westfälischen Kirchenordnung wurde am 6. November 1923 verabschiedet; sie trat am 1. Dezember 1924 in Kraft.

Unter dem Nationalsozialismus galt die westfälische Provinzialkirche als eine der wenigen „intakten Kirchen“, in denen die Deutschen Christen keinen entscheidenden Einfluss von Dauer gewinnen konnten. Nur kurzzeitig gab es an ihrer Spitze mit Bruno Adler von den Deutschen Christen einen Bischof mit Sitz in Münster.

Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 wurden die noch verbliebenen sechs alten Kirchenprovinzen Preußens zu selbständigen Landeskirchen. Sie traten alle der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ EKD bei.