Das Arbeitsgericht Niederlahnstein war ein preußisches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Niederlahnstein.

Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Frankfurt am Main entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main. In Niederlahnstein entstand das Arbeitsgericht Niederlahnstein. Sein Sprengel umfasste den Bezirk der Bad Ems, Braubach, Nassau, Nastätten, Niederlahnstein und St. Goarshausen. Es bestand eine gemeinsame Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für Handwerk.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 107), Digitalisat

Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden.Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 Das Arbeitsgericht Niederlahnstein wurde aber nicht wieder errichtet.

Literatur Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert = Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Beiträge, Band 100 = Behördliche Raumorganisation seit 1800, Grundstudie 14. VSB Braunschweig, 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 232–236.

Einzelnachweise

Kategorie:Organisation (Lahnstein) Niederlahnstein Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945