Das Arbeitsgericht Hechingen war ein preußisches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit mit Sitz in Hechingen im heutigen Zollernalbkreis in Baden-Württemberg.
Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Frankfurt am Main entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main. In Hechingen entstand das Arbeitsgericht Hechingen. Da die Hohenzollernschen Lande eine preußische Exklave bildeten, gab es kein nähergelegenes preußisches Landgericht als Frankfurt und es wurde daher diesem zugeordnet. Sein Sprengel umfasste den Bezirk der Amtsgerichte Gammertingen, Haigerloch, Hechingen, Sigmaringen und Wald außer der Landgemeinde Achberg. Es bestand eine gemeinsame Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für Handwerk.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 107), Digitalisat
Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden,Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 das Arbeitsgericht Hechingen wurde aber nicht wieder errichtet.
Siehe auch Liste der Gerichte in den Hohenzollernschen Landen
Einzelnachweise
Kategorie:Organisation (Hechingen) Hechingen Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945 Hechingen