Ein Kostgänger war eine Person, die gegen Bezahlung am Mittagstisch eines Privathaushalts speiste. Die Aufnahme eines Kostgängers war genehmigungspflichtig. Der Haushalt war damit eine Kosthalterei – im Gegensatz zu einer Wirtschaft, in der jedermann gegen Bezahlung spontan eine Mahlzeit einnehmen konnte.

Literatur Hermann Dennstedt: Preussisches Polizei-Lexikon. Band 3, S. 636; books.google.de

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Kategorie:Ernährungsgeschichte (Deutschland) Kategorie:Personenbezeichnung (Essen und Trinken)