Eine Aktenordnung regelt in einer Behörde, darunter auch in einem Gericht, die Bildung und Führung von Akten in Rechtssachen sowie die Führung der dazugehörigen Register. Die Regelungen gelten für Papierakten und für elektronische Akten.
Weblinks Aktenordnung für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften (AktO) NRW Aktenordnung für die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit (AktO-VwG) NRW Aktenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (AktO) Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 51 - 17.05 - vom 25. Juli 2016
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