Das Amtsgericht Lutter war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Lutter am Barenberge.

Geschichte Von der Märzrevolution bis zu den Reichsjustizgesetzen Im Herzogtum Braunschweig waren die Ämter gleichzeitig Verwaltungsbehörde als auch Eingangsgericht. In Lutter bestand das Amt Lutter. Im Rahmen der Märzrevolution wurde 1848 auch die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung gefordert. Diese wurde mit dem Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849 umgesetzt. Die Kreise waren nun reine Verwaltungsorgane, die Gerichtsfunktion wurde zum 1. Juli 1850 speziellen Gerichten übertragen. An der Spitze stand das Obergericht Braunschweig, darunter bestand ein Kreisgericht in jedem Kreis und die Eingangsgerichte wurden als Stadt- bzw. Amtsgericht bezeichnet. Für den Landkreis Gandersheim entstand so das Kreisgericht Gandersheim und darunter das Amtsgericht Lutter als eines von 22 Amtsgerichten des Herzogtums.Gesetz, die Gerichtsverfassung betreffend vom 21. August 1849; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 235 f., Digitalisat Der Sprengel des Amtsgerichts umfasste 1863 einen Flecken und 14 Dörfer mit 10.056 Einwohnern.August Lambrecht: Das Herzogthum Braunschweig: geographisch, geschichtlich und statistisch, 1863, S. 652 f., Digitalisat

Ab 1879 Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Im Herzogtum Braunschweig entstand so das Oberlandesgericht Braunschweig und die Landgerichte Braunschweig und Holzminden. Das Amtsgericht Lutter blieb bestehen und war nun eines der acht Amtsgerichte, die dem Landgericht Holzminden zugeordnet waren.Ausführungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 1. April 1879; in: Gesetz- und Verordnungssammlung für die Herzoglich-Braunschweigischen Lande, S. 131 f., Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein größeres Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es wurden 10.768 Gerichteingesessene gezählt.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 399 online

Das Landgericht Braunschweig wurde 1890 mit dem Landgericht Holzminden vereinigt, das sich wegen seiner schwachen Auslastung als unwirtschaftlich erwies. Damit wurde das Landgericht Braunschweig das einzige Landgericht im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig, es war in dieser Zeit für 24 Amtsgerichte, darunter dem Amtsgericht Lutter, zuständig.Das Landgericht im Dritten Reich bei Landgericht Braunschweig, abgerufen am 3. Juni 2024.

1956 wurde das Amtsgericht Lutter aufgehoben. Seinen Sprengel übernahm das Amtsgericht Seesen.§ 1 des Gesetzes über die Aufhebung der Amtsgerichte Coppenbrügge, Lutter a. Bbge. und Thedinghausen vom 21. Juli 1956, Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 97.

Einzelnachweise

Lutter Lutter Lutter Kategorie:Organisation (Langelsheim) Kategorie:Gerichtsgründung 1850 Kategorie:Aufgelöst 1956