Das Arbeitsgericht Münnerstadt war ein bayerisches Arbeitsgericht mit Sitz in Münnerstadt.

Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Würzburg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Würzburg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Münnerstadt entstand das Arbeitsgericht Münnerstadt als eines von elf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Münnerstadt. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk.Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117.

Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Das Arbeitsgericht Münnerstadt wurde aufgehoben und sein Sprengel dem Arbeitsgericht Neustadt an der Saale zugeordnet.Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139.

Einzelnachweise

Munnerstadt Kategorie:Organisation (Münnerstadt) Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1929