mini|Drostei des Klosters, erstes Gerichtsgebäude mini|Zweites Gerichtsgebäude, heute Rathaus Das Amtsgericht Walkenried war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Walkenried.

Geschichte Von der Märzrevolution bis zu den Reichsjustizgesetzen Im Herzogtum Braunschweig waren die Ämter gleichzeitig Verwaltungsbehörde als auch Eingangsgericht. In Walkenried bestand das Amt Walkenried. Im Rahmen der Märzrevolution wurde 1848 auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung gefordert. Diese wurde mit dem Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849 umgesetzt. Die Kreise waren nun reine Verwaltungsorgane, die Gerichtsfunktion wurde zum 1. Juli 1850 speziellen Gerichten übertragen. An der Spitze stand das Obergericht Braunschweig, darunter bestand ein Kreisgericht in jedem Kreis und die Eingangsgerichte wurden als Stadt- bzw. Amtsgericht bezeichnet. Für den Landkreis Blankenburg entstand so das Kreisgericht Blankenburg und darunter das Amtsgericht Walkenried als eines von 22 Amtsgerichten des Herzogtums.Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 235 f., Digitalisat Der Sprengel des Amtsgerichts umfasste 1863 einen Flecken und vier Dörfer mit 5210 Einwohnern.August Lambrecht: Das Herzogthum Braunschweig: geographisch, geschichtlich und statistisch. 1863, S. 606 f., Digitalisat

Ab 1879 Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Im Herzogtum Braunschweig entstand so das Oberlandesgericht Braunschweig und die Landgerichte Braunschweig und Holzminden. Das Amtsgericht Walkenried blieb bestehen und war nun eines der 16 Amtsgerichte, die dem Landgericht Braunschweig zugeordnet waren.Ausführungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 1. April 1879; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 131 f., Digitalisat Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es wurden 5094 Gerichtseingesessene gezählt.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 399 online

Im Jahre 1973 wurde das Amtsgericht Walkenried aufgehoben.Erstes Gesetz zur Neugliederung der Gerichte im Anschluß an die kommunale Gebietsreform – Neuordnung im Bereich des Harzes vom 8. Februar 1973, Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 34.

Amtsgerichtsgebäude Das Amtsgericht nutzte ursprünglich die ehemalige Drostei des Klosters als Gerichtsgebäude. Das Gebäude (Schloßstraße 8) wird heute als Wohnhaus genutzt und steht unter Denkmalschutz.ehem. Brennerei, ehem. Amtsgericht im Denkmalatlas Niedersachsen Später wurde ein eigenes Amtsgerichtsgebäude in der Bahnhofstraße 17 errichtet. Dieses dient heute als Rathaus und steht ebenfalls unter Denkmalschutz.Rathaus, ehem. Amtsgericht im Denkmalatlas Niedersachsen

Siehe auch Liste der Baudenkmale in Walkenried

Einzelnachweise

Walkenried Walkenried Walkenried Kategorie:Walkenried Kategorie:Gerichtsgründung 1850 Kategorie:Aufgelöst 1973