Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), verkürzend nach den amtierenden Bundesbeauftragten auch Gauck-, Birthler- bzw. Jahn-Behörde genannt, war eine Bundesoberbehörde mit Zentralstelle in Berlin und Außenstellen in den Neuen Ländern. Ihre Aufgabe bestand darin, die Akten und Dokumente des Ministeriums für Staatssicherheit (kurz MfS oder „Stasi“) der DDR zu verwalten und zu erforschen. Die Errichtung der Behörde wurde von Mitgliedern der Bürgerkomitees und Freiwilligen der Bürgerrechtsbewegung im Zuge der friedlichen Revolution von 1989 erwirkt. Die Amtszeit des Bundesbeauftragten betrug fünf Jahre, eine einmalige Wiederwahl war gemäß § 35 Abs. 4 Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) möglich. Das 1991 in Kraft getretene StUG bildete die Rechtsgrundlage der Behörde. Die Behörde war Mitglied der Platform of European Memory and Conscience und gehörte dem Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) an. Mit Wirkung zum 17. Juni 2021 wurde die Behörde aufgelöst und in die Zuständigkeit des Bundesarchivs überführt.

Geschichte Am 4. Oktober 1990 übernahm der ehemalige Rostocker Pastor Joachim Gauck das Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Stasi-Unterlagen. Mit Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes am 29. Dezember 1991 wurde er der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen. Wegen ihres langen amtlichen Titels wurde die Behörde daraufhin kurz Gauck-Behörde genannt.

Nachdem Marianne Birthler die Leitung der Behörde im Oktober 2000 übernommen hatte, hieß die Behörde in den Medien auch Birthler-Behörde. Sie wird als Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen (BStU) bezeichnet und unterlag der Dienstaufsicht durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Es gibt keine Fachaufsicht durch ein Ministerium, die BStU berichtet regelmäßig an den Deutschen Bundestag.

Der Deutsche Bundestag hat auf Vorlage der Bundesregierung im Rahmen der Fortschreibung des Gedenkstättenkonzeptes beschlossen, eine Expertenkommission einzusetzen. Diese sollte die Aufgaben der BStU analysieren und dem Deutschen Bundestag Vorschläge zur Zukunft der Behörde machen. Die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP entschieden, dass die BStU noch mindestens bis 2019 tätig bleiben soll.

In dem Gedenkstättenkonzept ist außerdem festgehalten, dass die Struktur und Anzahl der BStU-Außenstellen in den Regionen zeitnah verändert wird, um trotz zurückgehenden Personalbestands die Arbeitsfähigkeit gewährleisten zu können. Hierzu lagen 2009 erste Planungen vor, die mit dem BKM, dem Deutschen Bundestag und den Ländern diskutiert wurden.

Am 28. Januar 2011 wurde der Journalist Roland Jahn vom Deutschen Bundestag zum neuen Leiter der Behörde gewählt. Das Amt trat er im März 2011 an.

Stasi-Unterlagen-Gesetz

Am 29. Dezember 1991 trat das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft; der Deutsche Bundestag hatte es mit großer Mehrheit verabschiedet. Das zentrale Anliegen dieses Gesetzes ist die Öffnung der Akten des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes für die Aufarbeitung, insbesondere der Zugang der Betroffenen zu den Informationen, die der Staatssicherheitsdienst zu ihnen gespeichert hat. Erstmals bekamen damit Bürger die Gelegenheit, Unterlagen einzusehen, die eine Geheimpolizei über sie angelegt hatte. Das ist in der Geschichte ohne Beispiel. Zudem ist es ein Auftrag des Gesetzes, die Persönlichkeitsrechte der Menschen, über die Stasi-Unterlagen existieren, zu schützen. Vier Tage nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, am 2. Januar 1992, begann die Akteneinsicht.

Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR sammelte Material über Millionen von Menschen – in erster Linie über DDR-Bürger, aber auch über viele Bürger der Bundesrepublik Deutschland und über Bürger anderer Staaten. Viele Lebensläufe – nicht nur in der DDR – wurden im Laufe der Jahre durch die Staatssicherheit entscheidend beeinflusst. Das MfS organisierte den beruflichen Erfolg oder Misserfolg, erstellte gründliche Pläne zur so genannten Zersetzung, drang in die Privatsphäre seiner Opfer ein und verwendete auch intime Informationen für seine Zwecke. Die Stasi verletzte Grundrechte der Bürger wie die ärztliche Schweigepflicht, Bank- und Postgeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung, auch wenn sie in der Verfassung der DDR festgelegt waren.

Insgesamt wurden bis Ende 2020 7.353.885 Anträge auf Akteneinsicht gestellt, darunter: 3.394.609 Anträge von Bürgern auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe (Erst- und Wiederholungsanträge, Anträge auf Decknamenentschlüsselung und Anträge zur Herausgabe von Kopien), 1.754.521 Ersuchen zur Überprüfung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes (bis 2011), 517.419 Anträge zu Fragen der Rehabilitierung, Wiedergutmachung und Strafverfolgung, 1.148.201 Ersuchen zu Rentenangelegenheiten, 38.430 Anträge von Forschung und Medien, sowie 438.673 sonstige Überprüfungen und Ersuchen (2011).

Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger 2007 erschien ein als vertraulich deklariertes „Gutachten über die Beschäftigung ehemaliger MfS-Angehöriger bei der BStU“, das der Kulturstaatsminister Bernd Neumann bei dem ehemaligen Verfassungsrichter Hans Hugo Klein und dem Historiker Klaus Schroeder in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten erhebt schwere Vorwürfe gegenüber der Behörde, vor allem bezogen auf die Zeit unter Joachim Gaucks Führung. So sollen 1991 mindestens 79 ehemalige Stasimitarbeiter, darunter fünf ehemalige IMs, in der Behörde tätig gewesen sein. Im Gutachten heißt es: „Nahezu alle ehemaligen MfS-Bediensteten hatten in den ersten Jahren des Aufbaus der Behörde die Möglichkeit des Missbrauchs. Sie konnten Akten vernichten, verstellen oder herausschmuggeln, denn sie hatten als Wachschützer, als Archivare, als Magazinmitarbeiter oder als Rechercheure zum Teil ungehinderten und unbeaufsichtigten Zugang zu erschlossenem, aber auch zu unerschlossenem Material.“ Marianne Birthler begrüßte grundsätzlich die Beauftragung der Bundesregierung zur Erstellung eines Gutachtens, wies aber die im Gutachten angegebenen Zahlen an Mitarbeitern mit MfS-Vergangenheit zurück und bemängelte, dass das Gutachten unbelegte Darstellungen enthalte. Der letzte Amtsinhaber Roland Jahn bezeichnete in seiner Antrittsrede am 14. März 2011 die Beschäftigung ehemaliger MfS-Mitarbeiter als „unerträglich“ und erklärte es zu seinem Ziel, diese Mitarbeiter umsetzen zu lassen.Antrittsrede von Roland Jahn vom 14. März 2011:

Rosenholz-Dateien

Unter den Unterlagen der Behörde nimmt die „Rosenholz“-Datenbank in der Öffentlichkeit eine Sonderstellung ein. Sicher haben politische Diskussionen und die Medienberichterstattung um die Verstrickung Westdeutscher in das Staatssicherheitssystem der DDR daran ihren Anteil. Diese Datenbank wird im Karteibereich der Zentralstelle geführt.

Bei den „Rosenholz“-Unterlagen handelt es sich um mikroverfilmte Karteien der Hauptverwaltung A (HV A) des MfS, die für die Auslandsspionage zuständig war. Diese Verfilmung fertigte das MfS 1988 im Zuge der allgemeinen Mobilmachungsbereitschaft an. Auf unbekanntem Wege gelangten diese Unterlagen 1989/1990 in die USA. Die amerikanische Regierung ermöglichte 1993 Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz Einblick in diese mikroverfilmten Karteikarten. Die deutschen Behörden sollten in die Lage versetzt werden, Spione zu enttarnen und ggf. unter Anklage zu stellen. Diese Aktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz, in deren Folge tausende Westdeutsche überprüft wurden, lief damals unter dem Codewort „Rosenholz“. Inzwischen wird der Name auch als Bezeichnung für die Unterlagen selbst benutzt.

Nach langwierigen Verhandlungen der Bundesregierung mit den zuständigen Stellen in den USA wurden die Unterlagen mit westdeutschem Bezug seit dem Sommer 2000 bis Mai 2003 schrittweise an die Stasi-Unterlagen-Behörde zurückgegeben. Seit Juni 2003 können die Unterlagen entsprechend dem Stasi-Unterlagen-Gesetz verwendet werden.

In zahlreichen Spionageprozessen und Ermittlungsverfahren, die in den 1990er Jahren stattfanden, hat der Generalbundesanwalt Erkenntnisse aus den „Rosenholz“-Unterlagen verwendet. Daher ist aktuell mit strafrechtlich relevanten Entdeckungen kaum noch zu rechnen. Darüber hinaus ist die Überlieferungslage der „Rosenholz“-Datenbank nicht eindeutig. Oft werden sowohl IM (Inoffizieller Mitarbeiter), also Spione, wie deren Quellen, die von den IM ausgeforscht oder abgeschöpft wurden, unter dem gleichen Vorgang erfasst. Deshalb lässt sich oft nicht mehr eindeutig zuordnen, wer Täter und wer Opfer war. Da die HV A 1990 fast alle wichtigen Akten vernichten konnte, sind auch kaum Möglichkeiten zur Gegenprüfung in den Stasi-Unterlagen gegeben.Journal der Juristischen Zeitgeschichte 2/2009, S. 68 „Was macht die ‚Rosenholz‘-Datenbank für die Öffentlichkeit so interessant?“.

Bedeutung und Ende der BStU 2021 Nach der Auflösung des MfS 1990 und der anschließenden Offenlegung seiner Arbeitsweise wurde das MfS zum Gegenstand eines breiten öffentlichen Interesses und intensiver Forschung seit 1991. Die Dokumentation der BStU über Strukturen, Mitarbeiter und Methoden eines Nachrichtendienstes stellt einen bislang einmaligen Sonderfall und Chance in der deutschen Geschichte dar. Die Behörde eröffnete den Betroffenen erstmals und einzigartig Einsicht in die über sie gespeicherten Informationen.

Im „Fall Kohl“ (2000–2004) ging es darum, ob Protokolle der von der Stasi illegal abgehörten Telefonate des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl herausgabefähig sind. Während Kohl dies ablehnte, drängten insbesondere Journalisten, die zur Spendenaffäre recherchierten, auf Akteneinsicht. Der daraus resultierende „Aktenstreit“Der Aktenstreit war streng genommen ein Aktenzugangsstreit oder Aktenherausgabestreit. führte nach mehreren Gerichtsverfahren zu einem Kompromiss: Der BStU darf die Unterlagen herausgeben, aber nur unter strengen Auflagen und eingeschränkt.

Überführung in die Zuständigkeit des Bundesarchivs Schon als 1991 das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft trat, war klar, dass die damit gegründete Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen ihren Aktenbestand irgendwann in die Zuständigkeit des Bundesarchivs überführen würde.

Da im Stasi-Unterlagen-Gesetz aber ein Unterschied beim Zugang zu den Täterunterlagen gemacht wird, den es im Bundesarchivgesetz nicht gibt, und weil für die Akten der Stasiopfer ein größerer Datenschutz besteht als im Bundesarchiv, ist diese Überführung nicht ohne Weiteres möglich.

Eine Änderung des StUG und die mögliche Auflösung und Eingliederung der BStU in das Bundesarchiv wurde 2006 und 2007 öffentlich diskutiert. Der Deutsche Bundestag hat auf Vorlage der Bundesregierung im Rahmen der Fortschreibung des Gedenkstättenkonzeptes im Jahr 2008 die Einsetzung einer Expertenkommission durch den 17. Deutschen Bundestag beschlossen. Diese sollte die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der BStU analysieren und Vorschläge zur Zukunft der Behörde unterbreiten.Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode – Drucksache 16/11597. Grundsätzlich haben die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP entschieden, dass die BStU mindestens bis zum Jahr 2019 weiterarbeiten soll. Dies hatte die SPD schon in der vergangenen Legislaturperiode gefordert. Am 27. November 2014 wurde die Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des BStU offiziell eingesetzt.