Levin Georg Karl von HohnhorstLevin Georg Karl von Hohnhorst führte in der Zeit, als er in badischen Diensten stand den Freiherrentitel, ohne je in den Freiherrenstand erhoben worden zu sein (Jahns, S. 460). auch Georg Carl Levin von Hohnhorst und Karl Georg Levin von HohnhorstHohnhorst, Levin Karl von auf der Seite des Consortium of European Research Libraries (CERL) in der Version vom 19. April 2020, zuletzt abgerufen am 13. Juni 2024 (* 3. Juni 1772 in Celle; † 19. März 1836 in Mannheim) war ab 1802 Assessor (Richter) am Reichskammergericht bis zu dessen Auflösung 1806. Später übernahm er bis zu seinem Tod hohe Richterämter im Großherzogtum Baden.Jahns, S. 458, 460.
Herkunft und Familie Levin Georg Karl von Hohnhorst stammte aus dem niedersächsischen Uradelsgeschlechtes von Hohnhorst und war der Sohn von Georg Heinrich von Hohnhorst, Oberhofmeister der nach Celle verbannten dänischen Königin Caroline Mathilde und erster lüneburgischer Landrat.Im Königreich Hannover war der Landrat ein gewählter Vertreter der Ritterschaft und der adeligen Grundbesitzer einer bestimmten Region, hier der Landschaft des Fürstentums Lüneburg (ALLVIN – Arbeitsgemeinschaft der Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen: Was bedeutet „Landschaft“?). Die Mutter war Luise Margarete Elisabeth, geborene von Laffert (1731–vor 1801). Es war ihre zweite Ehe.Jahns, S. 458. Zu Ehefrau und Kindern von Levin Georg Karl von Hohnhorst ist nichts bekannt.Jahns, S. 459.
Ausbildung Levin Georg Karl von Hohnhorst besuchte 1786 bis 1790 die Ritterakademie in Lüneburg und studierte 1790 bis 1793 an der Universität Göttingen Rechtswissenschaft. Er verließ die Universität ohne formalen Abschluss, was im 18. Jahrhundert durchaus üblich war.Jahns, S. 460.
Wirken Levin Georg Karl von Hohnhorst begann den beruflichen Einstieg in königlich großbritannisch-kurfürstlich-braunschweigischen Diensten. Zunächst war er Auditor an der Justizkanzlei in Lüneburg und beim Hofgericht Celle. Anschließend wurde er an diesem Gericht zum Hof- und Kanzleirat sowie zum Hofgerichtsassessor (Richter) befördert.Jahns, S. 460.
1801 verzichtete Hans Detlev von Hammerstein nach nur kurzer Amtszeit aus privaten Gründen auf sein Amt als Assessor am Reichskammergericht. Damit war die seitens Kurbraunschweigs zu besetzende Richterstelle am Reichskammergericht frei und konnte neu besetzt werden. König Georg III., in Personalunion zugleich Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg, präsentierte dem Gericht Levin Georg Karl von Hohnhorst als Nachfolger. Nach dem Zulassungsverfahren leistete er am 14. Juni 1802 seinen Amtseid. Er hatte dieses Amt inne, bis das Deutsche Reich einschließlich seiner Institutionen – wozu das Reichskammergericht zählte – 1806 aufgelöst wurden. Anschließend hielt er sich weiter in Wetzlar auf und gehörte zu den ehemaligen Assessoren, die damit betraut waren, das Reichskammergericht aufzulösen.Jahns, S. 461.
1810 gelang es ihm in badische Dienste übernommen zu werden. Hier erhielt er den Titel eines Staatsrats und wurde zweiter Kanzler am Oberhofgericht Mannheim. Um 1816 wurde er dort erster Kanzler.Jahns, S. 460.
In dieser Funktion war Hohnhorst Leiter einer von der badischen Regierung eingesetzten Spezial-Untersuchungskommission, die den Mord an August von Kotzebue durch den Burschenschafter Karl Ludwig Sand untersuchte. In dem Verfahren gegen Sand vor dem Oberhofgericht stimmte er – wie alle Mitglieder des Gerichts – für das Todesurteil. Seine Mitwirkung an der Urteilsfällung war innerhalb des Oberhofgerichts allerdings umstritten. Hohnhorst hatte als Leiter der Untersuchungskommission an den Ermittlungen mitgewirkt und zudem bereits vor der Urteilsfällung mit ausdrücklicher Erlaubnis des Großherzogs den ersten Teil seiner Darstellung des Verfahrens verfasst. Er selbst warf deshalb die Frage auf, ob er als befangen erscheinen könne. Das Richterkollegium ließ ihn schließlich mitstimmen; zuvor hatte es jedoch beschlossen, im Falle eines durch die Stimmen der beiden an der Untersuchung beteiligten Richter veränderten Abstimmungsergebnisses die Frage ihrer Stimmberechtigung erneut zu prüfen.
Die von Hohnhorst herausgegebene zweibändige Vollständige Übersicht der gegen Carl Ludwig Sand wegen Meuchelmordes … geführten Untersuchung enthält Aktenauszüge aus dem Verfahren.Jahns, S. 461. Sie trägt die Jahresangabe 1820, erschien jedoch vollständig erst 1824. Die Publikation zog einen jahrelangen Streit zwischen der badischen Regierung und der Cotta’schen Verlagsbuchhandlung nach sich.Walther. Sie bildete in der Folge eine wesentliche Grundlage der Literatur über das Strafverfahren gegen Sand. Eine Auswertung der erhaltenen Originalprozessakten aus dem Jahr 2026 zeigt, dass Hohnhorsts Darstellung zwar überwiegend zutreffende Auszüge aus den Akten enthält, zahlreiche für die Beurteilung des Verfahrens relevante Vorgänge jedoch nicht wiedergibt.
1830 ernannte ihn der Großherzog zum geheimen Rat und Oberhofrichter des Gerichts. In dieser Funktion wirkte er bis zu seinem Tod 1836.Jahns, S. 460. Hohnhorst übernahm später auch das Präsidium des Großherzoglichen Oberhofgerichts in Mannheim.
Literatur Von Hohnhorst Ob ein von dem K. K. Gerichte [Kaiserlichen (Reichs-)Kammergericht] zur Abhörung von Zeugen angeordneter Commissär eine Mediatsperson vorladen könne? In: Joseph Anton Vahlkampf: Reichskammergerichtliche Miscellen Bd. 1, S. 135–155. Vollständige Uebersicht der gegen Carl Ludwig Sand, wegen Meuchelmordes, verübt an dem K. Russischen Staatsrath v. Kotzebue, geführten Untersuchung aus den Originalakten ausgezogen, geordnet, und herausgegeben von dem Staatsrath von Hohnhorst. Cotta, Stuttgart 1820.
Herausgeberschaft Jahrbücher des Großherzoglich Badischen Oberhofgerichts. Sammlung einiger neuern, bei dem Großherzoglich Badischen Oberhofgerichte im Criminal- u. Civilfache ergangenen Erkenntnisse und Verfügungen, mit besonderer Rücksicht auf das neue Prozeß-Verfahren. Götz, Mannheim. Ab Bd. 1 (1823), erschienen 1824.
Sekundärliteratur Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X F. Walther: Hohnhorsts Schrift über den Prozeß gegen K. L. Sand. Ein Beitrag zur Geschichte der Sandliteratur. In: Mannheimer Geschichtsblätter 7 (1906), Sp. 117–123 u. 152–156.
Weblinks Hohnhorst, Levin Karl von. In: Datenbank Niedersächsische Personen, Stand 11. Dezember 2014 Hohnhorst, Levin Karl ¬von¬. In: CERL Thesaurus. Hohnhorst, Levin Karl von. Auf: LEO-BW .
Anmerkungen
Einzelnachweise
Kategorie:Richter (Reichskammergericht) Kategorie:Richter (Großherzogtum Baden) Kategorie:Gerichtspräsident (Deutschland) Kategorie:Absolvent der Georg-August-Universität Göttingen Kategorie:Person (Celle) Kategorie:Person (Wetzlar) Kategorie:Person (Mannheim) Kategorie:Person (Hofgericht Celle) Kategorie:Adliger Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1772 Kategorie:Gestorben 1836 Kategorie:Mann