Das Amtsgericht Gravenstein war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Gravenstein.
Geschichte Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordnete Appellationsgericht Kiel eingerichtet.Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff. Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Gravenstein als eines von 19 Amtsgerichten des Kreisgerichts Flensburg. Den Gerichtssprengel bildete das Kirchspiel Atzbüll, der Ort Gravenstein und die Kirchspiele Rinkenis, Holebüll, Feldstedt und Warnitz.Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte ()
1873 wurde das Amtsgericht Gravenstein aufgelöst und sein Sprengel auf die Amtsgerichte Apenrade und Flensburg verteilt.
Einzelnachweise
Gravenstein Kategorie:Sønderborg Kommune Kategorie:Gerichtsgründung 1867 Kategorie:Aufgelöst 1873