Das Hofgericht Celle wurde 1535 Herzog Ernst dem Bekenner ursprünglich in Uelzen gegründet, bevor es im Jahr 1564 nach Celle verlegt wurde. Das Celler Hofgericht war für die Zivilgerichtsbarkeit zuständig.RWLE Möller: Hofgericht sowie Echteding, in ders.: Celle Lexikon, S. 57, 103
Die Einrichtung der Rechtsprechung unterschied sich von dem älteren Echteding in Celle, das als ältestes städtisches Gericht nach dem Stadtrecht aus dem Jahr 1301 urteilte.
Das Gericht bestand aus einem Hofrichter, vier ordentlichen Hofgerichtsassessoren, drei ordentlichen Assessoren aus den Kurien der Landschaft sowie außerordentlichen Assessoren und zwei Sekretären. Neben dem Hofgericht Celle als ständischem Gericht bestand noch die landesherrliche Justizkanzlei Celle als konkurierendes Gericht. Gegen Entscheidungen der Untergerichte im Fürstentum Lüneburg war eine Appellation beim Hofgericht Celle möglich. Gegen Urteile des Hofgerichts Celle war Appellation bei den Reichsgerichten, also dem Reichshofrat und dem Reichskammergericht möglich.Otto von Heinemann: Allgemeine Staatengeschichte, Teil 3, Geschichte von Braunschweig und Hannover, 1892, S. 180, Digitalisat.
1705 wurde das Fürstentum Lüneburg in das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg integriert. Der Sitz der Regierung war nun Hannover. Mit Verordnung vom 19. Dezember 1705 regelte Georg Ludwig jedoch, dass Justizkanzlei und Hofgericht in Celle bestehen bleiben sollten und die Aufgaben nicht der Justizkanzlei und dem Hofgericht Hannover üertragen werden sollten.Ernst vom Meier: Hannoversche Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, Die Verfassungsgeschichte, Band 1, 1898, S. 87, Digitalisat.
1711 entstand das Oberappellationsgericht Celle als letztinstanzliches Gericht. Nun war keine Appellation an die Reichsgerichte mehr möglich, Appellationen des Hofgerichts Celle gingen vielmehr an das Oberappellationsgericht Celle.
In der sogenannten „Franzosenzeit“, im Königreich Westphalen, wurde das Hofgericht im Jahr 1810 aufgehoben. Nach der Franzosenzeit lebte 1814 die Justizkanzlei Celle als Mittelgericht wieder auf. Das Hofgericht wurde nicht mehr neu gebildet.
Richter
Johann August von Berger, 1759 Beisitzer Georg Friedrich von Brandes sen. († 1778), Sekretär Carl Diedrich Ebell († 1754), Assessor Matthias Fischer († 1674), Assessor Stephan Knorr († 1597), Assessor Caspar von Nietzen († 1607), Sekretär, Hofrat Gottlieb von Werlhof († 1842)
Siehe auch Oberappellationsgericht Celle
Einzelnachweise
Kategorie:Gegründet 1535 Kategorie:Gericht (Celle) Kategorie:Historisches Gericht (Niedersachsen) Kategorie:Aufgelöst 1810 Kategorie:Fürstentum Lüneburg Kategorie:Gericht (Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg)