Der Begriff Staatsschauspieler hatte im Laufe der Geschichte unterschiedliche Bedeutungen. Im nationalsozialistischen Deutschland war es der höchste Titel, der an Bühnenschauspieler verliehen werden konnte. Seit 1945 hat sich die Bedeutung gewandelt. In Baden-Württemberg z. B. handelt es sich nicht mehr um einen Ehrentitel, sondern um eine Dienstbezeichnung.

Ältere Bedeutung Staatsschauspieler war ein dem Beamtentum ähnlicher Stand. Der Titel gewährte dem Träger Unkündbarkeit durch nicht begrenzte Dienstverträge, Pensionsansprüche und weitere Vorteile. Diese gab es für den deutschen Sprachraum nur an Staatstheatern. Somit war die Bedeutung eher als Schauspieler am Staatstheater zu verstehen und hatte einen direkten Bezug zu diesen Einrichtungen, dies galt auch für das Wiener Burgtheater. Vorgänger war der Titel Hofschauspieler, ein Ehrentitel, der meist nach langjähriger Tätigkeit an Schauspieler an Hoftheatern verliehen wurde und mit einer Pension verbunden war. Ähnlich war auch der Titel Kammerschauspieler, der von Fürsten an hervorragende Schauspieler verliehen wurde und noch immer in Österreich durch den Bundespräsidenten verliehen wird.

Titelträger vor der Zeit des Nationalsozialismus Felix Baumbach (1925) Melanie Ermarth (vor 1929) Marie Frauendorfer (vor 1929) Paul Gemmeke (vor 1929) Marie Genter (vor 1929) Fritz Herz (vor 1929) Hugo Höcker (vor 1929) Otto Johannes Kienscherf (vor 1929) Paul Müller (vor 1929) Egmont Richter (1926) Ulrich von der Trenck (1924) Fritz Wisten (1928)

Zeit des Nationalsozialismus Im nationalsozialistischen Deutschland wurde der Preis vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Goebbels, überreicht. Es war ein reiner Ehrentitel, der mit keinen Vermögensvorteilen verbunden war. Da bedeutende Bühnendarsteller unter dem Nationalsozialismus stets auch in Filmen eingesetzt wurden – das für die Propaganda wichtige Medium sollte auf diese Weise aufgewertet werden –, waren die Preisträger dem Publikum regelmäßig auch als Filmdarsteller bekannt. Reine Leinwandstars hatten hingegen keine Aussichten auf die Verleihung des Titels.

Träger des Titels im nationalsozialistischen Deutschland (Auswahl)

Bundesrepublik Deutschland Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wird der Titel „Staatsschauspieler“ vom Berliner und vom Hamburger Senat sowie von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland verliehen.

Träger des württembergischen Titels (Auswahl) Edith Heerdegen Theodor Köstlin Erich Ponto (1952) Hans Helmut Dickow (1964)

Träger des baden-württembergischen Titels (Auswahl)

Träger des bayerischen Titels (Auswahl)

Träger des Berliner Titels (Auswahl)

Träger des saarländischen Titels (Auswahl) Hans-Georg Körbel Christiane Motter

Siehe auch Schauspieler Liste bekannter Darsteller des deutschsprachigen Films

Literatur

Weblinks Porträts bekannter Schauspieler (darunter auch Staatsschauspieler)

Einzelnachweise

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